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billy
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BeitragVerfasst: Di 30 Jan, 2007 12:58  Titel:  Starßenverkehr mitfilmen
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Hi Leute,

ich habe vor das mikro meiner webcam im auto zu verwenden, einbau inkl. Webcam.

Wie siehts rechtlich mit dem thema filmen des straßenverkehrs aus??
ich hätte ja dann die möglichkeit dazu.

hab über google nichts gefunden, beim tüv hab ich auch keine aussage die mich weiterbringt gefunden.

möchte zumindest bescheidwissen was ich noch für rechte bei ner verkehrskontrolle habe. Smile

Gruß
billy

Hardware: Seat RNS-E 2


    
Outatime
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1981 DeLorean DMC-12
BeitragVerfasst: Di 30 Jan, 2007 13:24  Titel:  (Kein Titel)
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Filmen darfst Du soviel wie Du lustig bist, das tust Du mit jeder Rückfahrkamera ja im Prinzip auch. Wenn Du das gefilmte dann jedoch verwendest, oder wohlmöglich veröffentlichen willst, mußt Du natürlich bestimmte Dinge beachten, dann dürfen zB keine Persönlichkeitsrechte anderer verletzt werden.



    
BennY-
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1999 Volkswagen Golf IV
BeitragVerfasst: Di 30 Jan, 2007 14:56  Titel:  (Kein Titel)
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Also ich habe mal gehört das Überwachungskameras nur auf Privatgelände filmen dürfen.

Wäre ja schön wenn das anders ist Smile



    
philipp_c
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2008 BMW e61_530d
BeitragVerfasst: Di 30 Jan, 2007 17:20  Titel:  (Kein Titel)
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Ich würds nicht schön finden, wenns anders ist



    
all-finder
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2002 Opel Astra G Caravan
BeitragVerfasst: Di 30 Jan, 2007 17:20  Titel:  (Kein Titel)
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in öffentlichen gebäuden müsste auch schilder stehen.. dieser raum ist videoüberwacht usw... in der praxis erweist sich das gegenteil. es wird gefilmt.. ohne dass die kunden etc es mitbekommen...



    
BennY-
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1999 Volkswagen Golf IV
BeitragVerfasst: Di 30 Jan, 2007 19:28  Titel:  (Kein Titel)
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philipp_c hat folgendes geschrieben:
Ich würds nicht schön finden, wenns anders ist


Das kommt halt darauf an wofür das Material genutzt wird, zur Überwachung wenn das Material wirklich nur für den Fall der Fälle (z.B. Diebstahl, Vandalismus) finde ich es gut.

Für "Spionage" oder zum aufgeilen muss es wirklich nicht sein Very Happy



    
philipp_c
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2008 BMW e61_530d
BeitragVerfasst: Di 30 Jan, 2007 19:51  Titel:  (Kein Titel)
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Seh ich anders, ich möchte nicht gefilmt werden und fertig.
Ich verdächtige auch nicht erstmal generell jeden der sich um mich herumbewegt einer Straftat.

Videoüberwachung bringt es nichts ausser Freiheitsbeschneidung



    
Wolfgang
Inputsammler
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BeitragVerfasst: Di 30 Jan, 2007 21:31  Titel:  (Kein Titel)
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im rahmen eines unfalldatenschreibers schiesst meine karre jede sekunde ein weitwinkelbild durch de windschutzscheibe und vermerkt dazu licht, blinker, geschwindigkeit (via gps), bremsleuchte .....
das ganze geschieht im random verfahren, so dass immer die letzten 5 minuten fahrt vorliegen.
im falle eines unfalles wird ja das fahrzeug nicht weiterbewegt und das mitloggen dadurch beendet...

da bei der erstellung der anlage keinerlei verbote in gesetzestexten zu finden waren denke ich nicht dass es hierbei zu problemen kommen wird...



    
Freezer
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1997 Opel Astra F Caravan
BeitragVerfasst: Di 30 Jan, 2007 22:37  Titel:  (Kein Titel)
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philipp_c hat folgendes geschrieben:
Videoüberwachung bringt es nichts ausser Freiheitsbeschneidung


in wiefern beschneidet es deine freiheit, solange du nichts unerlaubtes vorhast?



    
philipp_c
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2008 BMW e61_530d
BeitragVerfasst: Di 30 Jan, 2007 22:42  Titel:  (Kein Titel)
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Wenn du überwacht wirst verhälst du dich einfach anders. Oder ist es bei dir nicht so?



