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Dirk
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2007 Audi A3
BeitragVerfasst: Di 24 Jan, 2006 22:08  Titel:  Finger WEG von PREMIERE
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*dampf-ablass*

sowas ist mir echt noch nciht untergekommen...

hab ein 12Monats Vertrag bei Premiere gehabt, dieser Startete im März 2004, Fristgerecht gekündigt, auf März 2005, Smartcard zurückgeschickt im April 2005, im November 2005 kam die Forderung die Smartcard zurückzusenden (die schon 8Monate bei Premiere liegt) Telefonisch und Prer mail versucht Kontakt aufzunehmen, alle Versuche gescheitert, und am Freitag kam ein Brief vom Inkassounternehmen (welches Premiere immer beauftragt) tja, mal schauen, mein Anwalt steht schon in den Startlöchern.

Ich sag nur eines NIE WIEDER PREMIERE, solange man Kunde ist, ist alles OK, sobald man Küngiden möchte, schauts anderst aus. wäre ich n Einzelfall, ok, aber gebt mal inkasso und Premiere bei google ein ...

Ich Rate JEDEM ab bei so nem Laden zu unterschreiben (dabei wollte ich doch nur die D-Box2 Smile)



    
Sevensworld
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BeitragVerfasst: Di 24 Jan, 2006 22:12  Titel:  (Kein Titel)
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Das ist doch kein Einzelfall sondern Normalität ... hast du die Karte nicht als Einschreiben zurück geschickt?



    
Dirk
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2007 Audi A3
BeitragVerfasst: Di 24 Jan, 2006 22:31  Titel:  (Kein Titel)
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nö, ist aber auch nicht gefordert. es ist nichtmal eine frist der einsendung gesetzt (Vertraglich)

und da bei der Post nix verlohren geht (es seiedenn der Adressat ist Premiere ...)

Dass ist wirklich masche von denen, nur es ist laut meinen Nachforschungen ebenfalls masche, dass die nen Rückzieher machen sobald man mit Anwalt droht Smile also mal abwarten.



    
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BeitragVerfasst: Mi 25 Jan, 2006 01:19  Titel:  (Kein Titel)
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schön blöd! So ein teil kannst du doch nicht unversichert und ohne absicherung das es überhaupt ankommt abschicken! Weiss doch jedes Kind! Du hast ja nicht mal einen Beweis das du das teil abgeschickt hast!!!

Und bei der Post geht ne menge verloren!!! Geb das mal bei Google ein... Wink



    
Sevensworld
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BeitragVerfasst: Mi 25 Jan, 2006 07:34  Titel:  (Kein Titel)
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Ja .. sehe ich auch so .. selbst Schuld! Du wirst übrigens mit der Bestätigung der Kündigung ein Schreiben bekommen haben, in dem extra noch mal drin steht, das du die Karte x Wochen nach Vertragsende zurück zu schicken hast ... kann auch sein das es in den Vertragsbedingungen direkt drin steht, kann ich im Moment nicht nachvollziehen da ich im Büro sitze Wink



    
Dirk
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2007 Audi A3
BeitragVerfasst: Mi 25 Jan, 2006 08:49  Titel:  (Kein Titel)
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obs als Einschreiben oder nicht hingeht, scheint denen vollkommen egal zu sein, such mal danach, da findest genug Leute die es per einwurfeinschreiben oder Paket hingeschikt haben, und Premiere trozdem steif und fest behauptet die Karte sei nciht angekommen. dass ist einfach ne Masche von denen.

Wenn die es drauf ankommen lassen, dann gehts eben vor Gericht hab meine Rechtschutz lange nimmer in Anspruch genommen Smile

@ Sevensworld, nur komisch dass Post die an Premiere geht offensichtlich überdurchschnittlich oft verloren geht Smile dass ist mal n Punkt zum drüber nachdenken Smile

klar, im nachhinein ärgere ich mich dass ich denen dass Ding nciht als unfreies Einschreiben hingeschickt hab (geht dass überhaupt) so dass die richtig löhnen dürften, aber dass ist zu spät.

