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Wie viel Heckscheibe darf ein Autoaufkleber bedecken?

by Sylvie last modified 2014-06-16 13:58

Eigentlich denkt man, dass es in Ordnung sei, den Namen des "an Bord" befindlichen Kleinkinds oder ein Bild des Mopses an der Heckscheibe anzubringen.

Die Gepflogenheit ist relativ verbreitet, sorgt in Wartezeiten auch für Amüsement und Diskussionsstoff bezüglich des Fahrers, aber es sollte nicht vergessen werden, dass die Heckscheibe nun einmal eine große Rolle für die Sicherheit beim Fahren spielt. Ergo hat der Gesetzgeber hier der Kreativität und Klebefreude einen natürlichen Riegel vorgeschoben und Werte die Fläche betreffend festgelegt, die auf der Heckscheibe beklebt werden darf.

Wer groß heraus kommen will, braucht eine Genehmigung

Der TÜV Nord rät dementsprechend allen Autofahrern, die große Aufkleber, zum Beispiel zu Werbezwecken genutzte, an der Heckscheibe anbringen wollen, sich eine so genannte Bauartgenehmigung zu besorgen. Eine solche Genehmigung ist erforderlich, wenn ein Aufkleber mehr als 0,1 Quadratmeter der Heckscheibe ausfüllt bzw. mehr als ein Viertel der Gesamtfläche bedeckt. Eine solche Genehmigung ist aber schon beim Kauf der Autoaufkleber erhältlich, dafür sorgen die Anbieter derselben. Damit ist man als Nutzer auf der sicheren Seite, man muss die Genehmigung allerdings bei sich führen.

Kleine Bilder - gerne gesehen

Wenn man die angegebenen Maße also nicht überschreitet, dürfen Fotos, Fahnen oder Logos des Lieblingsvereins gern aufgeklebt werden. Und dies kann man gut nutzen, um dem Auto eine individuelle Note zu verleihen. Wer stolz auf seinen Verein ist, darf das doch gerne zeigen, und der jüngste Sprössling freut sich ebenfalls über Erwähnung auf dem Mamamobil. Aufkleber, die man leicht ablösen kann, bieten daher die beste Alternative der individuellen Gestaltung, um das Fahrzeug ohne Rückstände oder Beschädigungen zu erhalten.

Quelle: www.flyerpilot.de