    
Freezer
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Beiträge: 2249
Wohnort: Rheinstetten

1997 Opel Astra F Caravan
BeitragVerfasst: Di 30 Jan, 2007 23:08  Titel:  (Kein Titel)
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hm, jein... kommt stark auf den grad und den personenbezug der überwachung an...
aber ein paar kameras auf größeren öffentlichen plätzen würden mich jetzt nicht jucken...



    
philipp_c
CPI Profi
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2008 BMW e61_530d
BeitragVerfasst: Di 30 Jan, 2007 23:14  Titel:  (Kein Titel)
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Ja so fängt es an bis man einen kompletten polizie staat hat. Du bist warscheinlich auch einer von denen, der meint, dass man mails nicht verschlüsseln muss, weil man ja eh nix zu verbergen hat oder? (nicht bös gemeint)



    
Olli84
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2008 Smart Pulse
BeitragVerfasst: Di 30 Jan, 2007 23:27  Titel:  (Kein Titel)
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Erst mal zum eigentlichen Thema: Prinzipiell muss man sich keine Sorgen machen, die Fahrt mitzuschneiden. Allerdings nur für private Zwecke. Wenn du die Video- und Audiodaten veröffentlichen willst, können dich die zu sehenden Personen rechtlich belangen, es sei denn, sie selbst sind Personen des öffentlichen Interesses. Ansonsten gilt das Recht am eigenen Bild.

Dann allgemein zum Thema der "Big Brother" Gesellschaft. Ich kann mich Philipp eigentlich nur anschließen, man fühlt sich schon irgendwie beobachtet, überall, in Geschäften und sogar auf öffentlichen Plätzen.
Andererseits muss man doch auch mal die Vorteile sehen: Es gilt der Terror-Vorbeugung und soll generell die Straftaten mindern.

Wer sich dafür interessiert, ich habe da neulich ein paar interessante Artikel gelesen:

Informationen vom Datenschutzzentrum
Beitrag auf Recht-Online
Bericht auf Heise-Online

Gruß, Olli

Hardware: Großer Umbau ...


    
philipp_c
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Beiträge: 3214


2008 BMW e61_530d
BeitragVerfasst: Di 30 Jan, 2007 23:33  Titel:  (Kein Titel)
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Wird zwar langsam OT. Und ich hab auch nix gegen so ein Unfalldatenschreiber oder so, der die letzten 5min aufzeichnet die eh nur beim crash ausgewertet werden.

Aber halt gegen den BigBrother Staat wie Olli schon schrieb.

Und ich sehe nicht wo uns Kameras, RFID Pässe oder Fingerabdrücke in Pässen schützen sollen? Bevor die Leute die Bombe zünden sind das Leute wie du und ich auch.
Atha und Co hätte man mit diesen Techniken vor dem 11.09 auch nicht aufgehalten. IMHO bringt das gar nichts.

Gruß Philipp



    
newevent
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BeitragVerfasst: Mi 31 Jan, 2007 00:10  Titel:  (Kein Titel)
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Mal eine anschließende Frage dazu.
Wie schaut es aus, wenn ich das Video material vor Gericht nutzen möchte?

Bsp.: Ich fahr über eine Kreuzung und habe Vorfahrt, aber ein anderer nimmt sie mir und es kommt zum Unfall.

Das Video würde zumindest beweisen, wie es zu dem Unfall kam. Würde ich mit solch einer Aktion, das Persönlichkeitsrecht vom anderen verletzen?
Also kann man so etwas vor Gericht gebrauchen? Ich sehe sonnst keinen sinn in der ganzen Sache.



    
billy
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Beiträge: 5194
Wohnort: Stein bei Nürnberg


BeitragVerfasst: Mi 31 Jan, 2007 00:18  Titel:  (Kein Titel)
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keine ahnung, aber gute erweiterung zu meinem grundthema.

gruß
billy

Hardware: Seat RNS-E 2


    
IAmWeasel
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Alter: 39
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Beiträge: 30
Wohnort: Homburg / Saar

2002 Volkswagen Golf IV
BeitragVerfasst: Mi 31 Jan, 2007 02:32  Titel:  (Kein Titel)
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ich denke mal da es Beweis mittel ist fällt das weg...



