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Löwe
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Anmeldung: 18.07.2005
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Wohnort: Singen / Bodensee


BeitragVerfasst: Mo 03 Apr, 2006 16:27  Titel:  (Kein Titel)
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tip
frag das mal im radarfalle de forum da sind etliche Polizisten unterwegs!



    
newevent
Moderator a.D.
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Alter: 41
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BeitragVerfasst: Mo 03 Apr, 2006 17:29  Titel:  (Kein Titel)
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Kostet 10 Euro, wenn die sehen das du Video schaust.
Kommt vielleicht auch drauf an, was das für ein vid is Wink



    
netjunk
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Beiträge: 304
Wohnort: Berlin


BeitragVerfasst: Mo 03 Apr, 2006 17:40  Titel:  (Kein Titel)
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weiß eigentlich jemand, was passiert wenn sie dich anhalten, während du gerade deine rückfahrkamera an hast?



    
PhreakShow
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Anmeldung: 18.08.2005
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BeitragVerfasst: Mo 03 Apr, 2006 21:13  Titel:  (Kein Titel)
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TFT waehrend der Fahrt in Betrieb:

1) Ablenkung des Fahrers

2) Direkte Lichtwirkung nach außen

Diese beiden Punkte gilt es zu entschaerfen. Zu Punkt 1) zaehlt sowohl die Blendwirkung als auch die Ablenkungsgefahr durch bewegte Bilder. Zu Punkt 2) die moegliche Irritation durch ein falsches Signalbild.

Deswegen sind schnelle bewegte Bilder waehrend der Fahrt tabu, also Filme und Visualisierungen und so n Zeug. Navi bzw das statische Frontend der CarPC-Software dagegen ist in Ordnung. Blendwirkung kann man ja umgehen, indem man das TFT dimmt.
Direkte Lichtwirkung nach außen ist ebenfalls hinfaellig, ganz einfach bauartbedingt. TFTs haben eine Hintergrundbeleuchtung, direktes Licht kann schonmal nicht abgestrahlt werden. Und da wir ja auch 1) umgehen wollen, ist es auch noch gedaemmt.

Ich hoffe, ich hab jetz keinen Punkt vergessen, is ja schon spaet Wink

Edit: Sch***e, doch was vergessen...

Weiter oben hat jmd gesagt, dass es nichts ausmacht wenn die BIlder auf dem TFT nicht fuer den Fahrer sind...

Gibt ebenfalls dicke Finger, wenn man von der Rennleitung ueberholt wird und auf dem TFT laeuft grad n Film, der aber "fuer den Beifahrer" ist. Wieder Punkt 1), Ablenkung des Fahrers; außer das TFT ist in der Kopfstuetze und der Beifahrer sitzt hinten...



    
Hugoface
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BeitragVerfasst: Mo 03 Apr, 2006 21:29  Titel:  (Kein Titel)
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coolchip hat folgendes geschrieben:
Wer sagt denn überhaupt, dass man keine Chance gegen zwei Polizisten hat? Die können sich ja auch mal täuschen. Sind ja schließlich auch nur Menschen. Auch wenn es zwei sind.


wenn du das vor ort nicht akzeptierst (was auch immer, mit dir hatten sie ja irgendwie nichts), landet das halt im extremfall vor gericht... und da glaubt der richter halt 2 polizisten eher als dir allein... klar können sie sich irren, ich finds ja auch Sch***e...



    
coolchip
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2001 Honda Integra
BeitragVerfasst: Mo 03 Apr, 2006 22:04  Titel:  (Kein Titel)
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@Phreak Show
Ich weiß ja selber, dass es ablenken kann und ich weiß auch, dass es eigentlich "verboten" ist, wenn irgendwo was raus leuchtet. Zum Beispiel irgendwo angebrachte Röhren. Deswegen sehe ich das ja auch ein. Keine Frage!
Aber ich will einen eindeutigen Gesetzestext. Erzählen kann hier jeder viel. Wink Navi haben ja viele auch laufen. Außerdem haben Oberklassenwagen und auch immer mehr Mittelklassewagen auch Displays eingebaut ich glaube nicht, dass die während der Fahrt immer aus sind. Es sei denn es sind reine DVD Player!



    
coolchip
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2001 Honda Integra
BeitragVerfasst: Di 04 Apr, 2006 00:02  Titel:  (Kein Titel)
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Nach ausführlichem Studium des StVO & StVZO und größeren Recherchen im Internet bin ich jetzt zu folgenden Ergebnissen gekommen:

