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DarkSerj
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2004 Audi A3
BeitragVerfasst: Mo 20 Okt, 2008 23:47  Titel:  Müssen neue Sitze eingetragen/begutachtet werden?
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Also ich finde, dass die Sitze in meinem Rover zu klein und umbequem sind. Also hab ich vor mir neue bequemere Sitze holen (nur vorne) von einem BMW oder so…. Die müssen höchstwarscheinlich noch etwas umgebautund angepasst werden, damit sie rein passen. Muss ich die Sitze anschließend eintragen/begutachten lassen?

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PassatRacer
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BeitragVerfasst: Di 21 Okt, 2008 05:16  Titel:  (Kein Titel)
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kann gut möglich sein, bin mir aber nicht sicher!
Da du ja Sitze eines anderen "Herstellers" einbauen möchtest.
Aber würd an deiner stelle einfach mal beim Tüv/ Dekra reinfahren und nachfragen!



    
roan
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BeitragVerfasst: Di 21 Okt, 2008 06:58  Titel:  (Kein Titel)
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Ja, musst Du.



    
StefanTippl
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BeitragVerfasst: Di 21 Okt, 2008 06:59  Titel:  (Kein Titel)
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Sitze müssen auf jedenfall eingetragen werden, wenn es nicht die Orginalsitze sind. Ich hab umgebaut auf König-Sitze und muss diese auch noch eintragen lassen (grad erst eingebaut)
Für die König gibt es allerdings Konsolen und Laufschienen, die den Problemlosen einbau ermöglichen. Wenn du einen Sitz eines anderen Herstellers nimmst, wird höchstwahrscheinlich die Konsole nicht passen. Wenn du da dann selbst dran rummachst, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen das dir das irgendwer einträgt. Dies ist ja ein Sicherheitsrelevantes Teil und muss stabil sein. König liefert dafür extra was mit, wo die Konsolen geprüft worden sind, mit Diagrammen etc.

Also sowas würde ich definitiv mim Tüv absprechen. Vielleicht trägt es ja doch einer per Einzelabnahme ein. Das ist dann aber denke ich ein sehr großzügiger Prüfer Wink

mfg Stefan



    
SirGroovy2004
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1992 Volkswagen Golf III
BeitragVerfasst: Di 21 Okt, 2008 07:26  Titel:  (Kein Titel)
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Servus Gemeinde,

HALBWISSEN !! Wenn die Sitze mind. 30° Lehenverstellung besitzen und eine gültige KBA Nummer aufweisen, sind diese Eintragungsfrei! Dies ist geltendes EU Recht!

Recht herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

SirGroovy2004

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roan
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BeitragVerfasst: Di 21 Okt, 2008 07:50  Titel:  (Kein Titel)
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Und was ist mit der Konsole, der Gurt befestigung ...



    
SirGroovy2004
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1992 Volkswagen Golf III
BeitragVerfasst: Di 21 Okt, 2008 07:56  Titel:  (Kein Titel)
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Servus roan,

wenn die Konsole ebenfalls eine KBA aufweist und die Gurtbefestigung vom Originalsitz übernommen wird, ist auch dafür keine Eintragung notwendig. Dies ist übrigens bei allen Recaro und König Konsolen so. Die KBA Nummer des Sitzes umfasst manchmal auch die Konsole. Da reicht dann ein "Recaro" Aufkleber auf der Konsole mit Seriennummer.

