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Warp10
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BeitragVerfasst: Fr 01 Okt, 2004 21:09  Titel:  (Kein Titel)
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Also zum Thema externe zusätzliche Beleuchtung:
Ich habe mich da erkundigt, weil ich bei meinem Fahrzeug vor habe/hatte in die Scheinwerfer selbstgebaute Standlichtringe einzubauen.
Nun es ist so: Bringt man irgendwo aussen am Fahrzeug eine Lichtquelle an, die nicht zugelassen ist - und sei es auch nur eine Mini-LED die man sich sonstwohin baut - erlischt die ABE des Fahrzeugs. Sollte es zu einem heftigen Unfall z.B. mit Todesfolge kommen, wird ein Gutachter seitens der Versicherung eingeschaltet. Wenn dieser besagte LED finden sollte, kann es passieren das jeglicher Kaskoschutz erlischt. Die Haftpflichtversicherung muss zunächst zwar zahlen, wird aber mit Sicherheit Regress einfordern.

Im Falle einer Kontrolle gibts evtl. Punkte und eine Wiedervorführung.

Gruß
Thorsten



    
Boiner
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BeitragVerfasst: Fr 01 Okt, 2004 21:32  Titel:  (Kein Titel)
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Zum Thema e-zeichen gibt es von einem Polizeianwärter in http://www.car-pc.info/phpBB2/viewtopic.php?t=184 ne Interessante Antwort



    
roan
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BeitragVerfasst: Fr 01 Okt, 2004 21:33  Titel:  (Kein Titel)
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das sag ich doch, nur das du den versicherungs schutz noch erwähnst

edit:
@Boiner das habe ich auch schon gelesen, was aber nicht so gans stimmt, fahr doch mal zum tüv und las die den carpc eintragen. die lachen dich aus. Und solange es kein gesetz spezieles gesetz für carpc´s gibt, gelten die vorhandenen, Was glaubst du warum in jeden Navi beim starten steht. Bitte beachten sie die STVO. Damit die sich hersteller versicherungstechnisch absichern können.





Zuletzt bearbeitet von roan am Fr 01 Okt, 2004 21:39, insgesamt einmal bearbeitet
    
Warp10
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BeitragVerfasst: Fr 01 Okt, 2004 21:37  Titel:  (Kein Titel)
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Jo sorry!
Wollte halt auch noch meinen Senf dazugeben Wink



    
roan
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BeitragVerfasst: Fr 01 Okt, 2004 21:39  Titel:  (Kein Titel)
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ist doch kein problem Smile



    
Longshine
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BeitragVerfasst: Sa 02 Okt, 2004 12:09  Titel:  (Kein Titel)
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roan hat folgendes geschrieben:
Was glaubst du warum in jeden Navi beim starten steht. Bitte beachten sie die STVO. Damit die sich hersteller versicherungstechnisch absichern können.


das ist doch kein Problem des am CarPC auch anzeigen zu lassen. einfach des Windows-Startlogo in so was umändern und fertig...



    
mac

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BeitragVerfasst: Sa 02 Okt, 2004 13:44  Titel:  (Kein Titel)
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Warp10 hat folgendes geschrieben:

erlischt die ABE des Fahrzeugs


die BE erlischt, also die Betriebserlaubnis im Allgemeinen. Ein Auto hat eine BE, keine ABE!

ABE ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis in Ergänzung zur BE eines Fahrzeiges, TÜV-bestätigt.
Nicht zu verwechseln mit einem TÜV-Gutachten.

ABE ist ein bereits im Vorfeld abgenommenes TÜV-Anbauteilegutachten, die Du mit Dir mitführen mußt und die die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bestätigt, oder auch eintragen lassen kannst.

Im übrigen erlischt die BE eines Fahrzeuges *immer* und *grundsätzlich*, so bald an der Lichtanlage manipuliert wurde (selbsthineingedremelte AngelEyes, gelackte Heckleuchten, strumpfhosenüberzogene Scheinwerfer, Golf-Klarglas-Streuscheiben auf BMW E30-Scheinwerfer, Unterbodenbeleuchtung, beleuchtete Flammenwerfer-Look-Aufsätze, Xenon-Look-LED-Kennzeichenbeleuchtung, reingefriemeltes Xenon in Hauptscheinwerfer, blablabla...)



    
Longshine
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BeitragVerfasst: Sa 02 Okt, 2004 14:17  Titel:  (Kein Titel)
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seit wann sind Xenon-Look-Lampen verboten?



    
mac

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BeitragVerfasst: Sa 02 Okt, 2004 14:28  Titel:  (Kein Titel)
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wo habe ich xenon-look-lampen geschrieben?

auf die details achten, meine herren. bitte, die details! details!

ich schrieb "Xenon-Look-LED-Kennzeichenbeleuchtung" und

"reingefriemeltes Xenon", natürlich reingepfuschtes echtes Xenon bedeutend.



    
glow
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BeitragVerfasst: Sa 02 Okt, 2004 14:32  Titel:  (Kein Titel)
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@malloy

du verunsicherst mich jetzt... hab bei hella zwecks xenon nachrüstsatz auf h4 basis für meinen bora angerufen, die sagten in verbindung mit scheinwerferreinigungsanlage(hab ich) kein problem.



