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Uwelein
Frischfleisch
Alter: 61
Anmeldung: 10.06.2005
Beiträge: 9
Wohnort: Saarbrücken
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Hallo,
trotz eifrigem Lesen in dieser Rubrik habe ich keine erschöpfende Antwort auf meine Fragen erhalten.
Wenn ich eine Front- und Heckkamera für die permanente Überwachung einbauen möchte (von der Rechnerleistungsfähigkeit mal abgesehen), welche Auflösung müssen denn die beiden Kameras denn haben?
Der Hindergrund ist folgender:
In den letzten 5 Jahren hatte ich zwei unverschuldete Unfälle, bei denen ich wegen abweichen Aussagen bei den Versicherer jeweils 50% Teilschuld erhalten habe. Wenn der Unfallgegner etwas anderes aussagt als man selbst, erhält man idR nur einen Teil seines Schadens erstattet. Dumm halt, wenn man keine Zeugen hat.
Doch zurück zu meinen Fragen.
Die Auflösung ist mir (fast) wichtig, da ich dann auch im Fall eines Unfalls ganz klar anhand des Kennzeichens (welches auch lesbar sein sollte), nachweisen kann, wer einen Unfall verursacht hat, bzw. daran beteiligt war
Ob es eine Farbkamera sein sollte, weis ich jetzt noch nicht, wäre aber naheliegend.
Für die ersten Gehversuche hätte ich einen leistungsfähigen Laptop. Später soll das ganze so aussehen, dass der PC autark, also ohne Tastatur und Bildschirm auskommt. Mittels WLAN und VNC dürfe die weitere Wartung zuhause sicher kein Problem darstellen.
Doch dazu kann ich in den weiteren Unterforen hier sicher einige Tips mir noch anlesen.
Wie bereits gesagt, mir wäre eure Meinung und Erfahrung wichtig im Bezug auf die einzubauenden Kameras.
Gruß Uwe
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SirGroovy2004
CPI Profi
Alter: 44
Anmeldung: 27.12.2004
Beiträge: 4337
Wohnort: 30km südl v. München
1992 Volkswagen Golf III
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Servus Uwe,
ich bin mir nicht einmal sicher, ob von der Versicherung/Gericht eine USB PC Kamera als Beweismittel anerkannt würde. Ist dir darüber etwas bekannt? Hast du dich darüber schon informiert?
CU
SirGroovy2004
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Hardware: Asrock K7s4GX; AMD Geode 1750+; 512MB Ram; Sirf 3 Star; K90; Software: cPos! 1.0; Windows XP Prof x64 Edition;
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micweg5580
Fingerwundschreiber
Alter: 44
Anmeldung: 23.03.2004
Beiträge: 544
Wohnort: Nörvenich
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jepp, abgesehen davon reichen 640 x 480 aus
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Uwelein
Frischfleisch
Alter: 61
Anmeldung: 10.06.2005
Beiträge: 9
Wohnort: Saarbrücken
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Reichen 640*480 wirklich aus, denn ich hatte mal eine Olympus 1.3 MPixel-Kamera, wenn ich mit der in höchster Auflösung knipste, konnte man nicht mehr viel in der JPEG zoomen. Fahrzeuge, Fussgänger und und und waren zwar klar zu erkennen, doch Kennzeichen nur noch sehr unscharf.
Deshalb dachte ich, ich bräuchte eine hohe Auflösung.
Bei der geringen Auflösung fallen ja auch niedrige Datenraten bei der Aufzeichnung an.
Ich lese mal in den nächsten Tagen noch etwas hier im Forum, dann klären sich (bestimmt) die meisten Fragen, die ich noch hätte.
Hat jemand schon eine funktionierende Überwachungslösung?
- Front- und Heckkamera
- permanente Aufzeichnung während der Fahrt
- Einblendung Datum und Uhrzeit
- Aufzeichnung beider Datenströme (linke Hälfte Front, rechte Hälfte Heck)
- automatischer Start beim Anlassen
- automatischer Stop beim Abstellen
- Überschreiben der ältesten Aufnahme, wenn kein Platz
- Tastatur- und Mauslos
So ungefähr wären meine Zielvorstellungen
Was die Versicherungsfragen angehen, habe ich mich noch nicht informiert, aber ich denke, dass ein Live-Video sicher bei einer Gerichtsverhandlung (wenn es dann überhaupt so weit kommen wird) hilfreich sein wird.