Und nachdem n Bekannter von mir inzwischen (heute) auch Post von Premiere bekommen hat, dass die Karte nciht da ist (wurde auch schon vor 4 Monaten Verschickt) geh ich wirklich davon aus, dass das Pure Absicht seitens Premiere ist.



    
ronmue
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BeitragVerfasst: Mi 25 Jan, 2006 08:55  Titel:  (Kein Titel)
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Na, ja - ganz so einfach ist es nicht. Klar, wäre es jetzt gut, wenn er die Karte per Einschreiben geschickt hätte (ich mache es bei Vertragskündigungen immer so, weil man ansonsten keinen Nachweis hat, dass man die Kündigungsfrist eingehalten hat - unabhängig davon, was in den jeweiligen AGB´s drinsteht!)
Aber mal zurück:

Aber zurück zu den Fakten:

1. Durch die Aufforderung von Premiere, die Smartcard zurückzusenden, haben diese ja schon bestätigt, dass eine Kündigung vorliegt - das ist schon mal die halbe Miete.

2. Frage: Wurde dir schon eine Rechnung von Premiere für die Karte (denn es kann sich bei der Inkassoforderung ja nur um den Wert der Karte handeln - müsste so bei ca. 50-100€ liegen) geschickt?
Hast du dann darauf schriftlich (am besten eben per Einschreiben) reagiert und den Sachverhalt noch einmal geschildert?

3. Setze in jedem Fall ein Einschreiben an die Premiere Buchhaltung/Rechtsabteilung auf, in der du diese nocheinmal darauf hinweist (falls du das schon einmal gemacht hast, dann führe hier noch das Datum des ersten Schreibens von dir an), dass du die Karte bereits im April an diese abgeschickt hast und damit auch keine Forderungen seitens Premiere mehr bestehen können, da ja kein gültiges Vertragsverhältnis mehr vorliegt. Zusätzlich füge in diesem Zusammenhang noch einmal den Satz "Ich versichere hiermit ausdrücklich, dass ich die Smartcard am .... an die Adresse (genaue Bezeichnung) per Post verschickt habe und diese sich daher seit dem genannten Datum nicht mehr in meinem Besitz befindet". Am besten in Fettschrift, damit dieser Satz auch deutlich zu sehen ist.

4. Kümmere dich um Himmels willen nicht um die Machenschaften des Inkassounternehmens, sondern nehme immer Kontakt zu Premiere auf. Wenn es dann mit Premiere geklärt ist und das Inkassounternehmen weiter nervt, dann schreibe an diese dann auch per Einschreiben, dass diese halt weitere Inkassoversuche unterlassen sollen, da hierfür keine Rechtsgrundlage besteht. Zusätzlich mache diese darauf aufmerksam, dass du ansonsten eine Strafanzeige wegen "Betrugsversuches" oder "Nötigung" - das kommt nun auf den genauen Wortlaut des Inkassoschreibens an - gegen diese bei der Polizei erstatten wirst.

Danach kannst du dich ersteinmal beruhigt hinsetzen und auf eine Antwort von Premiere warten.

So, nun noch allgemein:

1. Nie per Mail oder Telefon auf solche Vertragsfragen reagieren, weil diese nicht als Beweis vor Gericht dienen können. Wie willst man z.B. beweisen, dass die E-Mail tatsächlich den Empfänger erreicht hat, wenn dieser auf die Mail nicht reagiert. Wie will man beweisen, dass man tatsächlich mit dem Vertragspartner telefoniert hat (ist ja noch möglich über den Einzelverbindungsnachweis) und auch genau über diese Fragen mit einem Ergebnis gesprochen hat und nicht vielleicht über das schöne Wetter oder so...

2. Wenn irgendetwas zurückgeschickt werden muss, weil dies ein Vertragsbestandteil ist, dann ist man in fast allen Fällen in der sogenannten "Bringschuld". Das bedeutet immer, dass man zweifelsfrei nachweisen muss, dass man die Sache zurückgeschickt hat. Kann man dies nicht, dann kann der Vertragspartner dann zumindest den Wert der geschuldeten Sache fordern - das ist nun mal so und auch gerechtfertigt. Allerdings gibt es auch hier im Einzelfall eben juristische Feinheiten.

