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MajorBlade
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1995 BMW 3 Series
BeitragVerfasst: Do 20 Aug, 2009 18:46  Titel:  CarTFT - Verzögerung bei Festplattenreklamation
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Guten Abend!

Am 14.07 habe ich meine (knapp ein Jahr alte HDD) wegen eines Defektes zu CarTFT geschickt. Dort schien man den Defekt nicht beheben zu können und darauf hin wurde die HDD zu Samsung weitergeleitet. (Ist ein relativ "exotisches" Modell mit FlashSpeicher)

Nach zahlreichen Anfragen per Mail, oder auch telefonisch konnte mir kein Rücklieferungsdatum genannt werden. Mittlerweile ist eine, von mir gesetzte Frist, unbeachtet verstrichen und Neuerungen gibt es auch keine. Mir wurde nur gesagt, dass die HDD bei Samsung wäre und sie keinerlei Einfluss bzw. Informationen hätten.

Ich schlug CarTFT ebenfalls vor, die defekte HDD durch eine gleichwertiges Modell zu ersetzen - dieser Vorschlag wurde allerdings direkt abgelehnt.



Dies ist quasi die Vorgeschichte ... mittlerweile bin ich allerdings schon richtig sauer, da die Zeit in keinerlei Aufwandsrelation mehr steht.
Zudem und das ist der springende Punkt verweist CarTFT in seinen AGB's die Garantie nicht an den Hersteller weiter. Somit hat CarTFT und NUR CarTFT dafür Sorge zu tragen, dass der Reklamationsanspruch geregelt wird.
Mich wundert dieses Verhalten von CarTFT, da ich BISHER immer recht zufrieden war ....


Was würdet Ihr nun machen? Was ist eure Meinung dazu?

Danke & Gruß
MajorBlade

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psyke
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BeitragVerfasst: Do 20 Aug, 2009 19:46  Titel:  (Kein Titel)
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Mich hat der Laden auch schon sehr sehr böse hängen gelassen, von daher habe ich nicht die allerbeste Meinung....



    
carputix
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BeitragVerfasst: Do 20 Aug, 2009 19:52  Titel:  (Kein Titel)
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Ich würde sagen, dass du deine Garantieansprüche bei CarTFT nicht geltend machen kannst. Die Garantie ist keine gesetzlich zugesicherte Leistung, sondern eine freiwillige seitens des Herstellers.
CarTFT gegenüber hättest du höchstens die Gewährleistung geltend machen können, wobei dies nicht so einfach sein wird, da nach 6 Monaten die Beweisumkehrpflicht gilt.
Ich würde direkt beim Hersteller anfragen.



    
Torro
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BeitragVerfasst: Do 20 Aug, 2009 19:53  Titel:  (Kein Titel)
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Habe auch einmal eine defekte 2,5 Zoll an Samsung geschickt.
Vier Monate und 18 Tage habe ich auf die Neue warten müssen.
Anrufe enthielten immer nur die Aussage, das Modell sei nicht vorrätig,z Z sehr viele Festplatten defekt...
Meine Aussage zu dem Thema:
Nie wieder eine Samsungfestplatte.

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MajorBlade
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1995 BMW 3 Series
BeitragVerfasst: Do 20 Aug, 2009 20:06  Titel:  (Kein Titel)
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@carputix

nur mal so als Info den der zutreffende Auszug aus den AGB's von CarTFT


"Informationen zu Mängelansprüchen, Kundendienst und Garantien
Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei allen während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Lieferung auftretenden Mängel haben Sie das gesetzliche Recht auf Nacherfüllung (nach Ihrer Wahl: Mangelbeseitigung oder Neulieferung) und -bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen- die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Rücktritt sowie daneben auf Schadensersatz."


Eine Gewährleistung ist eine Art der Garantie (auf Behebung von Mängeln in einem angemessenen Rahmen)! Da CarTFT bei der Gewährleistungspflicht nicht auf Samsung verweist - warum sollte ich Samsung angehen, wo ich doch in der Händlergewährleistung bin?