Gruß Uwe
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manu
Forum-Veteran
Alter: 40
Anmeldung: 24.08.2004
Beiträge: 1015
Wohnort: Darmstadt (bei FFM)
1997 Honda CR-X
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Ich vermute, dass kein Unfallgegener das Risiko eingehen wird, sich auf eine Verhandlung einzulassen, wenn du ein Video hast, was beweist, wer Schuld am Unfall hatte.
Daher könnte dies wirklich eine Lösung darstellen.
Gruß Manu
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emil
Forumkenner
Alter: 45
Anmeldung: 23.06.2004
Beiträge: 121
Wohnort: Berlin
1989 Audi 80
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Hallo,
wie würde man so eine Kamera überhaupt einbinden ? Gibt es da eine Software zu ?
Denn wenn die Kamera ständig aufzeichnen soll, um Beweismittel für einen möglichen Unfall zu produzieren, ist es ja nicht sinnvoll einen stundenlangen Film zu erzeugen, den man abends löschen müsste. Es würde ja reichen, eine Filmdatei von wenigen Minuten zu erzeugen die nach Ablauf der vorgegebenen Aufzeichnungszeit wieder "von hinten überschrieben" würde. Quasi so etwas wie ein Endlosband auf Festplatte, dass immer nur die letzten Minuten vor Aufzeichnungsende speichert.
Problem könnte natürlich sein, dass durch einen Unfall, die HD einen Stoß versetzt bekommt und dann beschädigt wird, oder zumindest die Videodatei beschädigt und unbrauchbar wird.
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Software: Win XP, RoadRunner, NCK 5
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ronmue
Foruminventar
Alter: 60
Anmeldung: 23.11.2004
Beiträge: 1311
Wohnort: Owschlag (Schleswig-Holstein)
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Allgemein:
Solange keine Person auf dem Video zu sehen ist, sind zumindest die Persönlichkeitsrechte gewahrt. Ansonsten macht man sich strafbar, wenn man ohne Einwilligung Personen fotografiert, filmt oder Tonaufzeichnungen von denen macht. Im Klartext: Man würde sich ansonsten strafbar machen.
Ich würde jedenfalls damit keinesfalls vor Gericht gehen, es sei denn, es handelt sich um einen wirklich eklatanten Schaden, wo man das Risiko der eigenen Bestrafung eingehen kann. Ob die Richter dies allerdings als Beweismittel zulassen ist zumindest recht fraglich und wird eigentlich nur bei Kapitalverbrechen wie Raub und Tötungsdelikte zugelassen. Trotzdem macht man sich selber strafbar. Angenommen du hast zufällig einen Raub gefilmt. Dieser Film wird vom Gericht zugelassen. Der Räuber wird zu 8 Jahren verknackt. Du selber bekommst allerdings auch ein Strafverfahren, weil du eben hier das Rechtsgut der Persönlichkeit verletzt hast. Eine Geldstrafe wird dabei mit Sicherheit für dich rauskommen.
Hier mal ein paar Links zu dem Thema:
http://www.netzwelt.de/news/68218-private-webcams-mit-einem-bein.html
http://www.filmfibel.de/web/regisseur/fallr13.shtml
http://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/video/vidgoett.htm
http://www.weinknecht.de/ojr/index.html?/ojr/2004/2.htm
Zur Technik:
640*480 reichen hier meisten absolut nicht aus. Zum ersten muss ja ein ziemlich weiter Öffnungswinkel da sein, damit ein großer Bereich des Hecks und der Front abgedeckt ist, zum anderen kommen durch die Videotechnik bedingt eben Bewegungsunschärfen dazu. Die höchste Auflösung, die man erzielen kann, wäre 768*512 Punkte Auflösung. Um hier dann ein gutes Ergebnis zu bekommen, müsste man schon Profikameras einsetzen, die allerdings nicht unter 500€ pro Stück zu haben sind.
Bis dann
Ronald
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micweg5580
Fingerwundschreiber
Alter: 44
Anmeldung: 23.03.2004
Beiträge: 544
Wohnort: Nörvenich
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Ohja, das wird nen RIESEN - Unterschied zwischen 640*480 (=0,3 MegaPixel) und 768*512 (=0,39 MegaPixel), ganz besonders wenn man die erwähnten Kosten mit einbezieht!
640*480 reichen, zusätzlich bieten das viele Kameras auch in einer ordentlichen Framerate.
