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udiN
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BeitragVerfasst: Do 19 Nov, 2009 00:33  Titel:  Verbrecherverein hat Bilder gemacht...
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Hallo Leuts, habt ihr heute schon GEZahlt?
Ich drücke mich um diesen Verein herum und habe alles abgemeldet. Jetzt sind sie mir gekommen mit "haben Bilder vom Radio-Empfänger ihres Wagens gemacht". Ich bin ja sowas von gespannt wenn die sich das vor Ort angucken wollen/müssen/sollen. Smile Die kriegen ne Stunde Zeit um aus dem 'Radio' nen Sender zu spielen. Smile

Grüße

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Freezer
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1997 Opel Astra F Caravan
BeitragVerfasst: Do 19 Nov, 2009 02:12  Titel:  (Kein Titel)
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ohje, wird ja immer schlimmer mit dem drecksverein Very Happy



    
PassatRacer
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BeitragVerfasst: Do 19 Nov, 2009 06:32  Titel:  (Kein Titel)
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Ich hoffe die schaffen den drecks "verein" mal ab!!!!

Finde es besonderst geil wie oft man von den Post erhält, wenn man net auf den Brief antwortet ob man etwas anmelden möchte!.



    
3n1gm4
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1998 Audi A4
BeitragVerfasst: Do 19 Nov, 2009 07:26  Titel:  (Kein Titel)
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dürfen die denn einfach so bilder machen und dir damit "drohen"??



    
PassatRacer
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BeitragVerfasst: Do 19 Nov, 2009 08:57  Titel:  (Kein Titel)
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ob es rechtlich ist oder nicht...
die werden es trotzdem machen!!



    
AndreR250282
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BeitragVerfasst: Do 19 Nov, 2009 09:29  Titel:  (Kein Titel)
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Du weißt schon, dass du auch für den PC zahlen darfst? Unabhängig davon, ob er Radio empfangen kann oder nicht?

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D-a-D
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1999 Volkswagen Passat
BeitragVerfasst: Do 19 Nov, 2009 09:38  Titel:  (Kein Titel)
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Für den PC muss man nur zahlen, wenn er "ohne großen technischen Aufwand an das Internet angeschlossen werden kann".
Das ist natürlich Auslegungssache.
Nach meiner Auffassung würde das heißen: Wenn man kein Handy oder WLAN-Empfänger am CarPC hat, zählt er nicht als "neuartiges Rundfunkempfangsgerät" und ist somit nicht Gebührenpflichtig.
Was die GEZ davon hält, steht aber auf einem anderen Blatt. Schließlich könnte man sich auch hinstellen, ein langes LAN-Kabel vom Haus zum Auto ziehen und darüber Musik hören. Rolling Eyes



    
AndreR250282
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BeitragVerfasst: Do 19 Nov, 2009 09:44  Titel:  (Kein Titel)
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Also m.W.n. ist jeder PC ohne "großen technischen Aufwand an das Internet anzuschließen". Und einen WLAN Stick anzuschließen ist kein großer Technsicher Aufwand: Dongle in USB, fertig

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D-a-D
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1999 Volkswagen Passat
BeitragVerfasst: Do 19 Nov, 2009 09:57  Titel:  (Kein Titel)
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Wenn du aber keinen WLAN Stick hast?
Du bezahlst ja auch nicht für einen Fernseher den du noch garnicht gekauft hast.
Letztendlich ist und bleibt es Auslegungssache der GEZ bzw. in letzter Instanz des Gerichts.



    
AndreR250282
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BeitragVerfasst: Do 19 Nov, 2009 10:17  Titel:  (Kein Titel)
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Du bezahlst aber für einen Fernseher, auch wenn du keinen Kabelanschluss/Sat/DVB-T Receiver hast.

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psyke
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BeitragVerfasst: Do 19 Nov, 2009 10:24  Titel:  (Kein Titel)
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Schraub noch die antenne vom wagen ab Wink



    
D-a-D
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1999 Volkswagen Passat
BeitragVerfasst: Do 19 Nov, 2009 10:26  Titel:  (Kein Titel)
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AndreR250282 hat folgendes geschrieben:
Du bezahlst aber für einen Fernseher, auch wenn du keinen Kabelanschluss/Sat/DVB-T Receiver hast.


Weil der einen Tuner hat und somit empfangen kann.
Der PC ohne (W)LAN kann aber kein Internet empfangen.
Aber wahrscheinlich wird die GEZ genaso wie du argumentieren.



    
AndreR250282
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BeitragVerfasst: Do 19 Nov, 2009 10:40  Titel:  (Kein Titel)
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Glaubst du mir gefällt das? Ich hab das auch schon durch. Bestes Zitat auf der GEZ SEite:

"Auf die konkrete Kon%uFB01guration oder Ausgestaltung des PC kommt es nicht an. Das Kriterium der Empfangsbereitschaft des Gerätes ist entscheidend. Ein Rundfunkempfangsgerät wird zum Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen empfangen werden können. Das Tatbestandsmerkmal %u201Eohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand" wird von der Rechtsprechung sehr weit ausgelegt. Es ist folglich nicht entscheidend, ob der PC tatsächlich an das Internet angeschlossen ist."