Bis dann
Ronald



    
Dirk
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BeitragVerfasst: Mi 25 Jan, 2006 09:16  Titel:  (Kein Titel)
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1 Ja
2 Ja
3 längst geschehen
4 das ist klar, die interessieren mich nciht, Premiere ist der an den ich mich wende


1 Fax ist ebenfalls gültig, da ein Nachweis der Lieferung erstellt wird.
2 dass stimmt schon, (hab hier auch noch den Beleg über die 55Cent Briefmarke *g* spaß bei Seite, hätten die auf meine ersten Anfragen reagiert und eine Problemlösung angeboten (es wurde garnciht reagiert) hätte ich auch gesagt, ok, ich zahl eben. aber nciht wenn die hier gleich anfangen einem ein Inkassobüro auf den Hals zu hetzen (wobei diese auch überbewertet werden, da sie sich ebenfalls an die Gesetze halten müssen und nicht wie der müthos Geldeintreiber rumrennen Smile



    
ronmue
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BeitragVerfasst: Mi 25 Jan, 2006 09:43  Titel:  (Kein Titel)
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Tja, wenn die dir bereits eine Rechnung über die Smartcard geschickt haben, dann wirst du dir das Geld für den RA sparen können und dieses lieber Premiere in den Rachen werfen müssen, da du ja nicht nachweisen kannst (und nochmals: Du musst nachweisen dass du diese an Premiere geschickt hast und nicht Premiere, dass diese die Karte nicht bekommen haben! Das ist eben die von mir erwähnte Bringschuld), dass du die Karte eben an diese - und damit muss auch zweifelsfrei von dir bewiesen werden, dass du auch die richtige Adresse eingesetzt hast - geschickt hast. Da ist die Rechtslage absolut eindeutig und lässt ausnahmsweise mal keine Hintertürchen offen.

Wenn die Rechnung von Premiere nur den Wert der Smartcard beinhaltet hat und du diese aus Bockigkeit eben nicht bezahlt hast, dann steht Premiere auch ein Ersatz für die Forderungsdurchsetzung zu - also in diesem Fall eben die entstandenen Inkassogebühren.

Bedenke hierbei mal folgendes:

Angenommen, du würdest ein PayTV Angebot anbieten. Weiterhin braucht der Kunde dann ein entsprechendes Gerät, damit dieser dann die Sendung empfangen kann. Nun kündigt dieser. Du forderst jetzt das Gerät zurück und dieser behauptet dann, dass er es ja zurück geschickt habe. Würdest du dann nicht auch einen zweifelsfreien Nachweis verlangen, dass dem so ist, wenn bei dir nichts ankommt? Da wärest du dann ja sicherlich der erste der "Zeter und Mordio" schreien würde. Einige schicken ja auch tatsächlich die Waren zurück und behaupten einfach, dieses getan zu haben.

Ich habe so ein bisschen das Gefühl, dass du dir nicht selber eingestehen willst, hier doch eklatante Fehler gemacht zu haben - dies ist nur ein Eindruck, der sich mir aufdrängt, da ich den genauen Fall von dir ja nicht kenne, sondern ja nur Auszüge daraus, deshalb nehme mir diese Bemerkung auch nicht krumm - es kann ja wirklich völlig anders sein.

Zum Fax: Das ist problematisch und nicht immer Gerichtsbewährt. Seitdem es möglich ist, diese Geräte zu manipulieren (andere Zeit/Datumsangaben, andere Sendernamen u.s.w.) ist ein Fax heute nicht mehr so beweiskräftig wie es noch vor Jahren war. Das gilt sowohl für Hardware, wie auch für Softwarefaxlösungen - aber das sollte dein Anwalt ja auch wissen. Das Fax (ausgenommen die Faxe von den Poststellen oder anderen amtlichen Behörden) kann heute eigentlich nur noch im besten Fall als Anscheinsbeweis gewertet werden, dass in der Summe der Beweise dann noch das i-Tüpfelchen bietet. Daher rate ich grundsätzlich auch davon ab. Wenn überhaupt, dann kann man ein Fax senden, aber danach immer per Einschreiben nochmals an den Empfänger senden, es sei denn, dass der Empfänger dieses Fax dann noch einmal explizit bestätigt hat (und damit meine ich nicht das Sendeprotokoll!)

