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Flyer am Scheibenwischer anbringen erlaubt?

by Sylvie last modified 2014-06-18 08:28

Werbeflyer am Scheibenwischer des Autos


Wer kennt es nicht? Man stellt das Fahrzeug auf einem Kundenparkplatz beim Baumarkt oder Supermarkt ab, um seine Einkäufe zu erledigen, und bei der Rückkehr flattert ein bunter Werbeflyer oder Visitenkarte unter dem Scheibenwischer im Wind. Den einen stört es, der andere akzeptiert es und ein Dritter findet die Werbung sogar hilfreich. Doch sind diese Flyer am Scheibenwischer erlaubt?

„Bitte keine Werbung“ - Unterschiedliche Rechtsprechungen in Deutschland gültig


Die Reaktionen auf die am Fahrzeug befestigten Werbeflyer sind von Autofahrer zu Autofahrer verschieden und so auch die Rechtsprechung über das Bundesgebiet Deutschland. Während es in einigen Teilen Deutschlands, zum Beispiel in Düsseldorf (NRW) und Augsburg (Bayern) offiziell verboten ist, diese Art der Scheibenwischerwerbung anzubringen, liegt diese Problematik in anderen Teilen des Landes noch in der Grauzone.

Generell könnte man sich mit einem bunten Aufkleber „Werbung anbringen verboten“ rechtlich gegen diesen Einsatz von Werbemitteln schützen. Es gibt jedoch noch eine weitere Möglichkeit, sich nachhaltig gegen derartige Werbemaßnahmen zu wehren. Denn oftmals wird diese Werbeform als Sondernutzung der Straße gedeutet. Um legal Werbung an den Scheibenwischern anbringen zu dürfen, ist der Verteilende nunmehr verpflichtet, sich vorher eine kostenpflichtige Genehmigung bei der Stadt einzuholen. Diese wird erfahrungsgemäß jedoch nur noch sporadisch erteilt. Die nötigen Informationen über geltende Vorschriften vor Ort sowie Handlungsmöglichkeiten können bei Interesse bei dem zuständigen Ordnungsamt eingeholt werden. Wer sich die Mühe macht, kann illegal Werbetreibende mit einem aussagekräftigem Beweisfoto sogar dort anzeigen und ihnen so ein Bußgeld von bis zu 200 Euro einbringen.


Wo kein Kläger, da kein Richter


Solange die Wehr der Autofahrer gegen diese Werbung nicht einheitlich erfolgreich durchgesetzt wird, darf jeder in den Grauzonen Werbung anbringen - was nicht verboten ist, ist eben erlaubt. Wer also selbst Flyer anbringen möchte, zum Beispiel auf einem Baumarktparkplatz, sollte sich vorab die Erlaubnis durch den Geschäftsführer des Marktes oder auf öffentlichen Plätzen die Genehmigung der Stadt einholen. Individuelle Vereinbarungen bei unverhältnismäßiger Verschmutzung können vorab getroffen werden, um beide Parteien abzusichern.

Quelle: www.overnightprints.de/flyer