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carputix
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BeitragVerfasst: Do 20 Aug, 2009 20:27  Titel:  (Kein Titel)
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MajorBlade hat folgendes geschrieben:
@carputix

"Informationen zu Mängelansprüchen, Kundendienst und Garantien
Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. ..."


nochmal "Beweisumkehrpflicht"...du bist in der Beweispflicht und somit sind die 2 Jahre Augenwischerei...ausser du hast Geld für den Gutachter.
Hier ein Bericht zu dem Thema:
http://www.vzb.de/UNIQ125079613819522/link21228A

Die Herstellergarantie ist allerdings Bestandteil des "Vertrages"...du kaufst das Gerät+Garantie. Und das kannst du dem Hersteller gegenüber geltend machen, allerdings müssen die Garantiebedingungen beachtet werden (siehe Beipackzettel).

Nach 6 Monaten wende ich mich immer an den Hersteller, davor NUR an den Verkäufer (und selbst da versuchen viele Händler sich davor zu drücken...da hilft meist ein nettes Schreiben mit Erwähnung einiger Paragraphen)



    
mr.xx45k
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BeitragVerfasst: Do 20 Aug, 2009 20:58  Titel:  (Kein Titel)
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MajorBlade hat folgendes geschrieben:
Eine Gewährleistung ist eine Art der Garantie (auf Behebung von Mängeln in einem angemessenen Rahmen)! Da CarTFT bei der Gewährleistungspflicht nicht auf Samsung verweist - warum sollte ich Samsung angehen, wo ich doch in der Händlergewährleistung bin?


Im deutschen Recht wird zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden. CarTFT hätte nicht die Möglichkeit, grundsätzlich Gewährleistungsansprüche auf den Hersteller abzuwälzen. Eine derartige Vereinbarung wäre nichtig. Der Verkäufer steht bei Neuwaren innerhalb von zwei Jahren immer in der Pflicht. Wie das in der Praxis aussieht, sei dahingestellt. Deine Formulierung lässt daher auf eine falsche Sichtweise schließen.

Je nach Hersteller kann ich die Verfahrensweise von carputix ebenfalls empfehlen.



    
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BeitragVerfasst: Do 20 Aug, 2009 21:11  Titel:  (Kein Titel)
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Es ist eine Festplatte, die zwischenzeitlich nicht mehr hergestellt wird. Ersatz haben wir ebenfalls nicht vorrätig. Wir können daher also nur auf die Bearbeitung durch den Hersteller warten. Eine Bearbeitungszeit können wir alleine deshalb nicht nennen, weil der Hersteller auch uns nicht antwortet.



    
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BeitragVerfasst: Do 20 Aug, 2009 21:13  Titel:  (Kein Titel)
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>die defekte HDD durch eine gleichwertiges Modell zu ersetzen - dieser
>Vorschlag wurde allerdings direkt abgelehnt.
Wenn ein Tausch gg. eine "Standard" 2.5" HDD 80GB ok ist, dann geht Ersatz gleich morgen auf die Reise....



    
MajorBlade
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BeitragVerfasst: Do 20 Aug, 2009 21:59  Titel:  (Kein Titel)
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@ CarTFT

Ich finde es sehr gut, dass sie sich hier diesbezüglich äußern. Allerdings frage ich mich, warum ich beim "normalen" Mailverkehr direkt abgewiesen wurde?!

Bei Ihrem Angebot bitte ich Sie jedoch ein wenig auf mich zuzukommen, da die HDD mit Flashspeicher einen deutlichen Mehrwert im Gegensatz zu den "normalen" Festplatten haben! Zudem sollten Lieferschwierigkeiten des Herstellers oder Mangel an Vorrätigkeit nicht zu Lasten des Kunden ausgetragen werden.

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BeitragVerfasst: Do 20 Aug, 2009 22:20  Titel:  (Kein Titel)
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>Ich finde es sehr gut, dass sie sich hier diesbezüglich äußern.
Ich weiß nicht ob dies der richtige Ort ist diesen Fall zu besprechen. Da dieser Weg aber wohl bevorzugt wird, will ich mich dem nicht versperren.