Viele Bilder in 640*480 sehen meist nicht so gut aus weil sie schon zu einem sehr hohen Prozentsatz komprimiert wurden. Vielleicht findet man ja eine Cam, wo man dies einstellen kann.
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Longshine
Forumjunkie
Alter: 40
Anmeldung: 28.06.2004
Beiträge: 705
Wohnort: Ingersheim bei Stuttgart
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etwas zum rechtlichen:
ich habe das auch schon oft gehört, dass das verboten und strafbar ist. bei Reportagen im Fernsehen machen die das doch oft so, dass sie das Gesicht dann einfach verschwommen zeigen.
in so einem Fall ist es dann erlaubt?
wie ist das z.B. in Banken wo es Überwachungskameras gibt? da werd ich ja auch nicht schon am Eingang gefragt, ob sie mich aufnehmen dürfen...
wie ist das bei (Zeitungs-)Reportern und Paperazzis (oder wie man des schreibt?)? machen die sich prinzipiell sofort strafbar, wenn die einen Prominenten ungefragt abknipsen?
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ronmue
Foruminventar
Alter: 60
Anmeldung: 23.11.2004
Beiträge: 1311
Wohnort: Owschlag (Schleswig-Holstein)
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@Longshine
ich sehe, du hast dir die in den von mir angebotenen Links die Texte nicht durchgelesen. Schade. Damit wäre deine Fragen eigentlich beantwortet gewesen.
Daher dann mal für dich und die anderen, die nicht so weit in die Materie einsteigen wollen eine Kurzfassung:
In Banken ist überall der Hinweis, dass der Raum Videoüberwacht ist, genauso wie halt auch in Kaufhäusern und U-Bahnen.
Dadurch werden diese legitimiert. Würden hier keine Hinweise auf Videoüberwachung angebracht sein, dann würden diese sich auch strafbar machen.
Wenn man die abgefilmten Personen unkenntlich macht, dann bringt es ja nichts. Was soll ich dann mit dem Überwachungsvideo anfangen? Denn auch der Straftäter müsste ja unkenntlich gemacht werden. Im übrigen gibt es im Medien (Journalismusbereich) einige Ausnahmen.
Ausgenommen von dem Ablichten einzelner Personen sind eben Personen des öffentlichen Lebens. Dazu gehören Politiker, Künstler u.ä., Personen also, die ein öffentliches Interesse wecken. Diese müssen eben jederzeit damit aufgrund ihres Bekanntheitsgrades damit rechnen, gefilmt oder fotografiert zu werden. Im Gegensatz dazu Otto Normalverbraucher. Der muss damit eben nicht rechnen. Bei den Promis gibt es allerdings auch eine Ausnahme: An privaten Plätzen (also die Plätze, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, wie z.B. Badezimmer, WC, Schlafzimmer u.ä.) gilt hier genauso das Persönlichkeitsrecht. Hier müssten dann die Promis eine Zustimmung zur Ablichtung erteilen.
Um gleich die Frage zu klären, ob auf öffentlichen Plätzen gefilmt werden darf oder nicht:
Hierzu gibt es mehrere Antworten:
1. Sicherheitsorgane (wie z.B. die Polizei) darf besonders gefährdete Plätze überwachen (ist allerdings ziemlich schwammig, weil der Begriff "besonders gefährdet" leider nicht näher definiert ist)
2. Wenn du z.B. die Domplatte in Köln fotografierst, dürfen rechtlich genommen, die zufällig vorbeilaufenden Passanten nicht erkennbar sein. Einzige Ausnahme: du kannst nachweisen, dass diese von dem Ablichten Kenntnis gehabt haben. Allerdings bewegen wir uns auch hier rechtlich gesehen in einer Grauzone - da ja eigentlich jeder auf der Domplatte damit rechnen muss, fotografiert zu werden, weil der Kölner Dom ja Touristisch gesehen ständig fotograifert wird - das würde aber jetzt zu weit führen.
3. "Wo kein Kläger, da kein Richter"
Dieser Spruch trifft hier wohl wie in sonst keinem anderen Fall zu. Wer von den Passanten würde dich z.B. anzeigen?
Fazit: Man kann filmen und fotografieren so viel man will, ob dieses dann als Beweis vor Gericht zugelassen wird ist allerdings mehr als fraglich.
Die Wahrscheinlichkeit, dass man von abgelichteten Personen angezeigt wird, ist doch eigentlich fast gleich null.
