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Frechs
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Alter: 41
Anmeldung: 22.02.2004
Beiträge: 411
Wohnort: Nürnberg, BY


BeitragVerfasst: Di 24 Aug, 2004 16:23  Titel:  Rechtslage
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Folgender Sachverhalt:
PKW fährt auf Ampelkreuzung mit Fußgängerüberweg zu.
Es regnet und Ampel wird kurz vor ihm Gelb und er fährt noch drüber.
Plötzlich fährt ein Radfahrer über die Fußgängerampel und der PKW fahrer erwischt ihn am Hinterrad.
Es steht aussage gegen Aussage: Radfahrer behauptet grün gehabt zu haben, Pkwfahrer sagt es wurde bei ihm gerade erst gelb.
Schaden am Fahrrad liegt (inkl. Leihrad) bei 250€ am PKW ist kein Schaden entstanden.

Weiss jemand wie es da aussieht wer für welche kosten zuständig wäre, bzw. wie die Versicherung so etwas regeln würde?



    
sTAr
Fingerwundschreiber
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Alter: 38
Anmeldung: 18.03.2004
Beiträge: 549
Wohnort: Langenfeld


BeitragVerfasst: Di 24 Aug, 2004 16:40  Titel:  (Kein Titel)
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Zeugen?



    
Frechs
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Alter: 41
Anmeldung: 22.02.2004
Beiträge: 411
Wohnort: Nürnberg, BY


BeitragVerfasst: Di 24 Aug, 2004 16:42  Titel:  (Kein Titel)
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keine zeugen



    
Klomalz
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Alter: 48
Anmeldung: 11.06.2004
Beiträge: 412
Wohnort: Feucht/Nürnberg


BeitragVerfasst: Di 24 Aug, 2004 16:44  Titel:  (Kein Titel)
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dann teilschuld denke ich mal



    
Frechs
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Alter: 41
Anmeldung: 22.02.2004
Beiträge: 411
Wohnort: Nürnberg, BY


BeitragVerfasst: Di 24 Aug, 2004 16:46  Titel:  (Kein Titel)
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also 50/50 sozusagen



    
BOBsega
Forumjunkie
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Alter: 44
Anmeldung: 13.01.2004
Beiträge: 796
Wohnort: Landkreis Hannover


BeitragVerfasst: Di 24 Aug, 2004 16:47  Titel:  (Kein Titel)
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Der Fahrradfahrer hat auf dem Fußgängerweg nichts zu suchen! Er muss absteigen! Deswegen maximal Teilschuld für den Autofahrer...

BOBsega



    
Frechs
Forenbesetzer
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Alter: 41
Anmeldung: 22.02.2004
Beiträge: 411
Wohnort: Nürnberg, BY


BeitragVerfasst: Di 24 Aug, 2004 16:48  Titel:  (Kein Titel)
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alles klar, dankeschön



    
micweg5580
Fingerwundschreiber
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Alter: 44
Anmeldung: 23.03.2004
Beiträge: 544
Wohnort: Nörvenich


BeitragVerfasst: Di 24 Aug, 2004 18:17  Titel:  (Kein Titel)
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Glück, das der Fahrradfahrer auf dem Gehweg war, sonst könnte der Autofahrer in nullkommanix die alleinige Schuld tragen.



    
Frechs
Forenbesetzer
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Alter: 41
Anmeldung: 22.02.2004
Beiträge: 411
Wohnort: Nürnberg, BY


BeitragVerfasst: Di 24 Aug, 2004 18:21  Titel:  (Kein Titel)
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wieso alleinige schuld wenn nicht nachgewiesen werden kann wer von den beiden nun bei rot gefahren ist?



    
roan
Moderator
Moderator


Alter: 52
Anmeldung: 26.07.2004
Beiträge: 5714
Wohnort: München


BeitragVerfasst: Di 24 Aug, 2004 19:04  Titel:  (Kein Titel)
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mein freund hatte das mit der vespa und ein fahradfahrer. Was kamm dabei raus. Die Schuldfrage kann nicht nachgewiesen werden. (Er hatte einen Zeugen, der sogar noch hinterher gefahren ist, also auch grün hatte und der Fahradfahrer hatte komischerweiße auch plötzlich einen). FAZIT er muß privat klagen der Fahradfahrer hat kein geld. Seine schone restaurierte vespa im Arsch.



    
micweg5580
Fingerwundschreiber
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Alter: 44
Anmeldung: 23.03.2004
Beiträge: 544
Wohnort: Nörvenich


BeitragVerfasst: Di 24 Aug, 2004 19:04  Titel:  (Kein Titel)
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Sorry, kleiner Fehler von mir.

Nach dem ich deinen Text las, habe ich mal beim ADAC danach gesucht. Hatte ähnliche Fälle gefunden, wo der Autofahrer Schuld war. Allerdings war der Radfahrer ein Kind, und das ist im Straßenverkehr wohl ein großer Unterschied.

Hier habe ich noch ähnliche Fälle gefunden, wo der Radfahrer ebenfalls Fehler begang:

http://www.adac.de/Search/SearchResult/RW_HighLight.asp?RWDoc2Show=4288&RWLang=de&RWCollectionID=ada c&RWQuery=unfall%20fahrrad&RWCookieValue=

(hoffe der Link funktioniert) Erstaunlich, wie hoch die "Schuld" des Radfahres manchmal eingestuft wird.



    
Frechs
Forenbesetzer
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Alter: 41
Anmeldung: 22.02.2004
Beiträge: 411
Wohnort: Nürnberg, BY


BeitragVerfasst: Di 24 Aug, 2004 19:14  Titel:  (Kein Titel)
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besten dank für die viele hilfe... das sollte mir genügen... mal abwarten wie der werte Herr morgen reagiert Wink



    
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