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spaceduck
Foruminventar
Alter: 49
Anmeldung: 25.09.2006
Beiträge: 1144
Wohnort: Landsberg/Lech - Ammersee
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Wie soll man sich rechtlich korrekt verhalten wenn man Ware geliefert bekommt die man garnicht bestellt hat?
Ist gerade 3x hintereinander in meiner Familie vorgekommen. Ein Anruf beim Versandunternehmen brachte hervor das die Bestellung telefonisch erfolgte... aber eben durch einen anonymen Spassbesteller! Wo liegt die Beweislast?
1. Fall: Empfänger war nicht zu Hause. Paket wurde durch anderen Mieter angenommen - wie verhalten?
Ist ja quasi angenommen. Zurückschicken? Liegenlassen und Absender informieren?
2. Fall: Paket wurde durch Empfänger nicht angenommen und DHL hats wieder mitgenommen. Ist die Sache damit erledigt?
MfG und Danke schonmal...
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AndreR250282
Forumkenner
Alter: 42
Anmeldung: 18.04.2009
Beiträge: 114
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Fall 2: ja, ist erledigt. Eventuell wird man auf dich zukommen, zwecks Neulieferung, aber das kannst du ja mit Widerrufsrecht bei Fernabsatz abwimmeln.
Wie Fall 1 liegt kann ich aber nicht beantworten.
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da_user
Forum-Elite
Alter: 38
Anmeldung: 26.02.2007
Beiträge: 2058
Wohnort: Regensburg
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Auch im Fall 2 greift natürlich das Wiederrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz.
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DarkSerj
Forenbesetzer
Alter: 35
Anmeldung: 19.07.2008
Beiträge: 381
2004 Audi A3
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aber bezahlt hast du dafür nicht oder? also ich würde mich erstmal mit den Versender in Verbindung setzen und sich mit ihn einigen.
aber soweit ich weiß kann man solche Sendungen laut Gesetz behalten (würde aber dafür nich die Hand ins Feuer legen, weil ich mir nicht sicher bin)
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spaceduck
Foruminventar
Alter: 49
Anmeldung: 25.09.2006
Beiträge: 1144
Wohnort: Landsberg/Lech - Ammersee
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Nein, nix bezahlt. Komisch das bei manchen Unternehmen Neukunden per Rechnung beliefert werden. Das fördert doch geradezu solche Aktionen.
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Nightmare
Moderator
Alter: 41
Anmeldung: 08.11.2005
Beiträge: 8977
Wohnort: 76855 Annweiler
1999 Citroen Xantia
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DarkSerj hat folgendes geschrieben:
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aber soweit ich weiß kann man solche Sendungen laut Gesetz behalten (würde aber dafür nich die Hand ins Feuer legen, weil ich mir nicht sicher bin)
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Würde mich wundern. Dann würde ja jeder seine Ware nur noch als Spaßkäufer bestellen
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da_user
Forum-Elite
Alter: 38
Anmeldung: 26.02.2007
Beiträge: 2058
Wohnort: Regensburg
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Wenn man unverlangte Sendungen öffnet, geht man einen Kaufvertrag ein. Behält man sie einfach daheim, bleibt sie im Besitz des Senders, dieser muss sich dann drum kümmern, dass se abgeholt wird.
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Hardware: Medion MD41300 Software: cPos & iGO
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Gunther
Forum-Veteran
Alter: 67
Anmeldung: 10.12.2006
Beiträge: 928
Wohnort: Berlin, meist aber in Trimbach (SO-CH)
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spaceduck hat folgendes geschrieben:
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1. Fall: Empfänger war nicht zu Hause. Paket wurde durch anderen Mieter angenommen - wie verhalten?
Ist ja quasi angenommen. Zurückschicken? Liegenlassen und Absender informieren?
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paket zum lieferer (Post, DHL, ...oder?) zurückbringen, mit der Ansage "Annahme verweigert". natürlich ungeöffnet!
klappt eigentlich immer.
Gruß Gunther
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roan
Moderator
Alter: 52
Anmeldung: 26.07.2004
Beiträge: 5714
Wohnort: München
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Zitat:
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paket zum lieferer (Post, DHL, ...oder?) zurückbringen, mit der Ansage "Annahme verweigert". natürlich ungeöffnet!
klappt eigentlich immer.
Gruß Gunther
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Sehe ich auch so, Quittung aufheben!
gegebenenfalls die netten Nachbarn informieren das in Zukunft nicht angenommen werden soll.
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