    
Longshine
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BeitragVerfasst: Sa 02 Okt, 2004 14:40  Titel:  (Kein Titel)
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@Glow:
das muss aber eine automatische Scheinwerferreinigung an der Hinterachse sein. ich glaub diese manuelle reicht da net. ich habe aber auch schon Umrüstsets bei Ebay gesehen, wo die da Gutachten mitschicken würden, mitdenen man dann doch keine automatische Scheinwerferreinigung und Scheinwerferreinigungsanlage braucht.



    
mac

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BeitragVerfasst: Sa 02 Okt, 2004 14:46  Titel:  (Kein Titel)
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@glow
nachgerüstetes xenon mit offizieller abe für deinen wagen und e-prüfzeichen, wie etwa orig. hella- oder bosch-xenon zum nachrüsten, wo kein scheinwerfer aufgeschnitten wird, sondern die komplette einheit getauscht wird, ist dies in verbindung mit einer scheinwerferreinigungsanlage und automatischer leuchtweitenreguliereung (alwr, kostet bei hella um die 199,- extra) oder niveauregulierung an der hinterachse zulassungsfähig, muss vom tüv oder der dekra aber abgenommen werden.

ich habe hier von zitat: "reingefriemeltes Xenon, natürlich reingepfuschtes echtes Xenon" gesprochen. also den knalltüten, die bei ebay zwei d2d-brenner kaufen, steuergeräte und dann mitm dremel ihre original de-scheinwerfer kastrieren und die lampen mit heißklber oder diesen adaptern reintackern. bei einem geöffneten manipulierten scheinwerfer passt da nix mehr, weder leuchtkegel noch streuung. ein techniosch verändereter scheinwerfer darf nicht am wagen betrieben werden. handelt es sich um komplette *offizielle* nachrüstsätze oder um zugelassene xenon-look-lampen, die ja sowieso in die vorhandene h1, h3, h4, h7-fassung passen, ist das was anderes!

die be erlischt bei bauten, bei denen der scheinwerfer an sich verändert wird, also andere streuscheibe, andere aufnahme (sog. xenon d2-adapter) verbaut oder eben rumgedremelt wurde.

ein offizieller nachrüstsatz ist natürlcih zugelassen, das sind ja komplette neue scheinwerfergehäuse, meist vom erstausrüster, und meist ja die gleichen, die es auch schon ab werk zu bestellen gab. ich spreche hier von alten golf, bmw usw., für die es kein *original*-xenon gibt.



    
mac

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BeitragVerfasst: Sa 02 Okt, 2004 14:53  Titel:  (Kein Titel)
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Longshine hat folgendes geschrieben:
@Glow:
das muss aber eine automatische Scheinwerferreinigung an der Hinterachse sein. ich glaub diese manuelle reicht da net. ich habe aber auch schon Umrüstsets bei Ebay gesehen, wo die da Gutachten mitschicken würden, mitdenen man dann doch keine automatische Scheinwerferreinigung und Scheinwerferreinigungsanlage braucht.


longshine, irgendwie ist das blödsinn was da steht. sorry Laughing

ich habe noch nie eine scheinwerferREINIGUNGSanlage an der hinterachse gesehen *fg*
du meinst sicher die automatischeLEUCHTWEITENregulierung.

und diese zettel bei ebay sind das papier nicht wert, auf dem sie stehen.
du glaubst doch auch nicht alles, was du im fernsehen siehst oder dir der vertreter an der tür erzählt? ebay lebt leider nur noch von lügen... das ist keine *bescheinigung*, sondern eine uralte *empfehlung*, die aber bereits vor 4 jahren vom kraftfahrtbundesamt wieder zurückgenommen und auch nie umgestzt wurde. auch galt dieser zettel eh nur für wagen, die damals schon mit xenon ab werk ausgerüstet bestellt werden konnten, dies aber nicht hatten. also eine nachrüstung MIT ORIGINALTEILEN. also ganz alter bmw 7er e32, porsche 928 und s-klasse w126. oder glaubst du, man kann mal so eben mit nem bohrer in den scheinwerfer und der tüv sagt "ok"?!





Zuletzt bearbeitet von mac am Sa 02 Okt, 2004 14:57, insgesamt einmal bearbeitet
    
glow
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BeitragVerfasst: Sa 02 Okt, 2004 14:55  Titel:  (Kein Titel)
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@malloy

hab mir schon gedacht das ich die leutweitenregulierung auch noch brauch, in verbindung damit dürfts dann mit nem offiziellen nachrüstsatz aber keine probleme geben.
hab ja auch nicht vor meine scheinwerfer aufzubohren...Very Happy



    
Longshine
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BeitragVerfasst: Sa 02 Okt, 2004 14:59  Titel:  (Kein Titel)
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ja ich meinte die automatischeLEUCHTWEITENregulierung, die ihren Sensor an der Hinterachse hat und dadurch die Neigung des Autos erkennt.



    
glow
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BeitragVerfasst: Sa 02 Okt, 2004 15:15  Titel:  (Kein Titel)
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könnt ich mir ja eigentlich sparen - mein gewinde ist hinten auf anschlag, da bewegt(federt) nix mehr... Very Happy



    
Leolow
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BeitragVerfasst: Fr 08 Okt, 2004 21:54  Titel:  (Kein Titel)
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Hab da auch mal kurz ne Frage.

Wenn man nur den Fußraum beleuchtet ( Hinten und Vorne ), dann dürfte das doch erlaubt sein oder ? Weil es lenkt keinen anderen Verkehrsteilnehmer ab. Wenn man nun mit der Begründung kommt, dass es aber den Fahrer ablenkt dann könnte man es halt als "einstiegsbeleuchtung" machen oder ?

Gruss Leo

PS: Im Kofferaum kann man aber verbaut haben was man will oder ? ( Flashlight, Kathoden, Led's und und und )



    
roan
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BeitragVerfasst: Fr 08 Okt, 2004 21:57  Titel:  (Kein Titel)
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du kannst verbauen was du willst und wenn es eine disco im kofferraum ist nur wenn du fährst muß es aus sein, und was die versicherung sagt wenn du einen unfall hast ist die andere sache



    
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