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tow-b.de
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Alter: 42
Anmeldung: 14.03.2005
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Wohnort: Einbeck / Göttingen

1997 Ford Escort
BeitragVerfasst: Mi 17 Mai, 2006 13:29  Titel:  Garantie bei Weiterverkauf
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Hallo,

bei mir ist von meiner Magicar M902F Alarmanlage der Pager kaputt gegangen, also er sieht noch ganz i.O. aus, lässt sich auch noch einstellen (Uhrzeit etc.) aber ich kann ihn nicht mehr an die Anlage anlernen, an die Anlage eines Bekannten auch nicht. Erst ging er ne ganze Zeit lang noch sporadisch und inzwischen gar nicht mehr.

Die Alarmanlage wurde von einem Kumpel im Mai/05 gekauft, da er sie dann doch nicht mehr haben wollte, hat er sie mir im September weiterverkauft.
Bei dem Paket waren 2 Rechnungen dabei, einmal von der Alarmanlage und einmal zusätzlich fürn Door-Modul was er extra bestellt hatte. Wir sind noch auf der Suche nach der Rechnung für die AA, die fürs Doormodul habe ich (und damit auch die KundenNr).

Nun habe ich gestern mal bei Redrum Carparts (oder wie der Laden da heisst) angerufen um nachzufragen wie ich das am besten einschicken soll und ob sie vielleicht im System unter der KundenNr nachsehen können das die beiden Teile dort auch gekauft wurden, Kunden-Nr sowie Serien-Nrn habe ich ja, das ich evtl. die Rechnung nicht benötige, ich kenne das von einigen anderen Versendern, da ist das bisher nie nen Problem gewesen.

Das lehnte der Herr am Telefon allerdings strikt ab und wollte nichtmal im System nachgucken.
Er hat mir lieber erzählt das Garantieansprüche sowieso nicht übertragbar wären und ich somit keinen Anspruch auf Reparatur hätte. Ich meinte das ich mir das kaum vorstellen könnte, aber es natürlich nicht genau weiss. Aber da es nen Kumpel von mir ist, wäre es ja kein Problem das er das Teil einschickt.
Das passte dem Herrn am anderen Ende der Strippe wohl überhaupt nicht, aber was sollte er machen.
Dann hat er gefragt was überhaupt mit der AA sei. Ich ihm das erzählt, dann meinte er: Da sieht es sowieso Schlecht mit Garantie aus, weil es der Pager ist, und wenn das Gerät durch äussere Einflüsse defekt gegangen ist, isses kein Garantiefall. Als Beispiele nannte er: wenn es heruntergefallen ist, in der Tasche gegen nen Schlüssel geschlagen ist, etc. und sagte zusätzlich: An Fernbedienungsproblem sind fast immer die Benutzer schuld und daher fast nie Garantieanspruch.
Runtergefallen ist sie mir nie, das weiss ich genau, aber gut, klar, war immer am Schlüssel in der Tasche und hat natürlich auchn paar Kratzer abbekommen - ich denke mal das ist normal für so ein Gerät und das muss es auch abkönnen, auch sollte es imho nen Sturz aus "normaler" Höhe aushalten.

Was wisst ihr darüber?
besteht Garantieanspruch auch bei weiterverkauf??
Garantie ohne evlt. Vorlage der Rechnung?? (ich hoffe aber mein Kumpel findet sie noch)
Fernbedienungen fast nie Garantiefall?

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BS177
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Beiträge: 802
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BeitragVerfasst: Mi 17 Mai, 2006 23:47  Titel:  (Kein Titel)
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Es gibt Verkäufer, die in ihren AGBs den Übertrag der Garantie auf einen Dritten ausschliessen. Dies ist meiner Meinung nach nicht rechtens.

Das was der Herr am Telefon sagt, ist ja die Höhe. Vermutlich ist er kein offizieller Verkäufer und muß Garantiefälle selbst tragen und kann die defekten Geräte nur auf eigene Rechnung an den Hersteller weiterleiten...

Auf die Fernbedienung ist genauso Garantie wie auf dem Rest der Alarmanlage.

Bernd

PS: Rechtschutzversichert ? Wenn ja, frag dort einfach mal an, wie der Sachverhalt nach deutschem Recht aussieht.



    
tow-b.de
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Alter: 42
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Beiträge: 176
Wohnort: Einbeck / Göttingen

1997 Ford Escort
BeitragVerfasst: Do 18 Mai, 2006 13:09  Titel:  (Kein Titel)
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Nein bin nicht Rechtschutzversichert...