Bis dann
Ronald



    
Dirk
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BeitragVerfasst: Mi 25 Jan, 2006 10:16  Titel:  (Kein Titel)
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Mit Bockigkeit hat(te) das nix zu tun. Dass ich sowas zukünftig nurnoch per Einschreiben machen würde (mal davon abgesehen dass ich nie wieder payTV oder ähnliches verwenden werde) ist auch klar. Nur ich sehe es nciht als Fehler auf ein Milliardenfach bewährtes System (Post) zu setzen.

Ebenfalls ist es nicht Ok, dass so eine Forderung von Premiere erst 8Monate nach Kündigung des Vertrages und der Rücksendung der Unterlagen kommt. Denn, selbst wenn ich es als Paket versendet hätte, hätte ich dne Paketschein schon längst ncihtmehr, die entsorge ich nach etwa 1/2 Jahr.

Und mein Erster Kontakt nach der Rechnung war sowohl Telefonisch, als auch per Mail. ich großen Unternehmen kann schonmal ein Brief abhanden kommen, dass war auch das, was ich mit dem Sachbearbeiter besprochen hatte, es wurd emir gesagt, es werde geprüft und man wolle sich melden wenn es noch Probleme gibt (dann wieder 2 Monate nix somit geht jeder normalo davon aus, die sache hat sich erledigt) und dann das Inkassoschreiben.
Die ganze Art daran stört mich einfach. (hätten die sich nach 2 Wochen gemeldet und gesagt, hier hat sich nix angefunden worden, hätt ich gesagt ok, shit happens die Post ist verschollen, und gezahlt.)

Edit:

nur aufgrund dessen, das Premiere aus genau dem Grund schon öffters Probleme hat (und die Karten teilweise nachweislich angekommen waren) besteht laut Anwalt eine Große Wahrscheinlichkeit dass die einen rückzieher machen, bzw es vor Gericht zu meinen Gunsten ausgehen wird.



    
ronmue
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BeitragVerfasst: Mi 25 Jan, 2006 11:12  Titel:  (Kein Titel)
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1. Forderungen müssen innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass du immer mindestens 2 Jahre nach Entstehung einer Verbindlichkeit eben die Beweisführenden Unterlagen aufbewahren musst. Das gilt für Verträge seit dem 01.01.2002. Wenn du es nicht machst, sondern schon bereits nach 1/2 Jahr alles wegwirfst, dann ist es schlichtweg dein Problem und du musst dann mit den Konsequenzen leben. Bei der von dir hier geschilderten Sachlage wirst du vor keinem Gericht gewinnen, aber das brauchst du mir ja nicht zu glauben. Das einzige was dich retten könnte wäre der Umstand, dass es für Premieren keinen wirtschaftlichen Sinn macht, den Klageweg zu bestreiten und daher die Forderung zurückzieht. Rechtlich gesehen, stehen die jedenfalls auf der absolut sicheren Seite, deshalb kann ich dann deinen RA auch nicht so ganz verstehen, worauf er eine Klagabweisung des Gerichtes begründen will.
2. Nach wie vor: Nicht Premiere muss beweisen, dass die die Smartcard bekommen haben, sondern DUUUUU must beweisen, dass du diese ordnungsgemäß an die entsprechende richtige Adresse gesendet hast. Wie willst du das beweisen, wenn du keinen Nachweis in Form eines Paketscheines oder Einschreibebeleges hast? Es kann doch auch durchaus sein, dass du die Karte zwar abgeschickt, aber eine falsche Adresse eingetragen hast. Wie willst du diesen möglichen Umstand entkräften?
3. Nur aus der Tatsache, dass Premiere schon häufiger Probleme hatte, darf kein Gericht dir dies zu deinem Gunsten anrechnen. Da verstehe ich deinen Anwalt nun überhaupt nicht. Wenn dem so wäre, dann könnte man dem Gericht ja Befangenheit unterstellen. Jeder Fall muss individuell für sich im Zivilrecht betrachtet werden, ansonsten würde unser gesamtes Rechtssystem völlig zusammenbrechen.
4. Es entsteht hier wohl der Eindruck, dass ich PREMIERE unterstütze. Nein, mit denen habe und werde ich auch nichts zu tun haben. Ich schildere hier nur das allgemeine Kaufvertragsrecht und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten unabhängig vom Anbieter einer Dienstleistung oder einer Sachleistung.