Ein Unding, meiner Meinung nach.
Der Sinn dahinter ist, dass sonst für jedes Gerät als Einzelfall ein Gutachten über die tatsächlich realisierbare Empfangsbereitschaft angefertigt werden müsste. Und das würde a) Geld kosten und b) die Einnahmen auch noch schmälern

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Freezer
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1997 Opel Astra F Caravan
BeitragVerfasst: Do 19 Nov, 2009 11:16  Titel:  (Kein Titel)
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D-a-D hat folgendes geschrieben:
AndreR250282 hat folgendes geschrieben:
Du bezahlst aber für einen Fernseher, auch wenn du keinen Kabelanschluss/Sat/DVB-T Receiver hast.


Weil der einen Tuner hat und somit empfangen kann.


es gab da glaub ich mal sogar das "argument" dass man, wenn analoges TV im sendegebiet garnicht mehr ausgestrahlt wird man ja "ohne größeren aufwand" einen digitalreceiver kaufen könnte und somit der fernseher trotzdem abgabepflichtig sei Rolling Eyes

AndreR250282 hat folgendes geschrieben:
Ein Unding, meiner Meinung nach.

die gesamte GEZ ist ein riesen unding.

das einzig positive ist, dass es in der hinsicht zum glück noch keine beweislastumkehr gibt.



    
dridders
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1997 Ford Mondeo
BeitragVerfasst: Do 19 Nov, 2009 11:17  Titel:  (Kein Titel)
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Also eigentlich zahlst du fuer einen Fernseher nicht mehr, da der Tuner unbrauchbar ist seit Abschaltung von Analog-TV. Kostenpflichtig wird es erst wenn du einen Sat-Receiver nebst Schuessel, einen Kabelanschluss im Haus, oder einen DVB-T-Receiver hast. Die Mattscheibe alleine ist heute kein Beweis mehr.
Die korrekte Antwort auf "wir haben Bilder vom Radio in ihrem Auto gemacht" waere "zeigen sie mal, ich wusste gar nicht das ich ein Auto hab, sagen sie mir doch mal wo das steht und wissen sie wo ich die Schluessel hab? ich naemlich nicht, ich dachte ich besitze kein Auto". Die GEZ hat schliesslich keinen Einblick in die Zulassungsdaten, die koennen lediglich raten das der Wagen dort auf der Einfahrt dir gehoert, bzw. es einfach mal unterstellen. Ist auch schon so manche Zwangsanmeldung auf der Grundlage passiert, die dann vom Gericht zurueckgerollt werden musste (nach viel Aerger) da es z.B. ein Firmenfahrzeug war.

Andre:
Auf die Aussagen der GEZ sollte man in dieser Hinsicht gar nichts geben. Der Verein arbeitet alles moeglich, nur nicht unbedingt gesetzeskonform, wie man ja gut mehrfach im Netz lesen kann. Das groesste Problem ist das sie sich durch die Rundfunkanstalten gedeckt erstmal sehr viel erlauben koennen gegen das du dann klagen musst, und nicht wie es eigentlich sein sollte umgekehrt.



    
AndreR250282
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BeitragVerfasst: Do 19 Nov, 2009 12:32  Titel:  (Kein Titel)
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Ich will auch nur sagen, dass solange dir ein Gericht nicht recht gibt, der Zahlungsanspruch sehr wohl besteht. Dass Methoden und Texte der GEZ zum davonlaufen sind, bestreite ich nicht.

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Nightmare
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1999 Citroen Xantia
BeitragVerfasst: Do 19 Nov, 2009 13:01  Titel:  (Kein Titel)
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Ach, einfach ignorieren. So mache ich das seit mittlerweile 8 Jahren, da diese Flachzangen ihre Briefe immer an die Adresse meines Vaters schicken, an der ich noch nie als wohnhaft gemeldet war Wink

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billy
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BeitragVerfasst: Do 19 Nov, 2009 17:30  Titel:  (Kein Titel)
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meinen kleinen bruder haben die gestern angeschrieben er soll sich anmelden...

die frage ist nur woher haben die seine daten? die stehen nicht im netz.

und lt. §34 müssen die dir auf verlangen die information geben. zudem kann man verlangen das die gelöscht werden.

gruß
billy

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D-a-D
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1999 Volkswagen Passat
BeitragVerfasst: Do 19 Nov, 2009 17:53  Titel:  (Kein Titel)
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§34 WAS??



    
spaceduck
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Alter: 49
Anmeldung: 25.09.2006
Beiträge: 1144
Wohnort: Landsberg/Lech - Ammersee


BeitragVerfasst: Do 19 Nov, 2009 17:53  Titel:  (Kein Titel)
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Zitat:
meinen kleinen bruder haben die gestern angeschrieben er soll sich anmelden...die frage ist nur woher haben die seine daten? die stehen nicht im netz.


Evtl. Einwohnermeldeamt? Sobald man umzieht und seine Adresse ändert meldet sich die GEZ. Datenschutz... welcher Datenschutz?

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