>Allerdings frage ich mich, warum ich beim "normalen" Mailverkehr direkt >abgewiesen wurde?!
Die HDD haben wir am 16.07.2009 erhalten. Bereits am 24.07. (13:20 Uhr), also nach 5 Werktagen, fragten Sie zum ersten Mal nach und erhielten um 13:24 Uhr (4 Minuten) Antwort daß wir noch keine Antwort von Samsung haben. Ein paar Tage später setzten Sie uns eine Frist von wenigen Tagen Ihnen Ersatz zu liefern oder den Kaufpreis zu erstatten. Die Festplatte ist 15 Monate alt, das Modell nicht mehr auf dem freien Markt erhätlich und Reperaturen bei Herstellern dauern eben seine Zeit. Wunder können auch wir nicht bewirken.

>Bei Ihrem Angebot bitte ich Sie jedoch ein wenig auf mich zuzukommen,
>da die HDD mit Flashspeicher einen deutlichen Mehrwert im Gegensatz
>zu den "normalen" Festplatten haben!
Wie gesagt : Die Festplatte hat ein Alter von 15 Monaten. Was schwebt Ihnen denn konkret vor ?



    
MajorBlade
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BeitragVerfasst: Do 20 Aug, 2009 22:45  Titel:  (Kein Titel)
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Das öffentliche Forum ist natürlich nicht der richtige Weg die Angelegenheit vollkommen zu klären. In sofern nehme ich noch kurz hier Stellung und alles Weitere sollten wir dann anderweitig klären.

Wenn Sie eine RMA Statistik anführen:
"2008 wurden 77.55 % aller RMA Fälle innerhalb von 4 Tagen nach Erhalt beendet !" dann finde ich eine Statusanfrage nach 5 Werktagen schon gerechtfertigt.

Die Frist habe ich nach über 3 Wochen auf eine weitere Woche gesetzt. Bei der "Reperatur" (mal von Umständen abgesehen) einer HDD ist solch eine Frist durchaus üblich und legitim.

Zudem wurde mir zu Beginn des Mailverkehrs nicht einmal mitgeteilt, dass die HDD an den Hersteller gesendet wurde. Über die komplikationen wurde ich ebenfalls nicht aufgeklärt.

Wäre der Informationsfluss etwas besser verlaufen, hätte man sich eine gewisse Unannehmlichkeit ersparen können. Aber da Sie dieser Unannehmlichkeit, in Form ihrer Reaktion entgegengewirken, hatte ich mich zuvor positiv über die Diskussion hier im Forum geäußert.

Ich denke, dass man nun eine Lösung finden wird und ich meine Meinung über CarTFT doch nicht revidieren muss!


@ all

Danke für die Beiträge

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BeitragVerfasst: Do 20 Aug, 2009 23:01  Titel:  (Kein Titel)
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>"2008 wurden 77.55 % aller RMA Fälle innerhalb von 4 Tagen nach
>Erhalt beendet !" dann finde ich eine Statusanfrage nach 5 Werktagen
>schon gerechtfertigt.
Sie können mir glauben : Wir betreiben einen immensen Aufwand diese Quote zu erreichen. Bei einem Sortiment von nun fast 1000 Produkten haben aber auch wir leider nicht immer die Möglichkeit sofort zu ersetzen oder zu reparieren. Sobald wir auf Hersteller oder Vorlieferanten zurückgreifen müssen, zieht sich die Wartezeit gefühlt unendlich in die Länge. Das ärgert auch uns !

>Zudem wurde mir zu Beginn des Mailverkehrs nicht einmal mitgeteilt,
>dass die HDD an den Hersteller gesendet wurde. Über die
>komplikationen wurde ich ebenfalls nicht aufgeklärt.
Da haben Sie recht. Soweit ich das im Mailverkehr einsehen kann wurde Ihnen nicht gesagt daß die HDD zum Hersteller gesendet wurde. Ich werde unsere Mitarbeiter in dieser Hinsicht instruieren.



    
MajorBlade
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BeitragVerfasst: Fr 21 Aug, 2009 06:26  Titel: Grossartig ! (Kein Titel)
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Alles geregelt worden thumbup !!!

Danke




P.S. Bitte Thread schließen

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