Wie gesagt: Die einzige Chance, die ich hier sehe ist das Zurückziehen der Forderung aus Kulanz- oder aus wirtschaftlichen Gründen. Aus rechtlichen Gründen jedenfalls nicht.

Ach ja, was ich nicht vergessen darf zu schreiben und bitte schön, dass ist nur eine ganz private Meinung von mir und hat mit einer rechtlichen Bewertung nichts zu tun:
Ich habe so langsam das Gefühl, dass es mittlerweile einige Firmen gibt, die die Unwissenheit der Kunden bewusst ausnutzen und dann damit noch ein Stück Geld verdienen. Das zieht sich aber über alle Branchen hinweg. Wahrscheinlich rechnen diese damit, dass sich 99% der Kunden nicht dagegen wehrt. Das übriggebliebene 1% ist dann nur ein unschöner Tropfen in einem Meer. Sieht man diesen Tropfen nach dem Fallen ins Wasser dann noch? ......

Bis dann
Ronald



    
Unomania
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BeitragVerfasst: Mi 25 Jan, 2006 12:48  Titel:  (Kein Titel)
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Ach, da bin ich nicht alleine Very Happy
Ich hatte das letztes Jahr auch. Sollte meine Karte zurückschicken. Habe ich auch gemacht. Per Einschreiben.
Die Frist ist abgelaufen und bekomme einen Brief von der Inkassofirma ich soll 35 Euro für die Karte plus denen Ihre Kosten bezahlen.
Ich habe dann geschrieben das die Karte schon da ist. Dann kam raus das das Einschreiben angeblich über 2 Wochen gebraucht hätte dort anzukommen. Kam also "angeblich" erst nach dem Auftrag beim Inkasso.
Premiere hat dann den Eingang der Karte bestätigt, das habe ich auch der Inkassofirma gesagt und zuerst wußten die nix davon ich ich soll die Rechnung überweisen. Dann bekoam ich doch noch eine neue Rechnung ohne den Kaufpreis der Karte. Denen Ihre Gebühren sollte ich immer noch bezahlen. Ich weiß, zu schnell aufgegeben aber ich hatte keinen Bock auf einen Streit mit einer Inkassofirma. Ich habe es bezahlt. Daraufhin fing alles von vorne an. Die haben wieder behauptet ich hätte die Karte nicht zurückgeschickt und wollten wieder die volle Summe haben.
Dann habe ich bei dem Inkassoladen angerufen und habe mir Luft gemacht.Nach langem reden sagt die mir das Ihr keine Zahlungsaufforderung vorliegt ?!?!
Die hätten mir glatt nochmal Geld abgenommen.

Ich hatte noch 2 Verträge dort. Ich habe alles gekündigt. Sowas tue ich mir nicht mehr an. Pech für Premiere, so vergrault Premiere die Kunden....





Zuletzt bearbeitet von Unomania am Do 26 Jan, 2006 11:44, insgesamt einmal bearbeitet
    
ronmue
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BeitragVerfasst: Mi 25 Jan, 2006 14:01  Titel:  (Kein Titel)
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@unomania

auch bei dir ist der Fall eindeutig, wenn du die Karte nach der Aufforderung diese zurückzusenden auch dann innerhalb von 14 Tagen zurückgsendet hast. Hier gilt dann das Einschreibedatum. Wenn es angeblich 14 Tage gebraucht haben sollte, bis das Teil bei Premiere gelandet ist, so kann man es dir nicht vorhalten, weil du ja von den normalen Postversandzeiten ausgehen musst. Diese liegen eben bei 3 Tagen (im Regelfall ist die Post aber am nächsten Tag am Zielort)

Ansonsten verhalte dich so, wie ich es oben schon beschrieben habe: Wenn die weiter nerven und irgendwelche Konsequenzen androhen, wenn du nicht bezahlst, dann ist das Nötigung und du kannst gegen dieses Inkassounternehmen Strafanzeige erstatten. Ich würde es dir jedenfalls dringends anraten, damit solche schwarzen Schafe zumindest einen vor den Bug bekommen.

Solltest du aber nicht in der geforderten Zeit (Premiere muss ja ein Datum genannt haben, bis zu dem die Karte zurückgesandt sein muss) dann zahle lieber die Inkassogebühren, weil hier tatsächlich ein Rechtsanspruch entstanden ist.

