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Snapper
Manchmalposter
Alter: 41
Anmeldung: 04.03.2005
Beiträge: 83
Wohnort: Frankfurt am Main
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HI Leute,
bin schon lange passiver User hier im Forum und es wurde auch mal Zeit, dass ich mich hier anmelde.
Jetzt bin ich mit meinem Aufbau dran, aber davor möchte ich mich noch gerne rechtlich absichern sonst hat das ja keinen Sinn.....leider.
Folgendes:
Möchte gerne für die hintere Sitzbank einen Monitor am Ende meiner Mittelkonsole installieren. (Fahre einen E34, dass ist dort wo bei den meißten der 2.Zigarettenanzünder ist...außer bei mir).
Technisch hab ich mich schon eigentlich informiert.
Fahrer und Beifahrer kriegen vom Bildschirm nichts mit;höchstens vom Ton. Nur die hintere Sitzbank wird in den Genuss kommen.
Wie sieht es jetzt rechtlich aus?
Ist das erlaubt oder nicht, denn der Monitor würde dann selbstverständlich AUCH WÄHREND der Fahrt laufen. Lenke ich damit irgendjemanden ab oder gefährde ich damit den Straßenverkehr.
Möchte gerne alles dazu wissen und es wäre wirklich nett wenn ihr mir helfen könntet. §en wären auch nicht schlecht.
Also, trotzdem mal danke im vorraus und dass meinem Aufbau nichts mehr im Weg steht.
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Hardware: AMD Athlon Software: Windows XP, C.P.O.S.(Myskin-BMW), +noch ein paar Tests
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ronmue
Foruminventar
Alter: 60
Anmeldung: 23.11.2004
Beiträge: 1311
Wohnort: Owschlag (Schleswig-Holstein)
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Hallo,
hinten kannst du halt ohne Probleme installieren und laufen lassen, wenn:
kein zusätzliches Gefährdungspotenzial für die Insassen (allgemein Dritte) gegeben ist. Beispiel: Du installierst den Monitor locker an der Mittelkonsole. Diese würde jetzt bei einem Aufprall nach vorne fliegen und hier dann den Beifahrer und Fahrer verletzen können.
Der Ton, der von dem Fahrer oder Beifahrer gehört wird, spielt keine Rolle (ist beim Radiohören ja genauso)
Bis dann
Ronald
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furious
Developer
Alter: 41
Anmeldung: 23.01.2004
Beiträge: 2418
Wohnort: Waiblingen/Baden Württemberg
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Hallo,
andere Frage: wie schauts eigentlich aus, wenn man das TFT im Fond so anbringt, dass der nachfolgende oder nebendran befindliche Verkehr das Bild ebenfalls sehen und sich dadurch ablenken lassen könnte???
EDIT: nicht das ihr jetzt denkt, ich würde einfach ne blöde Frage stellen! Als ich diesen Beitrag gelesen habe, ist mir eingfallen, dass ich irgendwo mal gehört habe, dass auch die Gefährdung der Aufmerksamkeit der anderen Verkehrsteilnehmer beachtet werden müsste.
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Hardware: CES-CarPC: Zotac DualCore 1,66 Ghz, 2 GB DDR, 160 GB SSD, WinXP Software: CES 4.4 - Chameleon
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Bellum
Postingschinder
Alter: 41
Anmeldung: 12.10.2004
Beiträge: 615
Wohnort: Eindhoven/Colonia
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wie sieht es aus mit bildschirmen die am himmel angebracht sind? die gibt es ja sehr oft in mini vans....
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ronmue
Foruminventar
Alter: 60
Anmeldung: 23.11.2004
Beiträge: 1311
Wohnort: Owschlag (Schleswig-Holstein)
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@furoius
Hier lässt sich keine zusätzliche Gefährdung ableiten.
Daher sind auch Werbebanner auf Trucks erlaubt, genauso wie Werbeplakate, die an der Autobahn oder normalen Strassen stehen. Tja, und wenn man sich dann durch sowas ablenken lässt, dann ist man halt geliefert - aber nicht derjenige, der die Plakate angebracht hat oder der Truckfahrer, der Telefonnummern oder halt tolle pics auf seinen Anlieger aufgemalt hat, die ablenken.
Verantwortlich für daraus resultierende Unfälle ist dann immer der Autofahrer, der sich hat ablenken lassen und nicht, wie geboten, dem Verkehrsgeschen gefolgt ist.
