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Freezer
Forum-Elite


Alter: 40
Anmeldung: 26.05.2006
Beiträge: 2249
Wohnort: Rheinstetten
1997 Opel Astra F Caravan
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Verfasst: Do 14 Mai, 2009 09:49 Titel:
(Kein Titel)
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naja ganz so einfach ists auch nicht, selbst bei alkohol-geschichten im bereich der relativen fahruntüchtigkeit muss nachgewiesen werden dass die fahrauffälligkeit in zusammenhang mit der alkoholisierung stand.
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Shaker
Manchmalposter


Alter: 47
Anmeldung: 24.02.2010
Beiträge: 99
Wohnort: Lohmar
1989 Nissan 200SX S13
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Verfasst: Mi 03 März, 2010 17:14 Titel:
(Kein Titel)
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Älteres Thema, ich weiß. Grundsätzlich beruhigt mich das, was ich hier und da zum Thema Car-PC und Polizei so lese. Aber die Formulierung "Bewegte Bilder dürfen nur im Stand bei angezogener Handbremse ablaufen" ... die ist doch wohl ziemlich aus der Luft gegriffen, wie ich meine und wenig juristisch.
Ein Navigationssystem zeigt auch "bewegte Bilder", genau wie diverse Visualisierungs-plugins für MP3 Player oder auch nur der Bildschirmschoner... Da muss ein präziserer Wortlaut und eine Regelung existieren.
// edit: grml, wieder einmal hab ich nicht gesehen, dass es 3 Seiten gab, ich check das in diesem Forum nich
Der Beitrag von 2006-04-04, 00:02 erklärt es ja schon ganz gut
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Hardware: AsRock QC5000-ITX (A4-5000); 4GB RAM; 256GB SSD; M3-ATX; USB: DVB-T/Radio,GPS,BT,WLAN; 7" Touch Software: Windows 8x64; cPOS 1.2; GarminMobilePC; custom tools...
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