Und noch eins: ich habe hier nur einmal die rechtliche Seite beleuchtet, nicht die lebensnahe Seite. Auch ich habe Spaß am Fotografieren u.ä. und werde deshalb nicht zu jedem einzelnen, der auf dem Foto erkennbar ist, hingehen und diesen dann um sein Einverständnis bitten.
So, jetzt muss ich erst einmal ins Bett - der Tag war lang genug.
Bis dann
Ronald
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Longshine
Forumjunkie
Alter: 40
Anmeldung: 28.06.2004
Beiträge: 705
Wohnort: Ingersheim bei Stuttgart
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ok, war mein Fehler. danke für die Kurzfassung. jetzt bin ich schon um einiges schlauer.
das "unkenntlich machen" war allgemein gemeint und nicht auf Beweisaufnahmen bezogen - is ja klar.
das mit den "Personen des öffentlichen Lebens" ist doch dann aber auch ne Grauzone. bei manchen Personen lässt sich ja eventuell streiten ob die jetzt dazugehört oder nicht...
also ich bin jetzt der selben Meinung wie Manu
manu hat folgendes geschrieben:
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Ich vermute, dass kein Unfallgegener das Risiko eingehen wird, sich auf eine Verhandlung einzulassen, wenn du ein Video hast, was beweist, wer Schuld am Unfall hatte.
Gruß Manu
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ich denke viele wissen gar nicht, dass das nicht als Beweismittel verwendet werden darf und denken, dass ich jetzt am längeren Hebel sitz.
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ronmue
Foruminventar
Alter: 60
Anmeldung: 23.11.2004
Beiträge: 1311
Wohnort: Owschlag (Schleswig-Holstein)
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@Longshine
die Anwälte der gegnerischen Versicherung wissen dass aber sehr genau!
Bis dann
Ronald
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Felix99
Stammposter
Alter: 44
Anmeldung: 26.02.2004
Beiträge: 273
Wohnort: Mein Auto ;)
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Du wirst zus. zum von ronmue geschilderten Problem ein ganz anderes bekommen. Theoretisch müsstest du beim Unfall die Polizei dazuholen , das Video rausbrennen und den Polizisten mitgeben da ansonsten Manipulation , Nachstellung o.Ä stattgefunden haben koennte, jedoch glaube ich nicht das ein Richter wie ronmue schon sagte, dein Video als Beweismittel zulassen wird- es sei denn es gibt zB: Personenschaden o.Ä mit vielen beteiligten Fahrzeugen wo soetwas zur Klärug der Sachlage beitragen koennte. Jedoch wird das Video dann nur Informations gehalt haben und nciht in die Wertung der Schuld einfliessen
Ich hab mir Anfangs auch gedacht: Man nehme 4 Webcams und schon hat man im falle des Falles was in der Hand, jedoch musst ich nach Rücksprache mit einem Technikinteressiertem Juristen dann einsehen, das so ein ungeeichtes unfachmännsich edientes Konzept ; Zitat von damals:"NULL Beweiskraft" hat.
Aber gut - EIne genaue Aussage ob sowas zulässig ist und zugelassen wird kan dir nur ein Jurist geben der in diesem Bereich firm ist.
gruss
felix
P.S: Hätte sowas auhc schonmal gebrauchen koennen- bewusst provozierter Unfall zum Verischerungsbetrug - Hab 100% bekommen damals obwohl cih der Versicherung sofort mitgeteilt habe , dass es sich um Betrug handelt -Ham sich nicht geregt..:/
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Uwelein
Frischfleisch
Alter: 61
Anmeldung: 10.06.2005
Beiträge: 9
Wohnort: Saarbrücken
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Was seid ihr alle Miesepeter
Mal im ernst, ich frag bei meinem Versicherer (auch mein Arbeitgeber) mal nach, wie so etwas gehandhabt werden würde.
Ein Freund ist Verkehrsrechtsexperte (so'n Anwalt), der kann mir sicher auch was zur gängigen Praxis sagen.
Ich habs mir einfacher vorgestellt, so ne dumme Pute (wie das letzte Mal) wechselte ohne zu blinken die Fahrspur und zerknitterte mir die gesamte Fahrerseite. Und das alles nur, weil ich es nicht rechtzeitig schaffte, mich unsichtbar zu machen. Wenn ich dann ein Video davon hätte, wäre das sicher überzeugender, als die falsche Schilderung ihrerseits.
Ich dachte wirklich, es wäre so einfach.