Bis dann
Ronald
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Snapper
Manchmalposter
Alter: 41
Anmeldung: 04.03.2005
Beiträge: 83
Wohnort: Frankfurt am Main
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Hab echt gedacht keiner Antwortet mehr auf meinen armen Thread und habe gar nicht mehr nachgesehen. Aber erstmal vielen Dank @ ronmue.
Die sichere Anbringung ist wirklich ein logischer Aspekt, den man beachten sollte. Hätte ich zwar beachtet, aber jetzt lege ich besonderen Wert drauf.
Zitat:
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EDIT: nicht das ihr jetzt denkt, ich würde einfach ne blöde Frage stellen! Als ich diesen Beitrag gelesen habe, ist mir eingfallen, dass ich irgendwo mal gehört habe, dass auch die Gefährdung der Aufmerksamkeit der anderen Verkehrsteilnehmer beachtet werden müsste.
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Die Frage finde ich speziell jetzt überhaupt nicht blöde, denn komischerweise habe ich das Gerücht auch irgendwo aufgeschnappt und das Gerücht kann ja nicht einfach so entstehen.
Egal ob man den Monitor am Himmel, Fond, Kopfstützen und vielleicht sogar schon vorne als Navi, immer würde jemand von außen etwas mitkriegen. Bin mir auch nicht so sicher, nicht dass mir dann vorsätzlich jemand mit einer Schrottkarre hintenreinfährt und dann sagt ich wurde abgelenkt oder sogar geblendet vom Monitor , um dann ein bisschen Kohle abzuzocken.
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Hardware: AMD Athlon Software: Windows XP, C.P.O.S.(Myskin-BMW), +noch ein paar Tests
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ronmue
Foruminventar
Alter: 60
Anmeldung: 23.11.2004
Beiträge: 1311
Wohnort: Owschlag (Schleswig-Holstein)
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@snapper
Das ist wirklich nur ein Gerücht! Stelle dir nur mal vor: Sonnenschein, blauer Himmel und der hinter dir Fahrende wird durch deine Heckscheibe geblendet und verursacht daher einen Unfall. Das geschieht nebenbei häufiger als man glaubt.
Wenn das Gerücht stimmen würde, dann wärest du ja dann verantwortlich zu machen. Das ist absurd!
Grundsätzlich gilt: Solange kein erhöhtes Verletzungsrisiko durch Anbauten am Fahrzeug aussen für andere Verkehrsteilnehmer besteht, ist alles i.O.
Beispiele für erhöhtes Verletzungsrisiko:
Anbau eines nicht zugelassenen Spoilers - Dies kann dazu führen, dass ein Fussgänger, der darauffliegt, wesentlich mehr Verletzungen davonträgt als normal üblich.
Teile, die nicht richtig befestigt wurden oder sich gelockert haben und dann dem folgendem Fahrzeug in die Windschutzscheibe knallen .....
Noch ein Beispiel: Du hast eine tolles Modell, leicht bekleidet auf dem Beifahrersitz.
Andere fahren an dir vorbei und die männlichen Fahrer (Schwule ausgenommen) schauen gierig nach dem Mädel, sind also abgelenkt. Hier entsteht dann wieder ein Unfall.
Der Unfall ist entstanden, weil der andere Fahrer sich eben nicht auf das Verkehrsgeschehen konzentriert hat, sondern weil er geil geworden ist. Damit hast du als Fahrer doch nun überhaupt nichts zu tun. Du hast den Fahrer des anderen Wagens ja nicht dazu gezwungen, sich ablenken zu lassen und bist daher für das Handeln des anderen keinesfalls verantwortlich.
Bis dann
Ronald
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SirGroovy2004
CPI Profi
Alter: 44
Anmeldung: 27.12.2004
Beiträge: 4337
Wohnort: 30km südl v. München
1992 Volkswagen Golf III
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Oh.. mann. Jetzt kann ich schon schwierigkeiten bekommen weil ich geil geworden bin... Keine schönen aussichten... Nix darf "Mann"!
