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Die Gepflogenheit ist
relativ verbreitet, sorgt in Wartezeiten auch für Amüsement und
Diskussionsstoff bezüglich des Fahrers, aber es sollte nicht vergessen werden,
dass die Heckscheibe nun einmal eine große Rolle für die Sicherheit beim Fahren
spielt. Ergo hat der Gesetzgeber hier der Kreativität und Klebefreude einen
natürlichen Riegel vorgeschoben und Werte die Fläche betreffend festgelegt, die
auf der Heckscheibe beklebt werden darf.
Wer groß heraus kommen will, braucht eine Genehmigung
Der TÜV Nord rät dementsprechend allen Autofahrern, die große Aufkleber, zum
Beispiel zu Werbezwecken genutzte, an der Heckscheibe anbringen wollen, sich
eine so genannte Bauartgenehmigung zu besorgen. Eine solche Genehmigung ist
erforderlich, wenn ein Aufkleber mehr als 0,1 Quadratmeter der Heckscheibe
ausfüllt bzw. mehr als ein Viertel der Gesamtfläche bedeckt. Eine solche Genehmigung
ist aber schon beim Kauf der Autoaufkleber erhältlich, dafür sorgen die
Anbieter derselben. Damit ist man als Nutzer auf der sicheren Seite, man muss
die Genehmigung allerdings bei sich führen.
Kleine Bilder - gerne gesehen
Wenn man die angegebenen Maße also nicht überschreitet, dürfen Fotos, Fahnen oder Logos des Lieblingsvereins gern aufgeklebt werden. Und dies kann man gut nutzen, um dem Auto eine individuelle Note zu verleihen. Wer stolz auf seinen Verein ist, darf das doch gerne zeigen, und der jüngste Sprössling freut sich ebenfalls über Erwähnung auf dem Mamamobil. Aufkleber, die man leicht ablösen kann, bieten daher die beste Alternative der individuellen Gestaltung, um das Fahrzeug ohne Rückstände oder Beschädigungen zu erhalten.
Quelle: www.flyerpilot.de