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Konrad
Forumkenner
Anmeldung: 18.04.2004
Beiträge: 200
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Das neue 7"-TFT von CarTFT finde ich ja echt interessant. Ich habe in dem Thema gelesen, dass es keine E-Nummer hat. Daher meine Fragen:
Wie kritisch ist das denn, wenn man so ein Display trotzdem einbaut ? Halten Polizisten einen wegen sowas wirklich an ?
Erlischt dann die Betriebserlaubnis vom Auto oder muss mans ausmachen und ne Geldstrafe zahlen ? Letzteres scheint mir irgendwie wahrscheinlicher. Oder muss der Wagen nochmal ohne Display vorgeführt werden ?
Wie ist das bei nem Auffahrunfall wo der Unfallgegner sagt, dass er geblendet wurde ? Hat der dann ne Chance ?
Ganz allgemein, warum haben manche Displays keine e-Nummer ? Reflektieren diese zu stark oder sind sie zu hell ?
Ich hege ja die Vermutung, dass die Displays ohne e-Nummer einfach von ausländischen Herstellern sind wo man sowas nicht benötigt (also auch nicht zu hell oder zu starke reflektion).
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Hobi
Moderator a.D.
Alter: 55
Anmeldung: 25.12.2003
Beiträge: 1384
Wohnort: Lampertheim / Hessen
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Hallo Konrad,
zum einen - bitte nutze die Suche - dort findest du etliches zum Thema E-zeichen und es muss nicht noch ein mal alles aufgewärmt werden.
Konrad hat folgendes geschrieben:
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Wie ist das bei nem Auffahrunfall wo der Unfallgegner sagt, dass er geblendet wurde ? Hat der dann ne Chance ?
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Wie soll der Unfallgegner geblendet werden !? ... oder versteh ich jetzt was nicht ?!
Konrad hat folgendes geschrieben:
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Ganz allgemein, warum haben manche Displays keine e-Nummer ? Reflektieren diese zu stark oder sind sie zu hell ?
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weil es einfach ein Kostenfaktor ist diese Zertifizierung machen zu lassen. Ich denke mal das es erheblich Kohle kostet...
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Konrad
Forumkenner
Anmeldung: 18.04.2004
Beiträge: 200
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habe ich versucht, aber wenn ich e nummer eingebe kommen haufenweise ergebnisse. Habe aber nicht dran gedacht nach e-Zeichen zu suchen .
Danke für deine Antwort. Dann schwinge ich jetzt nochmal die Suche und schaue ob ich jetzt mehr finde .
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Solero1975
Foruminventar
Alter: 49
Anmeldung: 12.02.2004
Beiträge: 1123
Wohnort: (Nord-)Bayern
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Das e-Zeichen hat nichts mit Blendung oder aehnlichen zu tun. Das E steht sinngemaess fuer "elektromagnetische Vertraeglichkeit". Das heisst in etwa das diese Geraete in einer bestimmen DIN-Regelung elektromagnetische Strahlen ausstrahlen und dadurch andere Geraete stoeren KOENNEN (Stichwort: "Elektrosmog"). Diese DIN-Richtlinie muss in aufwendigen Tests nachgewiesen werden die natuerlich auch viel Geld fuer spezielle Messlabors kosten. Viele Hersteller tun sich diesen buerokratischen und finanziellen Akt nicht an und verkaufen ihr Produkt eben ohne E-Zeichen. Auch Displays ohne E-Zeichen koennen diesen Richtlinien entsprechen doch wurde es nie darauf geprueft.
Zitat:
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Wie kritisch ist das denn, wenn man so ein Display trotzdem einbaut ? Halten Polizisten einen wegen sowas wirklich an ?
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Wie will ein Polizist von aussen sehen ob Du ein Display drin hast, geschweige denn ob es ein E-Zeichen hat?!
Zitat:
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Wie ist das bei nem Auffahrunfall wo der Unfallgegner sagt, dass er geblendet wurde ? Hat der dann ne Chance ?
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Wurde ja schon beantwortet.
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Anakin
Fingerwundschreiber
Anmeldung: 30.05.2004
Beiträge: 496
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es ist ja nicht verboten ein display einzubauen ... und mal ehrlich, wenn sich wirklich ein anderes auto von deinem disply gebenldet fühlt, dann sollte er net autofahren
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ozoffi
Stammposter
Alter: 64
Anmeldung: 23.02.2004
Beiträge: 349
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Das "e" hat weder was mit Reflektieren, noch mit zu hell oder so zu tun. Das "e" steht nur für die elektrik/elektronik Verträglichkeit. Es wird damit bescheinigt, dass es keine Emissionen abgibt, die andere e-Geräte, oder die Bordelektronik stören könnten.