Und bitte, bitte bitte: Ich kann es nur immer und immer wieder betonen - nichts per Telefon, Mail oder ähnlichem machen. All das nützt im Ernstfall überhaupt nichts. Immer einmal die Kosten für ein Einschreiben (Einwurfeinschreiben reicht) also minimum 2,15€ investieren. Damit spart man sich in der Folgezeit viel Zeit, Ärger und Kosten.
Wenn es per Telefon geht und ihr das Gespräch aufzeichnen wollt, dann sofort dem Gesprächspartner mitteilen, dass dieses Gespräch aufgezeichnet wird und nachfrage, ob dies erlaubt wird. Wenn ja, dann kann man diese Tonaufnahme dann auch vor Gericht als Beweis verwenden.

Bis dann und an Polo_100PS_TDI und Unomania: Kopf hoch, alles Ärgern bedeutet nur frühzeitiges Altern, da habe ich verdammt viel Erfahrung drin Twisted Evil Twisted Evil

Ronald



    
MacG
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BeitragVerfasst: Mi 25 Jan, 2006 15:31  Titel:  (Kein Titel)
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Nur mal als keiner Einwurf, bei mir sind min. 3 Sendungen per Postweg zu mir, innerhalb von 2 Jahren, verschwunden. Da wußte ich, daß Briefe unterwegs waren, wer weiß was noch verloren gegangen ist.



    
floker
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BeitragVerfasst: Mi 25 Jan, 2006 18:04  Titel:  (Kein Titel)
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MacG hat folgendes geschrieben:
Nur mal als keiner Einwurf, bei mir sind min. 3 Sendungen per Postweg zu mir, innerhalb von 2 Jahren, verschwunden. Da wußte ich, daß Briefe unterwegs waren, wer weiß was noch verloren gegangen ist.

Ich hab neben dem Studium mal ne Zeitlang als Kurierfahrer gearbeitet. Wir haben da u.a. auch für die Post die Briefverteilkästen befüllt.
Mich wundert seitdem überhaupt ncihts mehr Smile
Wenns net in der Verteilzentrale selbst verloren geht.. dann spätestens danach.
Ich bin da z.b. jeden morgen nen Sprinter voll mit den gelben Kisten gefahren.. abgesehen davon, dass ich wenn ich gewollt hätte, in jeden Brief reingucken können... bin ich mir auch net sicher, ob da mal was rausgefallen ist während der Fahrt....



    
Dirk
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BeitragVerfasst: Mi 25 Jan, 2006 23:38  Titel:  (Kein Titel)
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wie gesagt, ich warte nun mal deren Reaktion ab Smile



    
Outatime
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BeitragVerfasst: Do 26 Jan, 2006 02:02  Titel:  (Kein Titel)
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nur mal so als kleiner einwurf am rande an die rechtsexperten....: wisst ihr eigentlich das ihr euch streng genommen auch euren einschreibebeleg in die haare schmieren könnt? ihr könnt damt zwar beweisen das ihr IRGENDETWAS an (zb) premiere geschickt habt, aber noch lange nicht WAS ihr an (zb) premiere geschickt habt.
gleiches gilt sinngemäss natürlich auch für briefe an sonstwen. ich habs mal durchgezogen... "natürlich, herr xyz habe ich ein einschreiben von ihnen bekommen. da war aber nur ein leerer briefbogen drin, ich hatte mich auch schon gewundert..." das gibt richtig große augen, glaubt es mir... Very Happy



    
Unomania
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BeitragVerfasst: Do 26 Jan, 2006 05:57  Titel:  (Kein Titel)
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Outatime hat folgendes geschrieben:
nur mal so als kleiner einwurf am rande an die rechtsexperten....: wisst ihr eigentlich das ihr euch streng genommen auch euren einschreibebeleg in die haare schmieren könnt? ihr könnt damt zwar beweisen das ihr IRGENDETWAS an (zb) premiere geschickt habt, aber noch lange nicht WAS ihr an (zb) premiere geschickt habt.
gleiches gilt sinngemäss natürlich auch für briefe an sonstwen. ich habs mal durchgezogen... "natürlich, herr xyz habe ich ein einschreiben von ihnen bekommen. da war aber nur ein leerer briefbogen drin, ich hatte mich auch schon gewundert..." das gibt richtig große augen, glaubt es mir... Very Happy