Nächste Woche weis ich mehr, dann melde ich mich wieder.
Gruß Uwe
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micweg5580
Fingerwundschreiber
Alter: 44
Anmeldung: 23.03.2004
Beiträge: 544
Wohnort: Nörvenich
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ja, immer der ganze Rechtskram! Am besten man hat das Video erstmal und kann auf die Schnelle die Polizei vor Ort von seiner Fassung überzeugen!
Wird immer schlimmer hier in D, bei jeden Problem! Erstmal Rechtsanwalt und sonstiges BlaBla!! *lol*
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ronmue
Foruminventar
Alter: 60
Anmeldung: 23.11.2004
Beiträge: 1311
Wohnort: Owschlag (Schleswig-Holstein)
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Die Videoaufzeichnung hat rein garnichts mit Verkehrsrecht zu tun. Nur mal so nebenbei.
Gut, da ihr mir ja anscheinend nicht glaubt, hier die genaue Erklärung dazu auf die sich mein Kurzkommentar stützt:
http://www.jurpc.de/aufsatz/20030211.htm
Enstscheidend ist hier der Punkt 3
Die Zulässigkeit privater Videoüberwachung
Sollte dir dein Anwalt was anderes sagen, würde ich diesen wechseln.
Da ich beruflich mit IT Organisation/Sicherheit zu tun habe, werde ich zu diesem Thema immer wieder befragt und habe daher eine sehr umfassende Sammlung an Urteilen und Kommentaren zu dem Thema Videoüberwachung.
Bis dann
Ronald
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arit
Frischfleisch
Anmeldung: 01.06.2005
Beiträge: 1
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Und was wäre, wenn man einfach am Auto Warnhinweise bezüglich der Videoaufnahme anbringt?
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ronmue
Foruminventar
Alter: 60
Anmeldung: 23.11.2004
Beiträge: 1311
Wohnort: Owschlag (Schleswig-Holstein)
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@arit
1. Wie groß willst du die Warnhinweise gestalten, sodaß diese auch bei Fahrt gesehen werden können?
2. Wenn ein anderer die Schrift lesen kann, íst er ja schon abgelichtet. Anders sieht es im Kaufhaus aus. Die Warnhinweise sind bereits am Eingang, wo noch keine Videoüberwachung stattfindet angebracht. Jetzt kann der Kunde ja entscheiden, ob er das Kaufhaus betritt und damit aufgenommen wird oder wieder umkehrt. Du müsstest also sicherstellen, dass der andere Verkehrsteilnehmer Kenntnis davon erlangt, dass er gefilmt wird, wenn er sich nähert und ihm halt eine Alternativmöglichkeit bieten. Auf einem privaten Gelände kannst du sowas ja machen - aber im öffentlichen Verkehrsraum kannst du die gerade von dir befahrene Strasse nicht für dich beanspruchen und hier Verhaltensregeln aufstellen.
Wie willst du es auf der Autobahn händeln? Gróße Leuchtschrift mit dem Videowarnhinweis und alle die sich nicht ablichten lassen wollen müssen dann 2km hinter dir fahren?
In Deutschland müsste schon das Grundgesetz verändert werden, damit solche Aufnahmen standardmäßig zulässig wären. Das wird aber nicht so schnell gemacht werden und da bin ich auch froh drüber. Ich will ja nicht von jedem Hans und Franz auf Schritt und Tritt abgelichtet werden.
Bis dann
Ronald
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ck222
Stammposter
Alter: 48
Anmeldung: 16.06.2005
Beiträge: 333
Wohnort: dortmund
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Hi,
ich möchte jetzt mal die Rechtliche seite komplett ignorieren!
ich bin gerade dabei eine webcam in meinem auto zu testen. die qualität ist misserabel! Man kann die autos erkennen - mehr aber auch nicht!
Beruhigen tuen mich die aufnahmen dennoch, wenn ich bei einem unfall sagen kann, das ich ein video davon habe - ich denke das schreckt viele ab ohne zu wissen, das sie es anfechten können.
Wer ein paar Videos davon sehen möchte, kann es sich hier duchlesen:
LINK
mfg
ck222
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Hardware: AMD Geode 1750 Software: Wind XP
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Uwelein
Frischfleisch
Alter: 61
Anmeldung: 10.06.2005
Beiträge: 9
Wohnort: Saarbrücken
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Hallo ck222,
kannst du mal die Auflösung und den Typ der Cam posten ?
Gruß Uwe
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