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udiN
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Alter: 43
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BeitragVerfasst: Sa 21 Nov, 2009 13:15  Titel:  (Kein Titel)
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Hört sich logisch an, dridders. Danke. Aber hierbei dem Nightmare voll und ganz zustimm:
Zitat:
Dann würde ja einer von den Sendern reichen. Solchen Mist wie Musikantenstadl kann man dann gleich streichen

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Black81
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BeitragVerfasst: Di 19 Jan, 2010 14:52  Titel:  (Kein Titel)
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Ich krame das Thema mal wieder raus....

Das Verwaltungsgericht Gießen hat grade ein Urteil gefällt. Was die GEZ macht ist unzulässig.

Hier mal ein Link zu t-online (Da wo ich den Bericht gefunden habe).
KLICK

MfG, Stefan.

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D-a-D
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Beiträge: 150
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1999 Volkswagen Passat
BeitragVerfasst: Di 19 Jan, 2010 15:10  Titel:  (Kein Titel)
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Black81 hat folgendes geschrieben:
Was die GEZ macht ist unzulässig.


Setzen, 6!
Es geht lediglich darum das Computer nachweislich zum empfangen von Radio und Fernsehen via Internet genutzt werden.
Alles andere bleibt wie gehabt.
Außerdem ist es erstmal eine Einzelfallentscheidung.



    
Black81
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Beiträge: 211
Wohnort: Berlin


BeitragVerfasst: Di 19 Jan, 2010 15:38  Titel:  (Kein Titel)
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Uups, wie peinlich... Yellow Oops

Ich muß gestehen, daß ich den Artikel nur schnell überflogen habe.
Tut mir sorry confused1 Schande über mein Haupt.

MfG, Stefan.

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D-a-D
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Beiträge: 150
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1999 Volkswagen Passat
BeitragVerfasst: Di 19 Jan, 2010 15:55  Titel:  (Kein Titel)
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Ist schon ok. Interessant ist es ja schon.
Nur bleibt die Frage offen wie die GEZ reagiert, wenn das Urteil rechtskräftig ist.
Vorher ändert sich eben für den einzelnen wenig.



    
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