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DerGermane
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BeitragVerfasst: Fr 31 Jul, 2009 19:26  Titel: Frage Nebelscheinwerfer
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Hallo,
ich habe mir Nebelscheinwerfer gekauft zu dennen ich alles nötige dabei habe (Schalter, Relais). Hab jetzt aber eine Frage zu den Anschluss der NSW.. Denn als ich mir die Anleitung durchlaß verstand ich sie so das ich gar kein Relais brauche. Hier die Anleitung:

Image

Das Relais ist doch dazu da, dass sich die Nebler nur einschalten lassen wenn ich abblendlicht hab oder ? Ganz ober steht aber das wenn meine Nebler 40cm von der Außenkante des Wagens und 30cm über den boden sind ich sie auch ohne Ablendlicht benutzen darf. Stimmt das ?

Hardware: Mainboard: Intel D945GCLF; CPU: 1,6GHz; HDD: 3,5" Samsung 200GB; RAM: 2048MB; Sound: USB Speedl

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disi77
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BeitragVerfasst: Fr 31 Jul, 2009 19:57  Titel:  (Kein Titel)
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Alo Nebelscheinwerfer dürfen nur in Verbindug mit Abblend- oder Standlicht benutz werden, nie allein.

und Ganz oben steht ja wann du die dinger wirklcich verwenden darfst:
Starker Regen, Nebel oder Schneefall. Somit ist dann auch das Ablendlicht an. Fähst du tagsüber mit Standlicht und Nebler rum, haben könnten die Waldmeister was dagegen haben Twisted Evil

Somit brauchst du das Relais, entweder Standlicht oder Abblendlich. Wobei wenn du das Abblendlicht an hast, leuchten deine Standlichter mit?

Wenn ja häng sie ans Standlicht, wenn der Abstand passt Very Happy



    
Gunther
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BeitragVerfasst: Fr 31 Jul, 2009 20:24  Titel: Frage Re: Nebelscheinwerfer
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DerGermane hat folgendes geschrieben:

.. Denn als ich mir die Anleitung durchlaß verstand ich sie so das ich gar kein Relais brauche. ...
Das Relais ist doch dazu da, dass sich die Nebler nur einschalten lassen wenn ich abblendlicht hab oder ?

Das Relais ist dazu die grossen Ströme zu schalten. bei deinen 2x55W hast du 110W, dass sind bei 12V ca. 9A.

Da ist übrigens ein Fehler in der Anleitung.. die Sicherung ist zu klein mit 8A!!! besser 16A verwenden.
Die Sicherung muss nach max 30cm Kabel vom Plusanschluss des Akkus eingebaut werden.


DerGermane hat folgendes geschrieben:

Ganz ober steht aber das wenn meine Nebler 40cm von der Außenkante des Wagens und 30cm über den boden sind ich sie auch ohne Ablendlicht benutzen darf. Stimmt das ?


Ja, in diesem fall dürfen die Nebler als Abblendlicht gefahren werden... nur bei schlechter Sicht, Nebel, Schneetreiben, ...

Gruß Gunther

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DerGermane
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BeitragVerfasst: Sa 01 Aug, 2009 23:31  Titel:  (Kein Titel)
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Ok nochmal ne andere Frage. Brauchen Nebelscheinwerfer eine TÜV zulassung? Also nich wegen dem ordnungsgemäßen einbau sondern die Nebler an sich. Hab nämlich kein TÜV gutachten oder eine ABE zu den Neblern. Da steht nur ne Nummer auf den Glas:

02B E1 1016

Das E1 ist eingekreist

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IcE
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2000 Volkswagen Golf IV
BeitragVerfasst: So 02 Aug, 2009 00:27  Titel:  (Kein Titel)
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Hi,
also in diesemfall haben deine Nebler eine E-Nummer. Dies heißt das die Nebler schon TÜV geprüft sind. Sind deshalb nicht eintragungspflichtig.
Die E Nummer sagt die das deine Nebelscheinwerfer für den Europäischen Markt ohne besondere Abnahmen zugelassen sind. Und E1 heißt das sie in Deutschland geprüft worden sind.

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DerGermane
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BeitragVerfasst: So 02 Aug, 2009 08:18  Titel:  (Kein Titel)
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ok danke

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DerGermane
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BeitragVerfasst: Do 17 Sep, 2009 20:06  Titel:  (Kein Titel)
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So meld mich mal wieder und stell mal meine frage hier um kein neues thema auf zu machen. Also meine Frage.

Neuerdings kommen mir immer mehr Autos entgegen die am Tage mit Neblern fahren. Soweit ja nichts neues aber es sind Serienfahrzeuge die die Nebler an haben ohne dabei Standlich oder Abblendlicht an zu haben. Sollte doch eigentlich nicht gehen oder? Desweiteren fällt auf das die Nebler nich blenden also das Licht recht schwach ist. Kann das vllt. eine neue Lösung für Tagfahrlicht sein? Das man vllt. durch ein vorschalt modul die Leistung der Nebler dimmt um sie so auch als Tagfahrlicht nutzen zu können? Hab dazu nur gefunden das diese Art des Tagfahrlichtes in einigen Ländern (z.B. Österreich) der fall ist. Jetzt auch bei uns???

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MR Action
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BeitragVerfasst: Do 17 Sep, 2009 20:32  Titel:  (Kein Titel)
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Einige Hersteller bauen Kombilösungen - dann haben die Nebler auch ne Zulassung als TFL... Einfach so Nebler als TFL nutzen ist noch immer nicht erlaubt... Wink



    
Freezer
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1997 Opel Astra F Caravan
BeitragVerfasst: Fr 18 Sep, 2009 13:18  Titel:  (Kein Titel)
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jop, als was die leuchte zugelassen ist sagen die Kennbuchstaben/Zahlen auf dem scheinwerfer. übersicht siehe hier bei downloads rechts oben:
http://www.dekra.de/de/1471

"B" ist nebelscheinwerfer, "RL" tagfahrlicht usw...



    
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