Es kommt im Prinzip gar nicht darauf an WAS auf dem Monitor zu sehen ist. Es kann allgemein ein Problem sein, wenn ein Monitor eingebaut ist und der, wie auch immer, in Betrieb ist. Ich habe das mal in drei Kategorien unterteilt:

1. gesunder Menschenverstand
2. gesetzlicher Hintergrund (Polizei!)
3. Schadensfall (Unfall)


zu 1)
Ich denke es sollte jedem klar sein, dass ein Video, dass auf dem TFT läuft ablenken kann. Das ist einfach so. Auch wenn man "nur" den Beifahrer gucken lässt. Es lenkt ab!
Genauso lenkt es ab, wenn man MP3s abspielt und ein Lied vor/zurück oder sonst was macht. Auch wenn es nur der Bruchteil einer Sekunde ist. Sobald man auf den TFT guckt ist man abgelenkt. Wenn auch nur kurz.
Dem entgegenzusetzen wäre, dass das nicht nur beim TFT passiert sondern genauso beim Wechsel eines Lieds an einem normalen Radio oder beim Verstellen der Temperatur der Climatronic oder ähnliches. Wink


zu 2)
Gesetzlich ist es auch ganz klar! Es gibt KEIN Gesetzt, dass explizit die Benutzung oder den Betrieb eines Monitors, PCs, Navis oder PDAs vorschreibt oder verbietet!! Das ist einfach so. Ein Handy darf man nicht benutzen. Dafür gibt es einen Paragraphen. Aber nicht für den Rest!

Allerdings gibt es etwas was man für diesen Fall auslegen kann und was auch ein Polizist in diesem Fall machen wird. Und das ist der §23 Absatz 1 im StVO.
Zitat:
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).


Das heißt ganz einfach, dass man als Fahrer nicht beeinträchtigt werden darf. Nicht durch den Beifahrer und auch nicht durch Geräte. Und dieser Monitor kann einen nun mal beeinträchtigen. Und das unabhängig davon ob da jetzt ein Navi, ein Video oder nur MP3 läuft. Die Betonung liegt allerdings auf "KANN". Es KANN beeinträchtigen. Wink
Ob das den Fahrer nun beeinträchtig liegt dann wohl im Ermessen des Polizisten. Und das ist das Problem.

Hier möchte ich gleich noch eine Ergänzung zu meiner Geschichte machen, die ich zu Anfang erzählt habe. Ich habe einen kurzen Gesprächsteil mit dem Polizisten weg gelassen weil ich ihn unwichitg fand. Aber jetzt im Nachhinein wird er wohl doch noch interessant. Der Polizist hat noch gesagt, dass so ein Monitor vom Verkehrsgeschehen ablenkt und ich mich lieber auf das konzentrieren sollte was vor mir liegt. Daraufhin habe ich geantwortet, dass ich IMMER auf die Straße gucke und nicht auf den Monitor. Das ist auch in Verbindung mit dem §23 StVO wichitg, weil da ja steht, dass der Fahrzeugführer dafür verantwortlich ist.

Also wenn sie jemandem ein Busgeld verhängen wollen, dann müssten sie wohl nachweisen, dass man abgelekt war! Und das deckt sich auch mit anderen Fällen von denen ich so gelesen habe. Die müssen nachweisen, dass man abgelenkt war. Allerdings weiß ich nicht ob es reicht, wenn die sagen wir haben gesehen das du zwei mal drauf geguckt hast (jetzt überspitzt dargestellt).
Sollte es so weit kommen, dass sie ein Busgeld verhängen, dann sind es 10,- EUR. Das ist für einen Verstoß gegen den §23 StVO vorgesehen.