Recht herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

SirGroovy2004

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DarkSerj
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2004 Audi A3
BeitragVerfasst: Di 21 Okt, 2008 13:20  Titel:  (Kein Titel)
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Ich denke schon das Sitze anderer Herrsteller KBA- Nummern haben… wüde mich wundern wenn nicht.
Und was ist wenn ich den anderen Sitz auf meine Originalkonsole befestige. Anders wird sowieso schwierig, weil ich da noch das teil (weiß nicht so genau wie das heißt…. Gurtstraffer glaube ich) habe und der ist mit einem Kabel an mein SRS-Steuergerät verbunden.
Image
ich muss mal wieder saugen Very Happy

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dridders
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1997 Ford Mondeo
BeitragVerfasst: Di 21 Okt, 2008 17:41  Titel:  (Kein Titel)
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Eine KBA-Nr ist nur dann gueltig, wenn das Teil nicht veraendert wurde. Hier wird aber eine massive Veraenderung vorgenommen, die kein gescheiter TUeV-Pruefer so abnehmen wird wenn ihm was an seinem Job liegt.
Zusaetzlich ist eine KBA-Nr lediglich ein Verweis auf ein Gutachten. Was in diesem Gutachten steht ist ausschlaggebend. Und in diesen Gutachten steht fuer gewoehnlich explizit auch der Verwendungszweck aufgefuehrt, da eine allgemeingueltige Pruefung vielfach deutlich teurer waere als eine bezogen auf ein Fahrzeugmodell.
Ergo: entsprechenden Sitz mit passender Konsole aus dem Zubehoer kaufen, sind zwar sau teuer, aber alle Mal billiger als die erforderlichen Gutachten selbst erstellen zu lassen.



    
Steve1987
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BeitragVerfasst: Di 21 Okt, 2008 18:42  Titel:  (Kein Titel)
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Musst du Eintragen lassen!
Es gibt selten Konsolen von Herstellern die haben eine ABE (Recaro) allerdings kenne ich kein Auto mehr, wo die Gurte am Bodenblech befestigt sind? Alle heutigen Autos haben die Gurte an den Konsolen befestigt! Somit wäre das eine Veränderung der Gurte! Also musst du so oder so eintragen! Auch wenn die Konsole ne ABE hat!

Das "Teil" wo an deiner Konsolen hängt ist übrigens der Gurtstrafer!!! Deswegen ist das ganze auch mit dem SRS verbunden! Bei BMW ist das genau gleich! Der Gurtstrafer hängt hierbei nicht an der Tür sonderm am Gurtschloß! Hat den Vorteil das Gurtband vom Oberkröper und Beckengurt gleich gut gestrafft werden! Das macht die Sache noch etwas schwieriger! beim Auslösen entstehen dort enorme Kräfte!

Ich habe zwei Schallensitze in meinem Auto mit extrem massiven Edelstahlkonsolen! Das musste auch ewig per Einzelabnahme und spezieller Zulassung eingetragen werden! Ausschlaggebend war dann das die Konsole keine Schweißnähte und 3mal so dick wie die Originale war! Das war aber eine Arbeit über 3 Monate! Und war ned ganz billig!

Wenn du deine Originalkonsolen verwendest dann musst du diese ja irgendwie an de Sitz bekommen! Der sitz wurde auf dieser Konsolen nicht zugelassen! Dazu musst du wahrscheinlich auch andere Befestigungspunkte zurückgreifen und somit ist das ganze schon längst nicht mehr zulässig! Also kommst du um eine Eintragung, egal wie, nicht herum! Und mittlerweile sind die TÜVler bei solch Sicherheitsrelevanten Teilen wirklich sehr vorsichtig!

Man kann sich ganz einfach danach richten: Tuning ist nur legal, wenn es eine Verbesserung am Fahrzeug darstellt! Dazu musst du aber erstmal deine TÜVler überzeugen das es besser/stabiler ist! Und die meisten TÜV arbeite heutzutage einfach auf Geld und nehmen sich für sowas einfach keine Zeit mehr!


Grüße Steve



    
DarkSerj
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2004 Audi A3
BeitragVerfasst: Di 21 Okt, 2008 20:56  Titel:  (Kein Titel)
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Ok ich glaube ich lasse es erstmal.... vielleicht werde ich mal ein Prüfer Fragen was machbar ist und was nicht... evtl gibts da eine Möglichkeit.. vielleicht such ich mir dann welche von nen 400-er der hat größere sitze und die passen (von der konsole her) an ein 200-er... glaube ich... muss halt schauen.. war auch nicht dringend...