    
Muhagglschorsch
Manchmalposter
Manchmalposter


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Anmeldung: 23.01.2006
Beiträge: 94
Wohnort: München

1994 Ford Fiesta
BeitragVerfasst: Mi 31 Jan, 2007 11:26  Titel:  (Kein Titel)
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ja, bloss dürfen im normalfall videoaufzeichnungen die ohne einverständnis gemacht wurden nicht verwendet werden.. die eisten gerichte sehen aber drüber hinweg



    
erichabg
Manchmalposter
Manchmalposter


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Beiträge: 65
Wohnort: Augsburg


BeitragVerfasst: Mi 31 Jan, 2007 12:53  Titel:  (Kein Titel)
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Also ich denke man muß auch unterscheiden, was auf dem Photo/Film zu sehen ist!

Auch ich habe mir eine kleine Kamera hinter die Windschutzscheibe gebaut. Die Aufnahme findet auf SD-Karte statt. Auf eine 1GB-Karte gehen etwa 5-6 Stunden MP4-Video.
Durch die (gewollt) schlechte Aufnahmequalität sind Personen, welche mehr als 5 m entfernt sind nicht mehr identifizierbar. Die Fahrer in den Autos schon gar nicht. Daher dürfte es wohl ggfs. keine Probleme mit dem sog. "Recht am eigenen Bild" geben. Von einem "Recht am Bild des eigenen Autos" ist mir nichts bekannt. Wink
Und Personen, welche in voller Fahrt mit dem Gesicht frontal zur Kamera auftauchen (hoffentlich nie) dürften ganz andere Probleme haben, als ihr eigenes Bild.
Trotz der bescheidenen Qualität sind aber auf den Filmen die Verkehrsabläufe und auch eventuelle Ampelsignale einwandfrei zu erkennen. Nur dies erscheint mir bei einem eventuellen Unfall relevant.

Grüße
Erich

PS:
Ich hatte letzten Sommer in einen Tunnel in Kroatien einen Frontalunfall. Nur weil der Unfall von der Tunnelüberwachung gefilmt wurde, war die Schuld meines Unfallgegners (war eingeschlafen und auf unsere Spur gekommen) einwandfrei zu beweisen. Der Gedanke was wohl ohne die Tunnelkameras gewesen wäre, hat mich bewogen die o.g. Kamera einzubauen und immer mitlaufen zu lassen. Nach nicht mal vier Wochen hatte ich übrigens bereits den ersten Unfall gefilmt. Gott-sei-Dank war ich nicht daran beteiligt. Aber meine Zeugenaussage ist bestimmt sehr detailiert Wink

Die



    
philipp_c
CPI Profi
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Alter: 103
Anmeldung: 18.12.2004
Beiträge: 3214


2008 BMW e61_530d
BeitragVerfasst: Mi 31 Jan, 2007 13:34  Titel:  (Kein Titel)
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Ich hatte auch mal so was blödes. Bin durch ein Dorf gefahren mit Ampel Kreuzung. Ich auf der Strasse die bei abgeschalteter Ampel Vorfahrt hat. Naja, die Ampel liegt hinter einer Kurve so, dass man sie erst relativ spät sehen kann. Als ich sie sah war sie aus und ich hatte somit Vorfahrt. Es war wohl aber exakt die Uhrzeit um die sie abschaltet. Von links kam ein älterer Herr mit seinem Mercedes und hatte das gelb Blinken wohl als umspringen interpretiert und ist noch rüber und es kam zum Unfall.
Ich hatte GottSeiDank einen Zeugen aus der Gegenrichtung von mit, der der Polizei auch sagt, dass die Ampel aus gewesen wäre. Der Mercedes Fahrer hat natürlich anderes behauptet. Das hat alles ziemlich lange gedauert. Die Polizei hatte Ampelschaltungspläne angefordert usw usw. Naja, letzendlich habe ich Recht bekommen, aber eine Kamera hätte zumindest den Polizisten kurz die Situation genau zeigen können und sie hätten genau gewußt was sie kontrollieren müssen, selbst wenn es vor Gericht nicht bestand hätte.

Gruß Philipp

PS: Ich bin da nichtmal schnell gewesen so ungefähr 40, weil von Rechts auch noch Autos kamen und ich geguckt hatte ob die wirklich stehenbleiben, deshalb hab ich den von Links auch zu spät gesehen.



    
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