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DerGermane
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BeitragVerfasst: Fr 02 Okt, 2009 10:59  Titel:  SMD leisten als Tagfahrlicht
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Hallo,

SMD Leisten die als Tagfahrlicht angeboten werden sind ja nichts neues aber seit neuesten werden die Dinger bei Ebay mit E-Prüfzeichen verkauft. Früher hies es immer die dinger sind nich für StVO zugelassen. Die neuen haben ja nun E-Prüfzeichen und ein Modul (welches womöglich die Leisten beim einschalten des Lichtes aus macht). Würde ich mit den Dingern durch den TÜV kommen? Will sie mir an der unteren Kante der Hauptscheinwerfer kleben ...

hier mal der Link zu einer der Auktionen:

http://cgi.ebay.de/2x-28cm-SMD-LED-TAGFAHRLICHT-TFL-mit-E-PRUFZEICHEN_W0QQitemZ260480046772QQcmdZVie wItemQQptZAutoteile_Zubeh%C3%B6r?hash=item3ca5d216b4&_trksid=p3286.c0.m14

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psyke
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BeitragVerfasst: Fr 02 Okt, 2009 11:18  Titel:  (Kein Titel)
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Es kommt nicht nur auf das Prüfzeichen an sondern eben auch auf die Einbauposition an. Ergoogle dir die erstmal, ich meine TFL müssen einen gewissen abstand zum eigentlichen scheinweirfer haben.



    
dridders
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1997 Ford Mondeo
BeitragVerfasst: Fr 02 Okt, 2009 11:45  Titel:  (Kein Titel)
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Es kommt vor allem auf das E-Pruefzeichen bzw. die dahinter stehende Pruefung/Gutachten an. Wenn dort z.B. nur die EMV-Vertraeglichkeit geprueft wurde gibts auch ein E-Pruefzeichen. Aber am Fahrzeug darf das Ding trotzdem nicht verbaut werden. Es muss schon direkt als Tagfahrleuchte geprueft worden sein. Und dann haengt es davon ab ob es speziell fuer ein Fahrzeug geprueft wurde, wenn ja muss es bei allen anderen abgenommen werden. Wenn nein ist das Ding eintragungsfrei, sofern man sich halt an die Anbaubestimmungen haelt.



    
DerGermane
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BeitragVerfasst: Fr 02 Okt, 2009 15:49  Titel:  (Kein Titel)
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Also zu den Einbauvorschriften fand ich nur das hier:

Image

sind zwar welche von In.Pro aber das Prinzip ist ja das selbe. Und demnach ist das anbringen an den Scheinwerfern wie Audi das macht ja inordnung (wenn die Hauptscheinwerfer dadurch nicht beeinträchtigt werden versteht sich)

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Freezer
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1997 Opel Astra F Caravan
BeitragVerfasst: Fr 02 Okt, 2009 15:51  Titel:  (Kein Titel)
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die dinger sind garantiert NICHT als TFL zugelassen, schon alleine da TFL eine mindest-leuchtfläche von glaub 20 cm² pro leuchte haben müssen.

wie dridders schon sagte sagt e-prüfzeichen allein erstmal garnichts, wichtig ist das funktionsspezifische prüfzeichen, welches für TFL "RL" (running light) lautet.

dridders hat folgendes geschrieben:
Und dann haengt es davon ab ob es speziell fuer ein Fahrzeug geprueft wurde,

hast du dazu weitere infos?
ich hab bisher keine quellen gefunden ob scheinwerfer fahrzeugspezifisch geprüft sein können...



    
billy
Moderator
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BeitragVerfasst: Fr 02 Okt, 2009 18:44  Titel:  (Kein Titel)
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z.b. gibts von Hella welche die speziell für golf 4 geprüft sind, werden dann an die position der Nebelscheinwerfer eingebaut.

ansonsten sind die dinger alles andere als zugelassen. geklebt wird bei der E87 RL zulassung mal garnix.

gruß
billy

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Freezer
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1997 Opel Astra F Caravan
BeitragVerfasst: Sa 03 Okt, 2009 15:28  Titel:  (Kein Titel)
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du meinst die dinger die anstatt der originalen gitter seitlich in die stoßstange kommen?
die sind halt passgenau für den golf gefertigt, aber warum sollten die nicht an einem anderen auto zulässig sein?



    
AndreR250282
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BeitragVerfasst: Sa 03 Okt, 2009 16:51  Titel:  (Kein Titel)
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Wo das Thema gerade ist
http://www.norma-online.de/_de_/_angebote_/_ab-montag-05.10._/_detailansicht-091005-50736_

Das ist ab Montag. Dort steht keine TÜV Eintragung notwendig, was ist davon zu halten?

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PhreakShow
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BeitragVerfasst: Sa 03 Okt, 2009 17:07  Titel:  (Kein Titel)
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Wird wohl stimmen, eintragen muss man TFL und Scheinwerfer normalerweise nicht.
E-Prüfzeichen und zugehörige Nummer reichen.



    
DerGermane
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BeitragVerfasst: Sa 03 Okt, 2009 17:38  Titel:  (Kein Titel)
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Ich hab den Händerler zur oben genannten Ebay Auktion mal angeschrieben wie es mit der StVO und dem TÜV aussieht als Antwort kam:

Zitat:
Es handelt sich hierbei um ein weißes LED-Licht mit E-Prüfzeichen (E-Nummer). Das E-Prüfzeichen ist sichtbar auf den LED-Stripes eingebrannt (Kein Aufkleber).

Sie können das LED-Licht ohne Problem einfach als Stand- oder Positionslicht anschliessen.



Bei der Verwendung als Tagfahrlicht müssen Sie jedoch folgendes beachten:



Sie benötigen zusätzlich ein Steuermodul, damit das Tagfahrlicht automatisch abgeschaltet wird, sobald das Abblendlicht eingeschaltet wird.

Das Steuermodul muss mit E-Prüfzeichen und RL-Zulassung versehen sein. (Wir führen derzeit kein Steuermodul !)

Ansonsten darf das LED-Licht nicht als Tagfahrlicht genutzt werden. Es kommt immer darauf an, wie Sie das LED-Licht anschließen.


also nur noch Steuermodul besorgen das den Anforderungen entspricht und dann wäre alle ok?

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1997 Opel Astra F Caravan
BeitragVerfasst: Sa 03 Okt, 2009 18:15  Titel:  (Kein Titel)
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nein das wäre nicht ok, weshalb wurde bereits erläutert!



    
DerGermane
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BeitragVerfasst: So 04 Okt, 2009 18:27  Titel:  (Kein Titel)
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Ja aber der Händler verwies darauf das die E Nummern auf den TFL reicht und das Steuermodul eine E Nummer und eine RL Zulassung braucht!

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1997 Opel Astra F Caravan
BeitragVerfasst: So 04 Okt, 2009 19:01  Titel:  (Kein Titel)
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klar, der will die dinger ja schließlich auch verkaufen...
wenn du dridders und mir nicht glaubst empfehle ich folgende lektüre von offizieller stelle:
http://www.bmvbs.de/static/ECE/R-87-Leuchten-Tagfahrlicht-fuer-Kfz.pdf



    
DerGermane
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BeitragVerfasst: Mo 05 Okt, 2009 16:25  Titel:  (Kein Titel)
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ging ja nich ums "nich glauben" sonst hät ich hier nich um rat gefragt sondern ich wollt mein (un)wissen mit anderen Teilen und mich weiter bilden Very Happy danke für den Link zur PDF

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