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Steve1987
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BeitragVerfasst: Di 21 Okt, 2008 22:40  Titel:  (Kein Titel)
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Also wenn dann musst gucken ob das Modell dann auch die gleichen Gurtstraffer oder diese wenigstens gleiche befestigt sind! Also wenn dann solltest nen TÜVler wirklich gut kennen! WIe gesagt es geht hier um das Sicherheitssystem deines Autos! Da muss man schon sicher sein! Nen Airbag kann auch töten!

Wenn der Gurtstrafer deinen Oberkörper nicht nach hinten zieht, kann es sein du bekommst nen Airbag mit bis zu 300km/h ins Gesicht! Ein Genick bricht dort wie ein Streichholz!

Grüße Steve



    
toya_ger
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BeitragVerfasst: Di 16 Dez, 2008 06:21  Titel:  (Kein Titel)
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also ich würde mich mal in nem rover forum umsehen ob vll sitze aus einem anderen modell passen,teilweise auch tochterfirmen!!!
Mal zwei beispiele: mein dad hatte irgenwann in seinem seat cordoba vario sitze ausnem 6n war sogar manchmal praktisch das man die sitze im kombi umklapen konnte tüv war das egal weil die baugleich sind

im polo 1-3(2f) kann man sitze tausche wie man will die vom golf 1 passen auch rein sind aber etwas höher etc und damit hatten wir noch nie probleme!

denke mal normalerweise muss es eingetragen werden wenn man es ganzgenau nimmt aber es fällt halt nicht auf dazu auch noch ein kleines beispiel:

ne freund von mir hat nen ford fiesta umgebau auf xr2 body und normalerweiße müsste selbst das ein getragen werden obwohl es das selbe fahrzeug ist!!!

die entwerfen ja net für jedes auto neue sitzhalterungen

und bmw sitze wirst ey probleme bekommen weil teile von andern autoherstellen nicht verbautwerden dürfen das bekommst ganicht eingetragen!!!



    
Dave1978
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Beiträge: 242
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BeitragVerfasst: Do 15 Jan, 2009 09:24  Titel:  (Kein Titel)
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Ich sehe die gefahr das ihr an Sitzen die aus einem Serienwagen stammen eine KBA finden werdet.

Meine VW Felgen vom Passat (fahre einen Vento) haben ebenfalls keine, brauchen sie auch nicht das sie quasi als Komplettbpaket mit der KBA des Fahrzeugs laufen. Da ich jedoch innerhalb einer Marke geblieben bin, konnte ich meine Felgen über die VW Kennnummer eintragen lassen.

Über Einzelabnahme kann oftwas gehen, in solchen Fällen kann ich nur eines empfehlen. Vor dem Umbau einfach mal unverbindlich mit dem Ingenieur vom TÜV reden der sagt dann schon was er für möglich hält und was er erwartet.



    
ich666
Manchmalposter
Manchmalposter


Alter: 39
Anmeldung: 14.11.2008
Beiträge: 60



BeitragVerfasst: Do 15 Jan, 2009 10:55  Titel:  (Kein Titel)
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Ist der TÜV in D echt so böse, dass er "normale" BMW-Sitze, die nicht wie Recaros etc. aussehen, auf deren KBA - Nummern vergleicht?



    
facki
Frischfleisch
Frischfleisch


Alter: 38
Anmeldung: 03.01.2009
Beiträge: 17
Wohnort: München


BeitragVerfasst: Do 15 Jan, 2009 11:23  Titel:  (Kein Titel)
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mit dem aussehen der sitze hat das doch gar nichts zu tun..
er muss beurteilen ob die konsolen auch halten

Bei mir im t3 is das ja noch wurst, da der gurt seperat vom sitz angeschraubt ist...

aber bei neueren autos is das sicher net witzig...
wenn dann noch so spielereien wie seitenairbags usw dazukommen..


da kann schnell mal was ins auge gehen, und dann zahlt keine versicherung der welt..
auch nicht in österreich Smile



    
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