WENN denn so ein Gerät wirklcih stören würde, DANN müssten aber auch Handys im Auto verboten werden ... meine ich halt so ...
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Peter
Manchmalposter
Alter: 45
Anmeldung: 21.01.2004
Beiträge: 74
Wohnort: Krefeld / NRW
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... oh, oh, oh!
Ich möchte Euch ja nicht wiedersprechen, aber das e-Zeichen hat eigentlich mit allen hier genannten Punkten zu tun und nicht nur mit der "elektromagnetische Verträglichkeit"!
Sorry Leute, ich finde es traurig, dass hier so viel "Halbwissen" verbreitet wird, erst recht, wenn es falsch ist! Gerade, wenn es um Vorschriften & Sicherheitsrelevante Dinge geht, sollte man wissen wovon man redet, bevor andere deshalb in evt. Schwierigkeiten kommen! Ihr könnt ja mal einem TÜV - Angestellten erzählen, dass Ihr eine elektromagnetische Verträglichkeitsprüfung an Euren mit schwarzer Farbe angesprühten Rückleuchten durchgeführt habt (die ja auch ein e-Zeichen haben!!!).... über die Antwort desjenigen dürft Ihr Euch jetzt selber Gedanken machen.
Übrigens, jedes Gerät, dass auf dem deutschen (Europäischen!!) Markt verkauft wird, MUSS einer Prüfung über seine "elektromagnetische Verträglichkeit" haben! Dies ist dann allerdings ein "CE" - Zeichen!!!! (und das haben alle unsere Displays!!!)
Ergänzung:
Damit ich nicht gleich noch auseinandergenommen werde!
Das CE - Zeichen ist nicht nur die Prüfung der "elektromagnetische Verträglichkeit" (kurz EMV), sondern jeder Hersteller muss, je nach Produkt, Prüfungen vornehmen (z.B. auch, dass ein Spielzeug nicht verschluckt werden kann!). Wollt halt nur sagen, dass bei elektronischen Geräten, welche mit CE - Zeichen versehen sind, eine EMV - Messung unerläßlich ist!
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Zuletzt bearbeitet von Peter am Do 24 Jun, 2004 19:42, insgesamt 3-mal bearbeitet
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Anakin
Fingerwundschreiber
Anmeldung: 30.05.2004
Beiträge: 496
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Solero1975
Foruminventar
Alter: 49
Anmeldung: 12.02.2004
Beiträge: 1123
Wohnort: (Nord-)Bayern
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Zitat:
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Der Prüfnachweis wird durch ein am Gerät angebrachtes Prüfzeichen („CE“ oder „e“) dargestellt. Im Gegensatz zum „CE“, das der Hersteller selbst vergibt, ist beim „e“-Zeichen die Prüfung der elektromagnetischen Verträglichkeit durch ein amtlich zugelassenes Labor vorzunehmen. Erst danach erteilt die zuständige Behörde (in Deutschland das Kraftfahrt-Bundesamt) ein „e“-Kennzeichen, das auf dem Gerät fest angebracht sein muss. Zusätzlich befindet sich hinter dem „e“-Zeichen eine Schlüsselnummer, die das Land der Prüfung ausweist sowie die individuelle Genehmigungsnummer.
Die „e“-Prüfung ist vorgeschrieben für Geräte, deren Zweckbestimmung die Verwendung in bestimmten Fahrzeugklassen ist. Gemäß Anhang 2 der Richtlinie 70/156/EWG sind hierunter insbesondere Fahrzeuge zur Personen- und Güterbeförderung zu verstehen. Hierbei ist es unerheblich, ob diese Einrichtungen fest im Bordnetz installiert sind oder nicht.
Bis zum 30.9.2002 gilt eine Übergangsfrist, während derer das „CE“-Zeichen genügt. Ab dem 1.10. 2002 ist das Inverkehrbringen von Einrichtungen im Sinne der EMV-Richtlinie ohne „e“-Zeichen untersagt.
Erlöschen der Allgemeinen Betriebserlaubnis
..... In Deutschland kann es gemäß § 19 Abs. 2 StVZO u. a. bei Änderungen eines Fahrzeugs durch den nachträglichen Einbau oder Austausch von Bauteilen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs kommen. Ein Kriterium für das Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs ist, dass die Verwendung eines nicht geprüften Gerätes (z. B. eines Handy) eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lässt.
