Flyer am Scheibenwischer anbringen erlaubt?
Werbeflyer am Scheibenwischer des Autos
Wer kennt es nicht? Man stellt das Fahrzeug auf einem Kundenparkplatz beim
Baumarkt oder Supermarkt ab, um seine Einkäufe zu erledigen, und bei der
Rückkehr flattert ein bunter Werbeflyer oder Visitenkarte unter dem
Scheibenwischer im Wind. Den einen stört es, der andere akzeptiert es und ein
Dritter findet die Werbung sogar hilfreich. Doch sind diese Flyer am
Scheibenwischer erlaubt?
„Bitte keine Werbung“ - Unterschiedliche Rechtsprechungen in Deutschland gültig
Die Reaktionen auf die am Fahrzeug befestigten Werbeflyer sind von Autofahrer
zu Autofahrer verschieden und so auch die Rechtsprechung über das Bundesgebiet
Deutschland. Während es in einigen Teilen Deutschlands, zum Beispiel in
Düsseldorf (NRW) und Augsburg (Bayern) offiziell verboten ist, diese Art der
Scheibenwischerwerbung anzubringen, liegt diese Problematik in anderen Teilen
des Landes noch in der Grauzone.
Generell könnte man sich mit einem bunten Aufkleber „Werbung anbringen
verboten“ rechtlich gegen diesen Einsatz von Werbemitteln schützen. Es gibt
jedoch noch eine weitere Möglichkeit, sich nachhaltig gegen derartige
Werbemaßnahmen zu wehren. Denn oftmals wird diese Werbeform als Sondernutzung
der Straße gedeutet. Um legal Werbung an den Scheibenwischern anbringen zu
dürfen, ist der Verteilende nunmehr verpflichtet, sich vorher eine
kostenpflichtige Genehmigung bei der Stadt einzuholen. Diese wird
erfahrungsgemäß jedoch nur noch sporadisch erteilt. Die nötigen Informationen
über geltende Vorschriften vor Ort sowie Handlungsmöglichkeiten können bei
Interesse bei dem zuständigen Ordnungsamt eingeholt werden. Wer sich die Mühe
macht, kann illegal Werbetreibende mit einem aussagekräftigem Beweisfoto sogar
dort anzeigen und ihnen so ein Bußgeld von bis zu 200 Euro einbringen.
Wo kein Kläger, da kein Richter
Solange die Wehr der Autofahrer gegen diese Werbung nicht einheitlich
erfolgreich durchgesetzt wird, darf jeder in den Grauzonen Werbung anbringen -
was nicht verboten ist, ist eben erlaubt. Wer also selbst Flyer anbringen
möchte, zum Beispiel auf einem Baumarktparkplatz, sollte sich vorab die
Erlaubnis durch den Geschäftsführer des Marktes oder auf öffentlichen Plätzen
die Genehmigung der Stadt einholen. Individuelle Vereinbarungen bei
unverhältnismäßiger Verschmutzung können vorab getroffen werden, um beide
Parteien abzusichern.