An dieser Stelle noch ein Zitat vom 'Emil', der auch hier im Forum tätig ist. Ich hoffe er hat nichts dagegen. Ich fand es nämlich sehr gut.
emil hat folgendes geschrieben:
Ich als Verwaltungsbeamter weiß schon mal so viel: Die Grünen wissen oftmals weniger als sie vorgeben zu wissen. Unwissenheit überspielen sie dann regelmäßig mit gesteigert bestimmendem Auftreten. Das biegt das Recht dennoch nicht dahin, wo sie es eventuell gerne hätten, nur weil Ihnen das eine andere andere Extra an den Autos anderer nicht passt, das sie selbst gerne hätten, aber leider außer Stande sind, mit zwei linken Händen zu realisieren. Im Zweifelsfalle zieht: "Wo ist die rechtliche Grundlage ? / Wo steht das ?" Dann müssen sie oft passen. Nichts ist peinlicher für einen Beamten, wenn er für sein Handeln keine Rechtsgrundlage benennen kann, oder noch schlimmer: Es gibt gar keine. Wenn dann keine klare Ansage kommt, kann man ruhig fragen, ob sonst nichts weiter vorliegt, weil man dann gerne weiter fahren würde



zu 3)
Auch die hier verbereitete Meinung, dass man nach einem Unfall auf jeden Fall eine Voll- oder Teilschuld bekommt, wenn man ein Video laufen hatte ist auch nicht ganz richitg. Das habe ich von einem Mitarbeiter einer Versicherung der in der Sach-/Schadenabteilung arbeitet. Es geht um einen vom Werk eingebauten Monitor mit dem man nach dem Entfernen der Sperre theoretisch während der Fahrt TV gucken kann.
Zitat:
1.) Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen
diese Möglichkeit können wir jedoch gleich wieder zu Grabe tragen, da Audio- und Videosysteme in Kraftfahrzeugen nicht von der Betriebserlaubnis erfasst werden

2.) Ablenkung des Fahrzeugführers
dieser Ablehnungsgrund kann tatsächlich herangezogen werden, jedoch liegt die Beweislast beim Versicherer. Er muss beweisen, dass es nicht nur die theoretische Möglichkeit gab, dass der Fahrer während der Fahrt hätte TV schauen können, sondern dass er es auch tatsächlich getan hat.

Die Möglichkeit des Könnens reicht also nicht für eine Leistungsfreiheit des Versicherers. Es muss der Nachweis erbracht werden und vor allem muss die freigeschaltete TV-Funktion und die Fahrerablenkung mit dem Unfall in einem kausalen Zusammenhang stehen.


Also auch hier muss auch erst mal nachgewiesen werden, dass man Video geguckt hat und das man durch das Video abgelenkt war und es dadurch zu dem Unfall gekommen ist. Wink


!Wichtig!
Ich möchte mit meinen Gedanken niemandem dazu ermutigen während der Fahrt Video zu gucken! Das ist gefährlich! Und das mache auch ich nicht! Mein Ziel ist es nur endlich mal Licht hinter die ganze Sache zu bringen, weil jeder was anderes erzählt. Das liegt wohl auch daran, dass es noch keine explizite Regelung hierfür gibt.


PS: Monitor und TFT sind hier das Gleiche. Habe gerade gemerkt das ich manchmal die eine und manchmal die andere Bezeichung gewählt habe. Razz



    
SirGroovy2004
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1992 Volkswagen Golf III
BeitragVerfasst: Di 04 Apr, 2006 08:17  Titel:  (Kein Titel)
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Servus coolchip,

danke für diese Zusammenfassung. Das war bestimmt viel Arbeit. Ich denke, das mit dem "Nennen Sie mir bitte die Rechtsgrundlage bzw. Wo Steht das drin?" Ist das A&O der ganzen Brühe. Ausserdem hat mir der Spruch bei strittigen Tuningfragen schon des öfteren geholfen. By the Way: Ich habe immer eine STVO im Handschuhfach liegen. Des lege ich dann immer dem Polizisten vor und bitte darum, dass er seine Behauptungen beweisst.

Wenn Ronmue das ganze noch abnickt, kann man des so glauben.

CU

SirGroovy2004

Hardware: Asrock K7s4GX; AMD Geode 1750+; 512MB Ram; Sirf 3 Star; K90;

Software: cPos! 1.0; Windows XP Prof x64 Edition;

    
masterchris_99
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Anmeldung: 27.10.2005
Beiträge: 583
Wohnort: Potsdam


BeitragVerfasst: Di 04 Apr, 2006 10:53  Titel:  (Kein Titel)
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coolchip hat folgendes geschrieben:

Zitat:
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).