ABER dafür hab ich die Rechnung nun bekommen, und mein Kumpel hatte es wohl doch nicht beides im gleichen Shop bestellt, die Rechnung ist jedenfalls von einem anderen Geschäft, das heisst aber auch irgendwie mit CarParts, vieleicht vertreibt da auch mal wieder ein und der selbe Shop unter verschiedenen Labels - Ist aber zumindest ne andere Adresse, anderer Name Smile
Hätte der Verkäufer sich mal aufgerafft unter "meiner" kundennummer im System zu gucken, und gesehen das "ich" scheinbar dort nur das Doormodul gekauft habe, hätte sich die ganze Sache doch von allein erledigt und niemand hätte gemerkt wie unfreundlich er ist Very Happy

Werde die Fernbedienung da mal hinschicken - Rechnung habe ich ja zum Glück noch bekommen, mal sehen was passiert Smile

hmmm: wenn man auf www.magicar.de geht, landet man auf www.red-carparts.de

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ronmue
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BeitragVerfasst: Sa 20 Mai, 2006 08:44  Titel:  (Kein Titel)
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@tow-b.de

1. man muss unterscheiden: Gewährleistung oder Garantie.

Eine Garantie ist eine freiwillige Verppflichtung eines Herstellers oder eines Verkäufers, bestimmte Mängel zu beheben. Hierbei ist es dem Hersteller überlassen, die Bedingungen vorzugeben. Einige formulieren diese Garantiebestimmungen eben so, dass entweder nur ganz bestimmte Teile von der Garantie betroffen sind, oder eben auch, dass Garantieansprüche nicht übertragbar sind. Hier gibt es keine Möglichkeit, dagegen vorzugehen!!!

Bei Gewährleistung sieht es schon anders aus. Hier regelt das Gesetz, dass der Kaufgegenstand eben 2 Jahre lang mangelfrei sein muss, unabhängig davon, ob der Käufer der Sache, diese an einen dritten weiter veräussert hat, oder nicht. Ist dies nicht der Fall, so haftet der Verkäufer dafür, dass der Mangel behoben wird.
Ausgenommen hiervon sind nur die Fälle, wo man eben die Sache nicht so behandelt, wie diese zum Gebrauch bestimmt war. Also z.B., wenn man eine Bratpfanne als Tennisschläger benutzt, dann haftet der Verkäufer hier nicht für entstandene Schäden an der Pfanne.

Soweit, sogut.
Nun aber der Pferdefuss:

In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf, geht der Gesetzgeber davon aus, dass bei einem Mangel, dieser bereits schon beim Kauf der Sache vorlag und somit der Verkäufer keine Möglichkeit hat, diese Mangelbeseitigung auf seine Kosten zu verhindern.
Nach Ablauf der 6 Monate tritt eine sogenannte Beweislastumkehr ein. Das bedeutet, dass jetzt der Käufer beweisen muss, dass dieser Mangel bereits beim Kauf der Sache vorhanden war. Das ist in der Praxis für den Käufer kaum machbar und wenn, dann nur mit erheblichen finanziellen Aufwand verbunden. Der Käufer kann so einen Beweis ja in fast allen Fällen nur über entsprechende Sachverständige führen.
In deinem Fall sind ja die 6 Monate bei weitem überschritten. Wenn sich also der Verkäufer jetzt schon am Telefon so verhält, dann sieht die Sache nicht so gut aus. Wenn du Glück hast, dann könnte vielleicht der Hersteller aus Kulanzgründen dir ein Austauschgerät schicken - einen Anspruch hast du aber ohne Beweisführung deinerseits leider nicht.

Bis dann
Ronald



    
tow-b.de
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Wohnort: Einbeck / Göttingen

1997 Ford Escort
BeitragVerfasst: Do 01 Jun, 2006 16:57  Titel:  (Kein Titel)
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Danke für die Antwort,

Thema Beweislastumkehr und Gewährleistung/Garantie kenne ich ja auch Smile
Ist nur mal total, sorry, bekloppt von einem Hersteller die Garantie nur für den Erstkäufer zu gewähren. Wenn ich ne Garantie von 2 Jahren gebe, dann würde ich das so interpretieren, das ich dafür garantiere und davon überzeugt bin, dass das Gerät diese Zeit auch durchhält. Was ändert ein Besitzerwechsel daran? Wird meine Ware dadurch schlechter?

Ist wieder mal ne Service-Leistung die "soviel wie muss" gegeben wird, damit mans dick anpreisen kann. Man muss sich wohl daran gewöhnen das man überall vors schienbeim getretet wird, wo es nur geht..

Ich habs jetzt trotzdem erstmal unter meinem Namen inkl. Rechnung weggeschickt (an den wirklichen Verkäufer). Mal sehen was sich so tut.

Ich sag's immer wieder, wer billig kauft, kauft zweimal. Jetzt hab ich EINE Sache an meinem ganzen auto "billig" (180,- EUR) gekauft, und nur Stress damit.. Wenn das jetzt nix wird, dann lass ich es nochmal vom Erstbesitzer einschicken/austauschen und verkaufe den Magicar-Schrott, wirkt sowieso alles irgendwie billig.
Meine kleinere CarGuard-Anlage die ich vorher hatte, taugte aber auch nicht mehr Sad ..

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