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DerGermane
Forumkenner
Alter: 34
Anmeldung: 08.08.2008
Beiträge: 165
Wohnort: Berlin
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psyke
Forum-Elite
Alter: 39
Anmeldung: 12.10.2007
Beiträge: 1817
Wohnort: Sauerland
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Es kommt nicht nur auf das Prüfzeichen an sondern eben auch auf die Einbauposition an. Ergoogle dir die erstmal, ich meine TFL müssen einen gewissen abstand zum eigentlichen scheinweirfer haben.
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dridders
Foruminventar
Alter: 45
Anmeldung: 19.02.2007
Beiträge: 1268
Wohnort: Weidenbach
1997 Ford Mondeo
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Es kommt vor allem auf das E-Pruefzeichen bzw. die dahinter stehende Pruefung/Gutachten an. Wenn dort z.B. nur die EMV-Vertraeglichkeit geprueft wurde gibts auch ein E-Pruefzeichen. Aber am Fahrzeug darf das Ding trotzdem nicht verbaut werden. Es muss schon direkt als Tagfahrleuchte geprueft worden sein. Und dann haengt es davon ab ob es speziell fuer ein Fahrzeug geprueft wurde, wenn ja muss es bei allen anderen abgenommen werden. Wenn nein ist das Ding eintragungsfrei, sofern man sich halt an die Anbaubestimmungen haelt.
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DerGermane
Forumkenner
Alter: 34
Anmeldung: 08.08.2008
Beiträge: 165
Wohnort: Berlin
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Also zu den Einbauvorschriften fand ich nur das hier:
sind zwar welche von In.Pro aber das Prinzip ist ja das selbe. Und demnach ist das anbringen an den Scheinwerfern wie Audi das macht ja inordnung (wenn die Hauptscheinwerfer dadurch nicht beeinträchtigt werden versteht sich)
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Freezer
Forum-Elite
Alter: 40
Anmeldung: 26.05.2006
Beiträge: 2249
Wohnort: Rheinstetten
1997 Opel Astra F Caravan
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die dinger sind garantiert NICHT als TFL zugelassen, schon alleine da TFL eine mindest-leuchtfläche von glaub 20 cm² pro leuchte haben müssen.
wie dridders schon sagte sagt e-prüfzeichen allein erstmal garnichts, wichtig ist das funktionsspezifische prüfzeichen, welches für TFL "RL" (running light) lautet.
dridders hat folgendes geschrieben:
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Und dann haengt es davon ab ob es speziell fuer ein Fahrzeug geprueft wurde,
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hast du dazu weitere infos?
ich hab bisher keine quellen gefunden ob scheinwerfer fahrzeugspezifisch geprüft sein können...
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billy
Moderator
Alter: 41
Anmeldung: 10.11.2004
Beiträge: 5194
Wohnort: Stein bei Nürnberg
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z.b. gibts von Hella welche die speziell für golf 4 geprüft sind, werden dann an die position der Nebelscheinwerfer eingebaut.
ansonsten sind die dinger alles andere als zugelassen. geklebt wird bei der E87 RL zulassung mal garnix.
gruß
billy
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Hardware: Seat RNS-E 2
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Freezer
Forum-Elite
Alter: 40
Anmeldung: 26.05.2006
Beiträge: 2249
Wohnort: Rheinstetten
1997 Opel Astra F Caravan
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du meinst die dinger die anstatt der originalen gitter seitlich in die stoßstange kommen?
die sind halt passgenau für den golf gefertigt, aber warum sollten die nicht an einem anderen auto zulässig sein?
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AndreR250282
Forumkenner
Alter: 42
Anmeldung: 18.04.2009
Beiträge: 114
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Hardware: Intel D945GCLF2 + 1GB RAM + M1 ATX, 7" Touchscreen, NL-402U Software: WinXP Sp3, Centrafuse 3 Navigation
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PhreakShow
Stammposter
Alter: 38
Anmeldung: 18.08.2005
Beiträge: 305
Wohnort: Augsburg
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Wird wohl stimmen, eintragen muss man TFL und Scheinwerfer normalerweise nicht.
E-Prüfzeichen und zugehörige Nummer reichen.
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DerGermane
Forumkenner
Alter: 34
Anmeldung: 08.08.2008
Beiträge: 165
Wohnort: Berlin
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Ich hab den Händerler zur oben genannten Ebay Auktion mal angeschrieben wie es mit der StVO und dem TÜV aussieht als Antwort kam:
Zitat:
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Es handelt sich hierbei um ein weißes LED-Licht mit E-Prüfzeichen (E-Nummer). Das E-Prüfzeichen ist sichtbar auf den LED-Stripes eingebrannt (Kein Aufkleber).
Sie können das LED-Licht ohne Problem einfach als Stand- oder Positionslicht anschliessen.
Bei der Verwendung als Tagfahrlicht müssen Sie jedoch folgendes beachten:
Sie benötigen zusätzlich ein Steuermodul, damit das Tagfahrlicht automatisch abgeschaltet wird, sobald das Abblendlicht eingeschaltet wird.
Das Steuermodul muss mit E-Prüfzeichen und RL-Zulassung versehen sein. (Wir führen derzeit kein Steuermodul !)
Ansonsten darf das LED-Licht nicht als Tagfahrlicht genutzt werden. Es kommt immer darauf an, wie Sie das LED-Licht anschließen.
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also nur noch Steuermodul besorgen das den Anforderungen entspricht und dann wäre alle ok?
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Freezer
Forum-Elite
Alter: 40
Anmeldung: 26.05.2006
Beiträge: 2249
Wohnort: Rheinstetten
1997 Opel Astra F Caravan
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nein das wäre nicht ok, weshalb wurde bereits erläutert!
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DerGermane
Forumkenner
Alter: 34
Anmeldung: 08.08.2008
Beiträge: 165
Wohnort: Berlin
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Ja aber der Händler verwies darauf das die E Nummern auf den TFL reicht und das Steuermodul eine E Nummer und eine RL Zulassung braucht!
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Freezer
Forum-Elite
Alter: 40
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1997 Opel Astra F Caravan
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DerGermane
Forumkenner
Alter: 34
Anmeldung: 08.08.2008
Beiträge: 165
Wohnort: Berlin
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ging ja nich ums "nich glauben" sonst hät ich hier nich um rat gefragt sondern ich wollt mein (un)wissen mit anderen Teilen und mich weiter bilden danke für den Link zur PDF
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