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Hardware: Asrock K7s4GX; AMD Geode 1750+; 512MB Ram; Sirf 3 Star; K90; Software: cPos! 1.0; Windows XP Prof x64 Edition;
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ronmue
Foruminventar
Alter: 60
Anmeldung: 23.11.2004
Beiträge: 1311
Wohnort: Owschlag (Schleswig-Holstein)
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@SirGroovy2004
doch, du darfst schon
Allerdings gibt es Einschränkungen:
1. Deine Frau/Freundin bekommt es nicht mit
2. Deine Frau/Freundin bekommt es nicht mit
Sollte 1 und 2 nicht zutreffen, dann wird die Hölle wohl ein Paradisisches Fleckchen dagegen sein
Bis dann
Ronald
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Snapper
Manchmalposter
Alter: 41
Anmeldung: 04.03.2005
Beiträge: 83
Wohnort: Frankfurt am Main
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Zitat:
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Das ist wirklich nur ein Gerücht! Stelle dir nur mal vor: Sonnenschein, blauer Himmel und der hinter dir Fahrende wird durch deine Heckscheibe geblendet und verursacht daher einen Unfall. Das geschieht nebenbei häufiger als man glaubt.
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wusste ich nicht und hätte ich nicht gedacht
Zitat:
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Wenn das Gerücht stimmen würde, dann wärest du ja dann verantwortlich zu machen. Das ist absurd!
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Klingt logisch, hast' Recht @ ronmue
Zitat:
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Noch ein Beispiel: Du hast eine tolles Modell, leicht bekleidet auf dem Beifahrersitz.
Andere fahren an dir vorbei und die männlichen Fahrer (Schwule ausgenommen) schauen gierig nach dem Mädel, sind also abgelenkt. Hier entsteht dann wieder ein Unfall.
Der Unfall ist entstanden, weil der andere Fahrer sich eben nicht auf das Verkehrsgeschehen konzentriert hat, sondern weil er geil geworden ist. Damit hast du als Fahrer doch nun überhaupt nichts zu tun. Du hast den Fahrer des anderen Wagens ja nicht dazu gezwungen, sich ablenken zu lassen und bist daher für das Handeln des anderen keinesfalls verantwortlich.
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Das ist dann doch schon Aufruhr öffentlichen Ärgernisses
Aber generell: was für ein blödes Gerücht, wie kommt sowas nur zu Stande
Danke nochmal @ ronmue
Darf man fragen von woher du anscheinend soviel Ahnung von der Sache hast
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Hardware: AMD Athlon Software: Windows XP, C.P.O.S.(Myskin-BMW), +noch ein paar Tests
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Induleo
Forumkenner
Anmeldung: 04.10.2004
Beiträge: 184
Wohnort: Luxemburg
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Hi Snapper,
ein E34-Fahrer, so ist gut
Also, wenn der Monitor auf der Mittelkonsole palziert wird, so wie du das beschreibst, ist der ja nicht einmal von Aussen zu sehen, wie soll er dann auch jemand ablenken. Es ist glaub ich sogar möglich so wie Xzibit in die Rücksitzbank Kopfstüzen einzubauen, die dann nur die Leute sehen die hinterm Auto fahren. Nicht unbedingt sinvoll, aber erlaubt sollte es wohl sein.
www.e34.de kennst du ja hoffentlich, oder?
Grüssle
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Snapper
Manchmalposter
Alter: 41
Anmeldung: 04.03.2005
Beiträge: 83
Wohnort: Frankfurt am Main
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Hoffen wir es mal.
Finde ich nicht schlecht, dass du Werbung für unsere Seite machst
Aber die kenne ich schon und dein Nick kommt mir sogar auch sehr bekannt vor
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Hardware: AMD Athlon Software: Windows XP, C.P.O.S.(Myskin-BMW), +noch ein paar Tests
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ronmue
Foruminventar
Alter: 60
Anmeldung: 23.11.2004
Beiträge: 1311
Wohnort: Owschlag (Schleswig-Holstein)
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@Snapper
Mein Wissen habe ich durch jahrelangen Ralleysport Erfahrungen. Da muss man schon sehr genau wissen, was man alles so an seinem Wagen verändern darf und trotzdem noch für den öffentlichen Strassenverkehr ein zugelassenes Fahrzeug zu haben. Zwei Unfälle ergaben dann das zusätzliche praktische rechtliche Wissen um die Thematik. Ich habe mich da 2 Jahre intensiv mit beschäftigen müssen, da die Versicherungen der Unfallgegner nicht bezahlen wollten. Vor 1 Jahr habe ich dann beide Prozesse gewonnen. In dem einen Fall war es sogar so, dass ein Unfallgegner behauptete, ich hätte ihm Handzeichen gegeben, an mir vorbeizufahren. Abgesehen davon, dass ich sowas nie mache, wurde auch hier im Urteil ganz klar gesagt, dass selbst wenn ich gewunken hätte, der Fahrer des anderen Fahrzeuges seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt hätte und damit grob Fahrlässig gehandelt hat.
Bis dann
Ronald
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