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Wann zahlt eine Autoversicherung und wann nicht?

by RacingFreak last modified 2015-04-23 17:45

Zahlt die Kfz-Versicherung bei Unfällen unter Alkoholeinfluss und ohne gültige TÜV-Plakette? Und wie sieht es bei Wildunfällen und bei einem Diebstahl aus?

Unfälle unter Alkoholeinfluss

Im Falle eines Unfalls unter Alkoholeinfluss kann es zum Ausbleiben oder einer Reduzierung der Zahlung durch die Kfz-Versicherung kommen. Die Versicherung prüft die Schwere der Schuld des Fahrers und geht der Frage nach, ob der Unfall im Falle eines nüchternen Fahrers hätte verhindert werden können. Die Versicherungsleistung kann gekürzt werden, wobei die Kfz-Versicherung für Schäden am eigenen Wagen eventuell überhaupt nichts zahlt. Zwischen einem Promillewert von 0,5 und 1,1 darf der Versicherer seine Leistungen um 50 % kürzen. Bei einem Wert über 1,1 Promille muss sogar nichts gezahlt werden.

Ohne gültige TÜV-Plakette einen Unfall bauen

Baut jemand einen Unfall ohne gültige TÜV-Plakette, ist dies an sich noch kein Grund, die Versicherungsleistung zu kürzen. Die Kfz-Versicherung überprüft nach einem Unfall, ob der Fahrer grob fahrlässig gehandelt hat. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn er mit beeinträchtigten Bremsen gefahren wäre. Es kann jedoch auch ein leicht fahrlässiges Handeln sein, wenn jemand mit seinem verkehrstauglichen Fahrzeug ohne gültige TÜV-Plakette fährt. In diesen Fällen zahlen viele Versicherer die Schäden für Dritte, nehmen den Fahrer jedoch für eigene Schäden in Regress. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte seine TÜV-Prüfung nicht zu weit hinausschieben. Alle wichtigen Informationen zur Hauptuntersuchung finden sich beim TÜV Nord.

Unfälle aufgrund von Wildtieren

Hat jemand einen Unfall mit einem Wildtier, steht die Kfz-Versicherung für den Schaden am Fahrzeug ein. Hierfür muss es sich um einen Fahrunfall handeln und das Tier ursächlich für den Unfall sein. Läuft ein Wild in ein geparktes Fahrzeug, handelt es sich um keinen Fahrunfall. Die Teilkaskoversicherungen sind an die Definitionen des Bundesjagdgesetzes gebunden, die folgende kleine und große Tiere als Wildtiere definiert:

  • Rot-, Dam-, Schwarz-, Sika-, Reh-, Stein-, Muffel- und Gamswild sowie Wisent
  • Fuchs und Luchs
  • Wildkatze und -kaninchen, Iltis, Hermelin, Stein- und Baummarder, Fischotter, Dachs sowie Feld- und Schneehase

Bei Zusammenstößen mit anderen Wildtieren übernimmt eventuell nur eine Vollkaskoversicherung. Weitere Informationen zu Leistungen der Vollkasko-Versicherung finden sich bei der Allianz.

Schadensregulierung bei Diebstählen

Wurde das Fahrzeug gestohlen und der Fahrer besitzt eine Haftpflichtversicherung, kommt diese für den Schaden nicht auf. Die Teil- und Vollkasko verfügen über eine Versicherung gegen Diebstahl, wobei ein Schadensfall nicht aufgrund grober Fahrlässigkeit entstanden sein darf. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn der Fahrer den Schlüssel irgendwo liegen oder im Fahrzeug stecken lässt oder das Fahrzeug nicht verriegelt. Ein Diebstahl während einer Probefahrt gilt als Unterschlagung und wird somit nicht von der Kaskoversicherung gedeckt.