Das ist genau das was ich meinte. Der Monitor darf nicht höher liegen als deine standart im Auto angebrachten Instrumente. Das wäre dann ein Verstoß. Weil im Endeffekt ist der Monitor nur eine große anzeige und wie du schon sagtest ob ich nun am Radio was verstelle oder am TFT ist egal es darf mich nur nicht bei normaler Fahr ablenken also mir im Auge rumleuchten.
Das hatten wir hier aber schon einmal irgendwo geklärt.



    
coolchip
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2001 Honda Integra
BeitragVerfasst: Di 04 Apr, 2006 15:00  Titel:  (Kein Titel)
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@SirGroovy2004
Das mit der StVO im Handschuhfach ist eine gute Idee. Hast du die ihrgendwo gekauft oder selber ausgedruckt?

@masterchris_99
Das mit der Höhe habe ich auch schon öfter gehört. Ist aber auch nicht eindeutig geregelt. Könnte man höchstens wieder über §23 StVO durchsetzten. Sad

Interessant finde ich §57 StVO Absatz 1
Zitat:
§57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler

(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für

1. mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie

2. mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.

Das heißt erstens, dass man zwingend eine Geschwindigkeitsanzeige braucht. Ich dachte immer das Gegenteil sei der Fall. Was aber noch interessanter ist: Der Geschwindigkeitsmesser muss IM Sichtfeld liegen. Das heißt ein Monitor dürfte gar nicht so hoch wie der Tacho sein, weil der Tacho ja schon im Sichtfeld liegt und nach §23 Abs. 1 StVO die Sicht nicht beeinträchtigt werden darf.

Aber wann ist überhaupt etwas im Sichtfeld? Der Monitor von meinem Bruder (Awake) ist viel höher als der Tacho. Aber er verdeckt nur die Sicht auf die Motorhaube. Von der Straße ist kein bisschen verdeckt!?! Confused



    
Tobias Claren
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BeitragVerfasst: Mi 10 Jan, 2007 23:49  Titel:  (Kein Titel)
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Wie wäre es mit einem Polfilter vor dem TFT, und entgegengesetzt Polfilterfolie auf jeder Scheibe (Front natürlich nicht, ist eh nicht nötig)?

Dann sieht man von innen den Monitor, und von aussen sieht es so aus als sei der TFT aus.....

Möglich wäre es schon.....



    
spaceduck
Foruminventar
Foruminventar


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Wohnort: Landsberg/Lech - Ammersee


BeitragVerfasst: Do 11 Jan, 2007 00:07  Titel:  (Kein Titel)
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Zitat:
Der Monitor darf nicht höher liegen als deine standart im Auto angebrachten Instrumente. Das wäre dann ein Verstoß.


Dann müssten ja alle Navis, die mit einem Saugnapf an der Frontscheibe befestigt werden, nicht erlaubt sein.

Hardware: Jetway JNC62, AMD X2 4050e, 1GB, M2-ATX, K301, Space Navigator, Phidgets

Software: XP, Centrafuse

    
>toxic<
Fingerwundschreiber
Fingerwundschreiber


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Beiträge: 539


2001 Skoda Octavia
BeitragVerfasst: Do 11 Jan, 2007 00:23  Titel:  (Kein Titel)
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Navis mit Saugnäpfen oder Handys in der Freisprecheinrichtung oder ähnliches "Kleintier" zählt ja da nicht rein.

Das sind alles Mobilgeräte, die nicht fest mit dem Auto verbunden sind. Sind entfernbar und damit auch kein Fall für die STVZO.
Maximal für die Polizei, wenn dir das Saugnapfmonster direkt vor dem Gesicht rumbaumelt...



    
Delay
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Beiträge: 37



BeitragVerfasst: Mi 02 Jul, 2008 17:29  Titel:  (Kein Titel)
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Also es gibt auf jedenfall keinen Gesetzestext der das Video oder TV gucken für den Fahrer verbietet. Einzig solche Bla bla aktionen wie unaufmerksamkeit am Steuer könnten Geltend gemacht werden, das aber auch nur wenn der Fahrer wirklich mit schlechterfahrweise aufgefallen ist.

Ich glaube ich hätte das Video angelassen!
Hatte schonmal eine Discussion als die tageschau lief, die haben zwar verwundert geguckt abe rich durfte mit dem ARD Programm weiter fahren.



    
coolchip
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2001 Honda Integra
BeitragVerfasst: Do 03 Jul, 2008 16:22  Titel:  (Kein Titel)
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Im Prinzip hast du Recht. Aber in dem Moment wusste ich auch erst mal nicht was ich machen sollte. Das Navi an zu machen erschien mir am Besten. Wink



    
Loewenpower
Forumjunkie
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2002 Seat Leon
BeitragVerfasst: Fr 04 Jul, 2008 05:36  Titel:  (Kein Titel)
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Hab da doch nochmal ne Frage zu dem Monitor und den Instrumenten.

