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Alten Wagen abstoßen - wann wird es Zeit?

by RacingFreak last modified 2015-03-24 14:35

In diesem Artikel wird beschrieben, welche Möglichkeiten es heutzutage gibt seinen Gebrauchtwagen loszuwerden.

Viele Autofahrer geben ihren Pkw nur ungern her: Über die Jahre haben sie sich an den Wagen gewöhnt, außerdem ist ein neues Auto natürlich auch keine unerhebliche Investition. Zudem scheuen viele Fahrzeughalter auch den Verkauf als solches - abgesehen vom Aufwand ist dieser tatsächlich auch mit Risiken verbunden. Worauf sollte geachtet werden?

Alte Fahrzeuge werden unwirtschaftlich

Ab einem gewissen Zeitpunkt ist es nicht mehr wirtschaftlich, den alten Wagen weiterzufahren: Die Versicherungsprämien steigen ebenso wie die Kfz-Steuer; gleichzeitig drohen teure Reparaturen und auch der Kraftstoffverbrauch ist höher als jener jüngerer Fahrzeuge. Abseits dieser rein monetären Überlegungen liegen auch Fahrkomfort, Sicherheit und Umweltfreundlichkeit junger Fahrzeuge auf einem weitaus höheren Niveau. Solche Kriterien lassen sich kaum objektiv bewerten, die kurze Probefahrt mit einem Neuwagen oder einem jungen Gebrauchten überzeugt aber meist schnell. So einfach die Kaufentscheidung getroffen werden kann, so schwierig kann der Verkauf des alten Autos ausfallen. Denn natürlich soll dabei ein möglichst großer Verkaufserlös erzielt werden. Voraussetzung ist dabei, dass der Wert des Fahrzeugs marktgerecht ermittelt wird. Das ist im Internet sogar kostenlos möglich: Viele Portale erlauben eine kostenlose Nutzung ihrer Datenbanken. Anbieter wie jetztautoverkaufen.de bieten als besonderen Service sogar die Wertbestimmung durch einen Gutachter vor Ort an. Auf Basis dieses Wertgutachtens ist direkt ein Ankauf des Autos durch das Portal möglich.

Privater Autoverkauf mit Tücken

Alternativ kann die Wertermittlung aber selbstverständlich auch als Grundlage für den Privatverkauf dienen. In diesem Fall sollte der Verkäufer einige Dinge beachten, um nicht später auf den Kosten für Kfz-Versicherung, Steuern oder Bußgeldern sitzen zu bleiben. Um sich dieser Zahlungspflichten zu entledigen, muss die Übergabe des Fahrzeugs im Kaufvertrag dokumentiert werden. Außerdem sollten Zulassungsbehörde und Versicherungsgesellschaft über den Halterwechsel informiert werden. Ansonsten können vor allem Unfälle teuer werden: Im Schadensfall könnte dann der alte Besitzer zur Kasse gebeten werden. Ideal, aber in der Praxis häufig nicht einfach umsetzbar, ist die Übergabe eines abgemeldeten Fahrzeugs. Alternativ kann die Zulassungsstelle natürlich auch zusammen mit dem neuen Eigentümer besucht werden - dann bestehen keine Zweifel mehr an der Ummeldung des Fahrzeugs. Weiterhin ist für private Verkäufer wichtig, dass die Sachmängelhaftung im Vertrag ausgeschlossen wird - ansonsten besteht eine zwölf Monate andauende Gewährleistungspflicht. Werden diese Dinge berücksichtigt, benötigt der private Verkäufer nur noch einiges an Verhandlungsgeschick, um den Wagen zum bestmöglichen Kurs zu veräußern.