Ja, Du hast Recht. Habe ich mir auch schon oft gedacht. Ich habe deshalb mit Zeugen verpackt....



    
ronmue
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BeitragVerfasst: Do 26 Jan, 2006 09:14  Titel:  (Kein Titel)
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@Outatime

Sorry, aber du irrst gewaltig!! Mit der Existenz des Einschreibebelegs ist der Empfänger verpflichtet nachzuweisen, dass eben nicht die entsprechende Ware eingeliefert wurde. Man kann zwar gerne Zeugen bei der Verpackung dabei haben, das beschleunigt dann das Verfahren, aber wie gesagt: Jetzt muss der Empfänger nachweisen, dass eben etwas anderes verschickt wurde. Im Falle der hier erwähnten Smartcard wird es für den Empfänger schwierig, weil der ja nicht behaupten kann, dass das Einschreiben leer war (das ergibt sich schon aus dem Gewicht des Briefes, der ja über 20g schwer gewesen sein muss)

Aber ist auch egal, macht es, wie ihr wollt und fallt dann eben reihenweise rein. Nur mal so am Rande: Ich habe beruflich mit diesen Rechtsthematiken und den Gerichten zu tun und mir ist bisher kein Fall untergekommen, wo ein Einschreibebeleg nicht als Nachweis gedient hat.

Nehmen wir kurz mal den theoretischen Fall an, dass der Empfänger behauptet, es sei keine Ware in dem Briefumschlag gewesen. Der Sender behauptet aber das dem doch so sein. Was folgt daraus: Es muss vom Empfänger eine Strafanzeige erstattet werden, weil hier dann ja ein eindeutiger Betrugsversuch vorliegt. Hier bewegen wir uns dann also plötzlich nicht mehr im Zivilrecht. Das heißt, dass die Staatsanwaltschaft dann 1. ein Verdachtsmoment haben muss (woher denn bitte schön? Nur Aufgrund der Aussage eines angeblich Geschädigten, der dadurch wirklich NUR Vorteile erlangen würde? Nein, keinesfalls!) oder 2. mehrere ähnlich gelagerte Fälle von dem Versender bekannt geworden sind.

Für den Empfänger bedeutet es dann, dass dieser sich wegen falscher Verdächtigung und Vortäuschens einer Straftat selber reinreiten kann.

Zivilrechtlich gilt hier immer der sogenannte Lebensumstand. Es wäre halt unüblich und Lebensfern, dass jemand ein Einschreiben mit einer beigelegten Ware erzeugt, ohne diese tatsächlich beigelegt zu haben.

Also: Konstruiert ruhig Fälle, was alles sein könnte um damit dann ein Gerichtsbewährtes Beweismittel abzulehnen, dann weint aber nicht herum, wenn ihr dadurch dann einen wirtschaftlichen Schaden erleidet.

Bis dann
Ronald



    
Outatime
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BeitragVerfasst: Do 26 Jan, 2006 09:37  Titel:  (Kein Titel)
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irgendwann ist immer das erste mal, ronald... Wink aber im ernst, das ist keineswegs abwegig und funktioniert unter bestimmten umständen schon. natürlich nicht wenn ich mit jemandem selten kontakt habe oder das einschreiben zb der erste kontakt ist. wenn mir jedoch zb eine verwaltungsgesellschaft an einem tag die nebenkostenabrechnung schickt, und am nächsten tag per einschreiben die kündigung, kann es ja ohne weiteres sein das die kündigung nicht eingetroffen ist, und in dem einschreiben versehentlich die nebenkostenabrechnung war.
es gibt sehr wohl fälle die so gelaufen sind, ich habe auch einmal einen interessanten kommentar darüber gelesen. nicht ohne grund kommt dieser kommentar zu dem schluss das eine wirklich rechtssichere überbringung nur dadurch gewährleistet ist, wenn man das persönlich oder per kurier oder zb auch per gerichtsvollzieher zustellen lässt und sich die entsprechende durchschrift des schreibens vor ort quittieren lässt.

gruß
oliver

der vor vielen, vielen jahren übrigens (auch) mal jura studiert hat)



    
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