Bei vielen Autos sieht man nerudings die einkappbaren Monitore (werkseitig verbaut) die über den Instrumenten angebracht sind.

Heisst es nun das der Monitor mit seinem kompletten Umpfang nicht das Instrument (ich lege diese einfach mal als höchsten Punkt feste) überschreiten darf oder reicht es schon wenn der TFT ein Stück über das Instrument hinausragt ?

Letzteres wäre eigentlich auszuschließen, denn viele werkseitig verbaute Navis (TFTs) sind höher angebracht als das Instrument.

Grund der Frage: Ich bastel gerade daran den TFT in die Lüftungsgitter zu verbauen. Das würde bedeuten das der TFT ein paar cm höher liegen würde als die höchste Stelle der Instrumente (Tacho).



    
]Marc[
Manchmalposter
Manchmalposter


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Anmeldung: 14.05.2008
Beiträge: 94



BeitragVerfasst: Fr 01 Aug, 2008 11:56  Titel:  (Kein Titel)
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Jetzt stellt sich mir die Frage, wenn oben geschrieben wird, dass Geräte die den Fahrer ablenken usw. verboten sind.
Dann muss ein ganz normales Radio, von Werk aus etc. auch verboten sein. Und wenn man da mal ein Lied sucht oder weiterklickt und aufs Display vom Radio guckt, ist man abgelenkt. Doch hab ich noch nicht mit bekommen, dass meine Eltern, Verwante etc. angehalten worden sind und ein Bußgeld bekommen haben, wenn sie am Radio den Sender gewechselt haben.

Dh ich bin durch ein normales Radio genauso abgelenkt wie wenn ich auf einem TFT etwas suche.

Das sind mal wieder die deutschen Gesetze und Paragraphen -.-..Jeder legt es sich für sich so aus, dass es ihm passt, aber kein Paragraph sagt etwas GENAUES aus.

Gruß

Marc



    
Grisu_1968
Stammposter
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Beiträge: 316
Wohnort: Müllheim

2005 Peugeot 307
BeitragVerfasst: Fr 01 Aug, 2008 12:20  Titel:  (Kein Titel)
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Azalan hat folgendes geschrieben:
Hab da doch nochmal ne Frage zu dem Monitor und den Instrumenten.

Bei vielen Autos sieht man nerudings die einkappbaren Monitore (werkseitig verbaut) die über den Instrumenten angebracht sind.

Heisst es nun das der Monitor mit seinem kompletten Umpfang nicht das Instrument (ich lege diese einfach mal als höchsten Punkt feste) überschreiten darf oder reicht es schon wenn der TFT ein Stück über das Instrument hinausragt ?

Letzteres wäre eigentlich auszuschließen, denn viele werkseitig verbaute Navis (TFTs) sind höher angebracht als das Instrument.

Grund der Frage: Ich bastel gerade daran den TFT in die Lüftungsgitter zu verbauen. Das würde bedeuten das der TFT ein paar cm höher liegen würde als die höchste Stelle der Instrumente (Tacho).

Der orginal TFT bei Peugeot ist auch höher wie die Cockpitanzeige.
Ich sehe da eigendlich kein Problem. Baue meinen CTF700-SH auch noch in das orginal Navi TFT-Gehäuse.
Beispielbild mit 7" orginal Navi TFT:
Image
Der TFT ist da ca. 2cm höher als die Instrumentenanzeige. (Sieht man ein wenig schlecht auf dem Bild.)
Da ich es in das orginal Gehäuse einbaue denke ich das es da keine Probleme giebt. Wie da aber die gesetzlichen Bestimmungen sind hab ich keine Ahnung. Denke aber das es bei mir keine rolle spielt da es bei mir zumindest wie von Peugeot orginal verbaut ist.
Gruß Grisu_1968

Hardware: ThinkCentre M73 Tiny mit ThinkCentre Tiny I/O Expansion Box

Software: Windows 10 Pro 64bit, Windows Media Center, Microsoft Karten App

    
psyke
Forum-Elite
Forum-Elite


Alter: 39
Anmeldung: 12.10.2007
Beiträge: 1817
Wohnort: Sauerland


BeitragVerfasst: Sa 02 Aug, 2008 14:44  Titel:  (Kein Titel)
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peugeot hat so einige extra-erlaubnisse, zb die nummernschilder beim 206 sind tifer als in deutschland erlaubt - extra erlaubnis bekommen.



