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fabb
Inputsammler
Alter: 38
Anmeldung: 19.11.2006
Beiträge: 46
Wohnort: Bottrop
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Guten Tag alle miteinander, isch hätte da mal eine Frage:
Ich wollte einen Corsa A neu aufbauen, also Rost raus, neuer 150Ps Motor rein, Car Pc natürlich auch. Rücksitzbank soll raus. Da die Natur es gut mit mir gemeint hat bin ich nun ein bisschen größer als der Otto-Normal Corsa A Fahrer hatte ich vor die Original Sitzhalterungen zu entfernen und ca 15 cm weiter hinten wieder anzubringen.
Wie sieht es rechtlich aus? Kann ich eine Rückbank einfach so rausnehmen, wenn ich sie auch sowieso umklappen kann? Das dort dann keiner mehr sitzen darf ist klar Und was ist mit den vorderen Sitzen, kann man das einfach so umbauen, vom Handwerklichen mal ganz abgesehen?!
Würde mich über Antworten freuen, wenn ich das nicht eingetragen kriege brauch ich damit garnicht erst anzufangen.
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spaceduck
Foruminventar
Alter: 49
Anmeldung: 25.09.2006
Beiträge: 1144
Wohnort: Landsberg/Lech - Ammersee
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Rückbank kannst Du problemlos entfernen.
Bei den vorderen Sitzen kann ich nicht weiterhelfen, ich gehe jedoch davon aus das du die nicht ohne weiteres umbauen darfst.
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Hardware: Jetway JNC62, AMD X2 4050e, 1GB, M2-ATX, K301, Space Navigator, Phidgets Software: XP, Centrafuse
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Tomek81
Forumjunkie
Alter: 43
Anmeldung: 10.09.2005
Beiträge: 712
Wohnort: Marl
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wie es rechtlich ist kann ich dir leider niht sagen, aber frag doch einfach bei einem tüv deines vertrauens nach. ich meine bei dem 150 ps motor wirst du ja schon einiges eintragen lassen müssen also brauchst du wahrscheinlich eh nen guten draht zu nem prüfer.
ansonsten würde ich sagen mach es vernünftig so dass es nicht sofort auffällt und gut ist
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Outatime
Moderator a.D.
Alter: 61
Anmeldung: 18.09.2004
Beiträge: 1102
Wohnort: Düsseldorf
1981 DeLorean DMC-12
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rechtlich kein problem, sofern du noch die pedale und das lenkrad erreichst... problem wird aber wohl der gurt, der hängt sonstwo wenn du den sitz verlegst. dann wird wohl ein 5-punkt gurt fällig. was aber ja kein problem wäre, wenn die rückbank sowieso rauskommt....
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Marooke
Forumjunkie
Alter: 115
Anmeldung: 18.05.2006
Beiträge: 768
Wohnort: Bergisches Land
2001 Audi A4
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Ich wäre da vorsichtig und würde lieber vor dem Umbau einen TÜV-Prüfer kontaktieren. Denn die Verankerung des Sitzes ist auch Teil der Sicherheitsmerkmale und da ist mit dem TÜV nicht zu spaßen. Ich bin der Meinung, dass eine Veränderung der Sitzkonsole eingetragen werden muss (sofern es nicht eine vom Hersteller mit ABE ist). Bin aber nicht 100% sicher, da keine Quelle zur Hand, daher mein Rat --> vorher nachfragen.
Edit: Zumindest eine Deaktivierung des Seitenairbags ist bei dem Model ja nicht von Nöten
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x3on
Forumjunkie
Alter: 40
Anmeldung: 30.07.2005
Beiträge: 849
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Soweit ich weiß, muss jede Veränderung an den Sitzen, und somit auch die Verlegung derer nach hinten, eingetragen werden.
Bei der Rücksitzbank gilt das grundsätzlich auch, was für dich heißt, wenn du die Lehne rausnimmst, musst deinen Fahrzeugschein entsprechend umschreiben lassen bzw. das halt eintragen lassen, dass du ab dem Zeitpunkt nur noch zwei Sitzplätze in deinem Auto hast.
Wie gesagt, sicher bin ich mir nicht, aber ich kenns halt von den Leuten, die so was gemacht haben, und viel Wert drauf gelegt haben, dass alles 1000%ig in Ordnung ist.
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fabb
Inputsammler
Alter: 38
Anmeldung: 19.11.2006
Beiträge: 46
Wohnort: Bottrop
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Ok, ich muss mit meinem Straßen und Car-PC Wagen ende der Woche eh zum Tüv, ich werd mich dann mal erkundigen, ich bin schon gespannt was die zu dem PC sagen.
Wenn der Umbau wircklich durchgeführt wird steht die Sicherheit natürlich im Vordergrund, 150PS in so einem "Topf" sind nunmal mit vorsicht zu genießen.
Meine Tasi spinnt momentan, wenn Buchstaben fehlen, sorry.
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Griller
Fingerwundschreiber
Alter: 36
Anmeldung: 07.04.2006
Beiträge: 458
Wohnort: Osterode
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Also mit der Rückbank musst du auch zum TÜV und das umschreiben lassen, weil wenn du über längeren Zeitraum deine Rücksitzbank draußen hast ist es ja kein 5/4 sitzer mehr und da kacken se sonst bissl rum...
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leinad78
Manchmalposter
Alter: 46
Anmeldung: 15.03.2007
Beiträge: 64
Wohnort: Bonn, NRW
2002 BMW E46 330Ci Cabrio
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Griller hat folgendes geschrieben:
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Also mit der Rückbank musst du auch zum TÜV und das umschreiben lassen, weil wenn du über längeren Zeitraum deine Rücksitzbank draußen hast ist es ja kein 5/4 sitzer mehr und da kacken se sonst bissl rum...
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das kommt drauf an was in der zulassung steht, nen golf2 zum beispiel hat 1-2-4-5 sitze serie in der betriebserlaubnis stehen, da muss dann nichts umgetragen werden.
die sitzbefestigung vorne darf allerdings nicht so ohne weiteres umgeschweißt werden. wenn du an nen fachkundigen prüfer gelangst kannst du richtig einen aufn sack bekommen. sowas definitiv vorher mit nem prüfer abklären.
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Hardware: Epia M10000, 256MB Corsair, 40GB IBM Software: WinFLP, CarX
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MacG
Moderator
Alter: 49
Anmeldung: 17.02.2005
Beiträge: 6752
Wohnort: Dresden
2000 Fiat Bravo
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Ob man bei der Rückbank umschreiben lassen muß steht in der Zulassung. Wenn es nach dem Umbau weniger als die angebenen Sitze sind, muß man es machen. Ich kenne keinen normalen Golf2 wo ne 1, 2 oder 4 drinsteht.
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leinad78
Manchmalposter
Alter: 46
Anmeldung: 15.03.2007
Beiträge: 64
Wohnort: Bonn, NRW
2002 BMW E46 330Ci Cabrio
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MacG hat folgendes geschrieben:
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Ob man bei der Rückbank umschreiben lassen muß steht in der Zulassung. Wenn es nach dem Umbau weniger als die angebenen Sitze sind, muß man es machen. Ich kenne keinen normalen Golf2 wo ne 1, 2 oder 4 drinsteht.
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sorry aber nach mittlerweile 9 Golf2 glaube ich zu wissen was in den betriebserlaubnissen meiner fahrzeuge drin stand
und bislang bei JEDEM 19E stand im zusatzfeld drin:
Zitat:
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Ziff. 12:WAHLW. 4,2 OD. 1
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Hardware: Epia M10000, 256MB Corsair, 40GB IBM Software: WinFLP, CarX
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