Andererseits kann beim Einsatz nicht geprüfter elektrischer/elektronischer Bauteile eine negative Beeinflussung auch nicht generell ausgeschlossen werden. Ob die ABE erlischt, kann deshalb nicht allgemein beantwortet werden, dies hängt vielmehr vom konkreten Einzelfall ab.
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Quelle ADAC:
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/verkehrsrecht_a_z/verkehrsvorschriften_deutschland/handyverbot/defa ult.asp?ComponentID=6521&SourcePageID=27229%230&TL=2
@Peter
Zitat:
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Übrigens, jedes Gerät, dass auf dem deutschen (Europäischen!!) Markt verkauft wird, MUSS einer Prüfung über seine "elektromagnetische Verträglichkeit" haben! Dies ist dann allerdings ein "CE" - Zeichen!!!! (und das haben alle unsere Displays!!!)
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Wie Du in den ersten Zeilen dieses Beitrag lesen kannst stehen sowohl das "E"- als auch das "CE"-Zeichen fuer EMV. Ich wuerde nach obigen Text lieber dem E vertrauen als dem CE. Sicherlich gibts immer irgendwelche Richtlinien an die sich ein Hersteller halten muss aber ob diese Richtlinien die selben in Taiwan sind wie in Deutschland sei mal dahingestellt. Wenn ich also ein Display aus Taiwan einbau wuerde ich mich net auf die angebliche CE Kennzeichnung (die der Hersteller ohne weitere Pruefung aufstempelt) verlassen. Wie Du oben lesen kannst ist das Inverkehrbringen solcher Geraete ab dem 01.10.2002 ohne E-Zeichen verboten; diese Aussage macht es also absolut ueberfluessig ob "alle unsere Displays ein CE haben" oder nicht!!
Zitat:
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Wollt halt nur sagen, dass bei elektronischen Geräten, welche mit CE - Zeichen versehen sind, eine EMV - Messung unerläßlich ist!
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Du meinst also das jeder Hersteller ein Messlabor hat um die EMV nachzuweisen? Wie zu lesen ist, kann ja jeder Hersteller das CE-Zeichen selbst aufdrucken.
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Benjamin
Stammposter
Alter: 46
Anmeldung: 04.04.2004
Beiträge: 319
Wohnort: Obernburg
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Ich muss ganz ehtlich sagen, dass ich den Wirbel um das e-zeichen der displays nicht ganz verstehe - spätestens das mainboard oder ein usb-device hat kein e-zeichen - also isses doch egal, wenn man nen carpc eingebaut hat ob das tft ein e-zeichen hat.... oder sehe ich das falsch !?
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Offroad-Events
Inputsammler
Alter: 53
Anmeldung: 13.01.2005
Beiträge: 43
Wohnort: Würzburg
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Und was passiert wenn mein Fahrzeug gar keine Bordelektronik hat ?
Ausser einem Autoradio, einer PS2 und dem 7" TFT hat meine Kiste keinerlei Elektronik.................
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funt4stic
Manchmalposter
Alter: 42
Anmeldung: 16.06.2004
Beiträge: 75
Wohnort: Aachen
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Wie startest du denn dann den Motor ?
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Konrad
Forumkenner
Anmeldung: 18.04.2004
Beiträge: 200
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*lol* Wie wird denn dein Autoradio, das TFT und die PS2 betrieben ? Mit der Bordelektronik natürlich .
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Longshine
Forumjunkie
Alter: 40
Anmeldung: 28.06.2004
Beiträge: 705
Wohnort: Ingersheim bei Stuttgart
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ihr kappiert wohl nicht was er gemeint hat...
wenn man einen Einspritzermotor hat, hat man z.B. Elektronik im Steuergerät. wenn man einen Vergasermotor hat, gibts keinerlei (Board-)ELEKTRONIK.
wenn ihr die Lichtmaschine+Batterie oder Anlasser oder Licht usw. meint nennt man des allgemein ELEKTRIK
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Konrad
Forumkenner
Anmeldung: 18.04.2004
Beiträge: 200
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Ach ich blöd. Da habe ich nicht aufgepasst. Aber jetzt verstehe ich was er meinte. Klingt ja gleich viel plausibler.
Tjoa, das wäre natürlich mal interessant zu wissen wie das dann aussieht.
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funt4stic
Manchmalposter
Alter: 42
Anmeldung: 16.06.2004
Beiträge: 75
Wohnort: Aachen
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"Ob die ABE erlischt, kann deshalb nicht allgemein beantwortet werden, dies hängt vielmehr vom konkreten Einzelfall ab." s.o.
In einem anderen Fall wird es eh nie einer merken !
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