    
LordDark
Frischfleisch
Frischfleisch


Alter: 41
Anmeldung: 01.06.2008
Beiträge: 19



BeitragVerfasst: Mi 13 Mai, 2009 12:50  Titel:  (Kein Titel)
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Nachdem ich das alles gelesen hab will ich auch mal meinen Senf dazugeben. Und das owohl ich doch nur nen TFT gesucht hab *lol*

Dass Videos auf einem Screen laufen ist generell nicht verboten. Wichtig ist hierbei wie schon erwähnt, dass man sich nicht ablenken lassen darf. Und normalerweise ist es auch so, dass einem ein Vergehen nachgewiesen werden MUSS!
Und genau hier ist der Knackpunkt. Ich will das mal am Beispiel "Den Strassenverhältnissen angepasst fahren" veranschaulichen, auch wenn der Vergleich ein wenig hinkt.

Nehmen wir an wir sitzen auf einem Motorrad und fahren gesetzlich korrekt. Auf der Strasse auf der wir uns befinden ist hinter einer Kurve eine Öl-Spur. Die konnten wir natürlich weder sehen noch erahnen, also legen wir uns gepflegt auf die Fress... Und da wir keine Lust haben mit gebrochenem Bein nach hause zu humpeln rufen wir die Grün-Weissen. Diese werden uns dann sagen, dass wir nicht den Strassenverhältnissen angemessen gefahren sind. Und auf die Frage wieso das denn, schließlich war nicht zu erahnen, dass da Öl liegt kommt die Antwort: "Wenn sie angemessen gefahren wären wären sie nicht gestürzt" Tja und das zählt auch vor Gericht.

Ist bekloppt, aber ist nunmal so.

Sprich... Machst du nen minimalen Schlenker wärend ein Filmchen läuft kann davon ausgegangen werden, dass du den Schlenker nicht gefahren wärst wenn kein Film an gewesen wäre. Folge: Es kann als Beweis gewertet werden, dass du durch die Flimmerbildchen abgelenkt wurdest.

Ach und dass Geräte nicht höher sein dürfen als die Amaturen ist Humbug. Sie dürfen dem Fahrer nur nicht dass Sichtfeld einengen. Sprich du darfst sie nicht direkt vor der Nase haben. Mit "über den Intrumenten" ist im Normalfall gemeint, dass sie nicht "zwischen" Fahrer und Instrumenten hängen dürfen, also nicht die Sicht auf die Instrumente behindern dürfen. Ist genauso wie beim Sonderlenkrad. Wenn das den Fahrer in irgendeinder Art und Weise behindert beim Instrumente ablesen bekommstes nicht eingetragen und darfst es somit nicht fahren. Du kannst dir Zusatzinstrumente an die A-Säulen pappen bis du blöd wirst, du kannst dir drei Navis an die Scheibe klemmen und du darfst dir auch nen Monitor in die Sonnenblende pappen, solange es nicht dein Sichtfeld behindert. Bei den 3 Navis musste natürlich drauf achten wo du sie hinpappst *lach*

Und jetzt mal ne persönliche Frage am Rande: Wenn ich das richtig lese haben die Herren in Grün-Weiß deine Türen aufgemacht, ist das korrekt? Wenn ja, hätten sie schon in dem Moment eine Beschwerde, wenn nicht sogar ein Diszi am Allerwertesten. Die Ordnungshüter dürfen dich bitten die Tür zu öffnen, evtl. sogar dass du aussteigst (wobei das auch eigtl. nur bei dringendem Verdacht). Die dürfen dich auch bitten die Motorhaube auf zu machen... ABER du darfst zu allem "Nein" sagen. Der Erfolg wäre vermutlich, dass sie dir das Auto mitnehmen und ein Sachverständiger sich das ganze anschaut, weil du dich durch das Verhalten verdächtig gemacht hast.
Was sie aber in keinem Fall ohne deine Einwilligung tun dürfen ist deine Türen zu öffnen und vermutlich auch noch den Kopp rein stecken, deine Motorhaube zu öffnen o.ä. Du musst zu allem vorher einwilligen oder es selber tun.

So nu mach ich mich wieder auf TFT-Suche.

Grüße
Jerry



    
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