Alten Wagen abstoßen - wann wird es Zeit?
In diesem Artikel wird beschrieben, welche Möglichkeiten es heutzutage gibt seinen Gebrauchtwagen loszuwerden.
Viele
Autofahrer geben ihren Pkw nur ungern her: Über die Jahre haben sie sich an den
Wagen gewöhnt, außerdem ist ein neues Auto natürlich auch keine unerhebliche
Investition. Zudem scheuen viele Fahrzeughalter auch den Verkauf als solches -
abgesehen vom Aufwand ist dieser tatsächlich auch mit Risiken verbunden. Worauf
sollte geachtet werden?
Alte Fahrzeuge werden unwirtschaftlich
Ab einem gewissen Zeitpunkt ist es nicht mehr wirtschaftlich, den alten Wagen
weiterzufahren: Die Versicherungsprämien steigen ebenso wie die Kfz-Steuer;
gleichzeitig drohen teure Reparaturen und auch der Kraftstoffverbrauch ist
höher als jener jüngerer Fahrzeuge. Abseits dieser rein monetären Überlegungen
liegen auch Fahrkomfort, Sicherheit und Umweltfreundlichkeit junger Fahrzeuge
auf einem weitaus höheren Niveau. Solche Kriterien lassen sich kaum objektiv
bewerten, die kurze Probefahrt mit einem Neuwagen oder einem jungen Gebrauchten
überzeugt aber meist schnell. So einfach die Kaufentscheidung getroffen werden
kann, so schwierig kann der Verkauf des alten Autos ausfallen. Denn natürlich
soll dabei ein möglichst großer Verkaufserlös erzielt werden. Voraussetzung ist
dabei, dass der Wert des Fahrzeugs marktgerecht ermittelt wird. Das ist im
Internet sogar kostenlos möglich: Viele Portale erlauben eine kostenlose
Nutzung ihrer Datenbanken. Anbieter wie jetztautoverkaufen.de bieten als besonderen
Service sogar die Wertbestimmung durch einen Gutachter
vor Ort an. Auf
Basis dieses Wertgutachtens ist direkt ein Ankauf des Autos durch das Portal
möglich.
Privater Autoverkauf mit Tücken
Alternativ kann die Wertermittlung aber selbstverständlich auch als Grundlage
für den Privatverkauf dienen. In diesem Fall sollte der Verkäufer einige Dinge
beachten, um nicht später auf den Kosten für Kfz-Versicherung, Steuern oder
Bußgeldern sitzen zu bleiben. Um sich dieser Zahlungspflichten zu entledigen,
muss die Übergabe des Fahrzeugs im
Kaufvertrag dokumentiert werden. Außerdem sollten Zulassungsbehörde und
Versicherungsgesellschaft über den Halterwechsel informiert werden. Ansonsten
können vor allem Unfälle teuer werden: Im Schadensfall könnte dann der alte
Besitzer zur Kasse gebeten werden. Ideal, aber in der Praxis häufig nicht
einfach umsetzbar, ist die Übergabe eines abgemeldeten Fahrzeugs. Alternativ
kann die Zulassungsstelle natürlich auch zusammen mit dem neuen Eigentümer
besucht werden - dann bestehen keine Zweifel mehr an der Ummeldung des
Fahrzeugs. Weiterhin ist für private Verkäufer wichtig, dass die
Sachmängelhaftung im Vertrag ausgeschlossen wird - ansonsten besteht eine zwölf Monate andauende
Gewährleistungspflicht. Werden diese Dinge berücksichtigt, benötigt der private Verkäufer nur
noch einiges an Verhandlungsgeschick, um den Wagen zum bestmöglichen Kurs zu
veräußern.